Kindergeldanrechnung beim Bafög
Frage: Kindergeldanrechnung beim Bafög(10 Antworten)
Hallo Leutz, ich wollte mal fragen, ob das Kindergeld beim Bafög mit einberechnet wird. LG sweety_blue-eyes |
Frage von sweety_blue-eyes (ehem. Mitglied) | am 15.03.2008 - 17:31 |
Antwort von GAST | 15.03.2008 - 17:33 |
hm, na ist das nich so, dass man 156 € kindergeld bekommt ?!?!?!? |
Antwort von sweety_blue-eyes (ehem. Mitglied) | 15.03.2008 - 17:34 |
ne Kindergeld sind 154€! Kindergeld bekommt meine Mutter und bezahlt davon mein Auto! |
Antwort von GAST | 15.03.2008 - 17:40 |
ach so ... naja und wo is denn nu denn des problem !?!?! ach ,... ob du noch bafög bekommen würdest oder wie ? |
Antwort von GAST | 15.03.2008 - 17:44 |
hm ... musste halt nur nen antrag auf bafög ausfüllen lassen und dich überraschen lassen. wenn aber die eltern ein gewisses einkommen überschreiten ( der betrag is mir leider nech bekannt ) bekommste kein bafög, da deine eltern dich finanzieren müssen. soviel weiß ick des |
Antwort von GAST | 15.03.2008 - 17:45 |
ja, ich meine das ist so, dann müsstest du auf das auto verzichten! um an mehr geld zu kommen. |
Antwort von GAST | 16.03.2008 - 00:25 |
Soweit ich weiß darf beim Unterhalt, das Kindergeld (zum Teil) angrechnet werden. Ich weiß allerdings nicht wie sich das verhält, wenn Du im Studium bist und/oder nicht mehr zuhause wohnst. Beim BAFöG wird das Kindergeld alledings nicht angerechnet. |
Antwort von GAST | 16.03.2008 - 00:32 |
wenn dein papa dir 360€ überweist wirst du keinesfalls bafög bekommen |
Antwort von sweety_blue-eyes (ehem. Mitglied) | 16.03.2008 - 10:14 |
ich kriege ja auch kein Bafög. Es geht jetzt darum, dass er mir die Summe von 514,17€ bezahlen soll, laut Bafög-Amt. Er bezahlt aber nur 360,17€ mit der Begründung, dass er das Kindergeld abrechnen kann. Meine Frage ist jetzt, ob er das Kindergeld einfach von seinem Betrag abrechnen darf. |
Antwort von GAST | 16.03.2008 - 10:56 |
wenn du nicht bei ihm wohnst darf er das ndergeld nicht behalten, da dieses ja dafür gedacht ist deine versorgung zu finanzieren...aber wenn du nicht bei ihm wohnst muss er dich nicht finanzieren also steht es dir zu... |
Antwort von GAST | 16.03.2008 - 11:40 |
Er darf das Kindergeld, wird dieses in Anspruch genommen, natürlich gegen rechnen..! Aber mal ehrlich..! Welcher Vater verhält sich seiner eigenen Tochter gegenüber derart bürokratisch berechnend und kaltherzig..? Sollte er nicht eher versuchen, alles in seiner Macht stehende zu tun, um Deinen Start in`s Leben -zumindest aus finanzieller Sicht- so angenehm wie möglich zu gestalten?! |
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