BAföG - Ein paar Fragen
Frage: BAföG - Ein paar Fragen(11 Antworten)
Hey, Was bedeutet das, dass die Förderung nur bei der ersten Ausbildung bewilligt wird? Ausbildung meint hier dann wahrscheinlich Studium? Oder geht das auch im Abi, da das ja auch ne "Ausbildung" ist. Es werden Förderungen für Schüler bewilligt, welche ein Jahr im Ausland verbringen wollen. Welche Schüler sind damit gemeint? Von Hochschulen, Abendgymnasien oder etwa normalen Gesamtschulen etc.? Woraus setzt sich das BAföG zusammen? Was wird im BAföG angerechnet? Ich hab bis jetzt: -Eigenes vermögen -eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern und Ehegatten -Art der Ausbildung Was wird nicht gefördert? Ich habe bis jetzt nur: - Ausbildung im dualen System Was wird nicht mit angerechnet? -Kindergeld -auch Unterhalt? Ab welchem Einkommen der Eltern wird BAföG nicht gezahlt, ab wann wird das Einkommen mit angerechnet? Beim zweiten hab ich: Bei einem Einkommen von ca. 1.500@ der Eltern |
Frage von mopselratz | am 21.03.2011 - 18:36 |
Antwort von lili_ (ehem. Mitglied) | 21.03.2011 - 18:44 |
meinst |
Antwort von viorella (ehem. Mitglied) | 21.03.2011 - 18:45 |
1. Berufskolleg, Fachschule usw (allgemein weiter führende Schulen) beim letzterem ist auch wichtig, ob das Kind alleine wohnt und was für Kosten durch die Ausbildung entstehen. |
Antwort von mopselratz | 21.03.2011 - 18:46 |
BAföG eigentlich allgemein. Ich muss ja ein Referat über das ganze Thema halten. Was sind denn bei Schülerbafög besondre sachen? Ich weiß nur das die Schüler erheblich eingeschränkt sind oder? |
Antwort von mopselratz | 21.03.2011 - 18:49 |
Das mit dem im Elternhaus wohnen oder eine eigene Unterkunft bewohnen hab ich. Zitat: was meisnt du genau damit? Beim studium sinds ja zb. die studiengebühren die vom BAföG übernommen werden, ne? und bei andre ausbildung sinds dann die schulbücherkosten übernahme?^^ |
Antwort von viorella (ehem. Mitglied) | 21.03.2011 - 18:49 |
Eig nicht, ich habe ein Jahr lang Bafög gekriegt. Aber das lag daran weil man dass Bafög immer mit dem Einkommen des vorigen Kalenderjahr berechnet, und da war meine Mutter im Mutterschutz. Relevant sind natürlich auch Geschwister und ob die in der Ausbildung sind oder noch zur Schule gehen. Ich war auf dem Berufskolleg und musste das Geld auch nicht zurück zahlen. |
Antwort von lili_ (ehem. Mitglied) | 21.03.2011 - 18:52 |
ich bekomme schüler bafög, aber hier ist ne super seite wo du alles findest: http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/list.php?1 also ich darf nicht mehr als 5200,¤ besitzen.es ist elternunabhängig,da ich aufm 2. bildungsweg abi mache und vorher ne ausbild gemacht hab,dh. in sozialkasse eingezahlt.mit eigener wohnung bekommt man 170 ¤ mehr als bei elternwohnende, jährl muss man den antrag stellen,kindergeld spielt keine rolle |
Antwort von viorella (ehem. Mitglied) | 21.03.2011 - 18:52 |
zB. Fahrtkosten oder Materialkosten. |
Antwort von mopselratz | 21.03.2011 - 18:53 |
Oh okay, dann muss ich mal noch etwas recherchieren, das hab ich ja noch alles nicht. Ich dachte BAföG ist zum teil ein Zuschuss, welcher nicht zurückgezahlt werden muss, und zum andern teil ein unverzinsliches Darlehn, was nach 5 Jahren der Förderungshöchstdauer einkommensabhängig in vierteljährlichen Raten zurückgezahlt werden muss. was war bei dir anders? |
Antwort von lili_ (ehem. Mitglied) | 21.03.2011 - 18:55 |
also ich muss das nicht zurückzahlen wegen der ausbildung und es ist elternunabhängig,wenn ich studieren gehen will,bekomme ich es auch elternunabgängig,(wegen 2. bildungsweg) muss es aber zurückzahlen |
Antwort von mopselratz | 21.03.2011 - 18:58 |
boar sind das komplizierte und verkreuzte Regelungen, wie soll man sich da bitte zurechtfinden? Also alles kann man mit sicherheit nicht in ein Referat packen^^ |
Antwort von viorella (ehem. Mitglied) | 21.03.2011 - 19:08 |
Also bei mir wurde einen Bedarf errechnet was ich zum Leben brauche mit dem Einkommen meiner Eltern. Bafög hat dann ein Teil bezahlt und den anderen Teil haben meine Eltern bezahlt. Fakt ist, du hast ein Recht dass dir jmd die erste Ausbildung finanziert, ob Bafög oder die Eltern. Und falls die Eltern nicht zahlen wollen kann das Land Baden-Württemberg sie verklagen. (weiß nicht wie es in anderen Bundesländer ist oder wie es jetzt mit der Rechtslage aussieht, 2007 war das so.) |
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