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Arbeitslosengeld

Frage: Arbeitslosengeld
(7 Antworten)

 
Könnt ihr mir vllt bei diesen Fragen helfen? bitte das wäre ganz nett von euch...


1.) Wie wird das Arbeitslosengeld 1 und wie das Arbeitslosengeld 2 finanziert?

2.) Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Sozialhilfe?

3.) Welche Chancen und risiken hat die Zumutbarkeitstregelung für Bezieher des Arbeitslosengeldes 2?
GAST stellte diese Frage am 22.01.2008 - 14:32


Autor
Beiträge 40243
2101
Antwort von matata | 22.01.2008 - 14:54
Finanzierung von Arbeitslosengeld 1

1.In Deutschland ist das Arbeitslosengeld 1 eine Lohnersatzleistung. Sie wird als Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Die Kosten übernehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber anteilig.

2.Das Arbeitslosengeld 2 ist durch das Hartz IV –Gesetz geregelt. Arbeitslosengeld fasst die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammen,
damit die Empfän-ger das Existenzminimum erreichen. Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld 2.

Das Arbeitslosengeld 2 wird durch den Bund (Steuergelder) getragen, und er legt auch fest, wie die Gelder auf die Agenturen für Arbeit zu verteilen sind.

3.zumutbare Arbeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II
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 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 22.01.2008 - 14:39
Arbeitslosengeld 1 ausschließlich durch diejenigen, die arbeiten, weil sie ja automatisch von ihrem Gehalt Abgaben zur Arbeitslosenversicherung zahlen und das Arbeitslosengeld 2 wird ausschließlich steuerfinanziert.
Rest müsste ich auch erst nachsehen

 
Antwort von GAST | 22.01.2008 - 14:42
Sozialhilfe gibt es doch garnicht mehr.... Das nennt sich nun Hartz IV...
Den genauen Unterschied kenn ich zwar auch nicht, aber ich meine, es hat was mit der Dauer der Arbeitslosigkeit zutun...

 
Antwort von GAST | 22.01.2008 - 14:43
1) das arbeitslosengeld 1 wird durch die arbeitelosenversicherung finanziert, die jeder, der arbeitet, bezahlt. den genauen prozentsatz weiß ich nicht, allerdings wird diese versicherung zur hälfte vom arbeitgeber und zur hälfte vom arbeitnehmer finanziert. alg 2 wurde von steuern finaziert, aber es gibt es nicht mehr, denn alg 2 und sozialhilfe wurden zu hartz4 zusammengefasst

2)arbeitslosengeld bekommt man, wenn man arbeitet, sozialhilfe,jetzt hartz4, kann man auch bekommen bekommen, wenn man arbeitet, aber der lohn nicht ausreicht um zu "überleben"

3)chancen:
(schnellerer) abbau der arbeitslosenzahl->dadurch wird der staat entlstet
Problem:
-man muss auch jobs annehmen, die man nicht unbedingt ausführen möchte,teilweise überqualifizierte leute
-das arbeitsverhältnis hält oft nicht lange, wodurch der arbeinehmer wieder schnell arbeitslos ist

alg 1 bekommt man in der regel ein jahr lang, danach hartz4

 
Antwort von GAST | 22.01.2008 - 14:53
ALGII steht im SGBII und ist somit HartzVI
Sozialhilfe an sich gibt es nicht mehr.

Man kann auch ALGI bekommen, wenn man noch nie gearbeitet hat.
Wie das allerdings funktioniert müsstest du nachschaun. Steht im SGBI


Autor
Beiträge 40243
2101
Antwort von matata | 22.01.2008 - 14:54
Finanzierung von Arbeitslosengeld 1

1.In Deutschland ist das Arbeitslosengeld 1 eine Lohnersatzleistung. Sie wird als Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Die Kosten übernehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber anteilig.

2.Das Arbeitslosengeld 2 ist durch das Hartz IV –Gesetz geregelt. Arbeitslosengeld fasst die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammen,
damit die Empfän-ger das Existenzminimum erreichen. Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld 2.

Das Arbeitslosengeld 2 wird durch den Bund (Steuergelder) getragen, und er legt auch fest, wie die Gelder auf die Agenturen für Arbeit zu verteilen sind.

3.zumutbare Arbeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II
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Antwort von GAST | 22.01.2008 - 15:13
Könnt ihr auch vllt anhand dieses textes auf seite 30 antworten?

http://www.sozialpolitik.com/uploads/36/Schuelerheft_Soz_07.pdf


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Beiträge 40243
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Antwort von matata | 22.01.2008 - 17:36
Arbeitslosengeld 1 und 2 Deutschland

1. Die junge Frau hat ein Baby bekommen, hatte aber zu wenig Geld zur Verfügung, auch wenn ihr die Eltern geholfen haben. Sie hat dann Sozialhilfe bekommen. Heute bekäme sie Arbeitslosengeld 2. So konnte sie für sich und ihr Kind alles Notwendige kaufen und bezahlen, obwohl sie vorher noch nie gearbeitet hatte und also auch nicht arbeitslos war.

2.Arbeitslosengeld 1 erhält, wer vorher mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenkasse einbezahlt hat, also sozialversichert war. Wenn dann jemand keinen Arbeitsplatz mehr findet, erhält er Arbeitslosengeld 1. Es richtet sich nach der Höhe seines letzten Einkommens und davon erhält er 60 % als Auszahlung.

3. Arbeitslosengeld 2 gibt es, wenn die gesetzliche Frist für das Arbeitslosengeld 1 abgelaufen ist oder wenn man vorher nicht sozialversichert war. Arbeitslosengeld 2 ist je ein fester Betrag für Erwachsene, Verheiratete und auch für Kinder. Zuzüglich zum Arbeitslosengeld 2 werden noch die Kosten für die Miete, Heizung und die Aufgaben für die gesetzlich vorgeschriebene Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Ausserdem erhält ein Hartz-IV Empfänger noch eine Rentenversicherung bezahlt.
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