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Weimarer Verfassung Correction

Frage: Weimarer Verfassung Correction
(6 Antworten)


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Hi! ich soll sone fragen beantworten...ich hab schon mal angefangen wäre supi wenn ihr bissl ergänzt oder korrigiert!

1.
Wer erlässt die Getze und setzt sie durch?
---> Die Gesetzen werden vom Reichstag beschlossen.

2. Welche Position werden durch Wahl besetzt und welche nicht
--->1.Der Reichspräsindent 2. der Reichtag

3. Wie ist somit die Macht verteilt?
---> Sie ist gleichmäßig verteilt. Jeder hat das Recht mitzubestimmen

4.Wie wird die Macht kontrolliert? Gibt es Missbracuhmöglichkeiten?
---> Die Macht wird vom Reichspräsinden tund Reichsgericht kontrolliert?

5. Welche Rechte Hat der Einzelne?
---->staatbürgerliche REchte

wäre supi wenn ihr ergänz oder kontrolliert...vielen Dank!
Frage von Emina93 (ehem. Mitglied) | am 25.02.2008 - 18:18

 
Antwort von GAST | 25.02.2008 - 18:26
der president musste min. 35 jahre alt sein,
er wurde von allen frauen und männern über 20 gewählt und konnte wiedergewählt werden
desweiteren konnte er in notsituationen alleine regieren (ohne zustimmung des reichstages) und er konnte den reichstag auflösen

 
Antwort von GAST | 25.02.2008 - 18:29
Ja das stimmt was mrscullen sagt... Das hat man Notverordnung genannt, wenn der Präsedient die Macht hatte, alles alleine zu regieren. Er konnte ebenfalls auch den Kanzler also was wir heute unter Bundeskanzler verstehen, abwählen.

 
Antwort von GAST | 25.02.2008 - 18:31
zu 4
wie schon gesagt, mit art.48 konnte der reichspräsident den reichstag auflösen wenns nich nach seiner pfeife ging, was schlussendlich hitler zur macht verhalf
kp was die anderen angeht


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Antwort von Emina93 (ehem. Mitglied) | 25.02.2008 - 18:31
aso ok aber i-wie wäre es mir sehr hilfreich wenn ihr Bei den Fragen i-was ergänzt, weil ich kenn mich da nicht so ganz aus, wäre supi nett.. danke

 
Antwort von GAST | 25.02.2008 - 18:36
zu 5
ähnlich wie heute auch: freihet der person,pressefreihet, recht auf bildung, religionsfreiheit, versammlungsfreiheit, schutz des staates etc.

 
Antwort von GAST | 25.02.2008 - 18:44
also ganz ausführlich? ^^
zu 1: ein vorgeschlagener gesetzesentwurf musste eine mehrheit im reichstag bekommen um in kraft zu treten. wenn er diese bekommen hatte musste das gesetz vom präsidenten unterzeichnet werden (ich glaub der konnte auch ablehnen, da bin ich mir aber nciht sicher)
zu 2: der reichstag + präsindent wurde von allen deutschen männern und frauen über 20 gewählt. der kanzler wurde vom präsidenten gestellt
zu 3: demokratisch, das volk wählt und bestimmt somit seine führung. es gibt die möglichkeit dieser führung das vertrauen abzusprechen durch eine mehrheit im bundestag
zu 4: haben wir ja schon erläutert =)
zu 5: das auch =)

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