Verantwortung-Schuld-Strafe am Bsp eines best. Falles
Frage: Verantwortung-Schuld-Strafe am Bsp eines best. Falles(6 Antworten)
könnt ihr mir helfen bei ner hausaufageb? aufgabe: Setzen sie sich mit dem fall auseinander, beziehen sie die begriffe schule, verantwortung und strafe ein. Fall: ein arbeitslosesjunges ehepaar in schwerin lässt die 5-jährige tochter verhungern wäre echt nett, wenn ihr mir helfen könnt =) |
GAST stellte diese Frage am 12.12.2007 - 21:49 |
Antwort von GAST | 12.12.2007 - 21:59 |
also ich würd sagen erstmal schule: sie hätten es merken müsen dass das kind verhungert, das passiert ja nicht von einem tag auf den anderen, sondern man sieht das... die hätten eingreifen müssen und das jugendamt drauf aufmerksam machen müssen... auch wenn das kind nichtmehr zu schule gekommen wär (wegen seinen eltern) hätte sich ebenfalls das jugendamt einschalten müssen Verantwortung: ich dneke jeder in der nähe der familie /des kindes trägt eine gewisse verantwortung... auch die naschbarn hätten merken müssen dass etwas mit dem kind nicht stimmt... also nicht wegschauen sondern handeln! wie schon oben genannt hat ja auch die schule diese verantwortung... und bei den eltern ist das ja wohl klar ô.O Strafe: bestraft werden ja nur die Eltern des Kindes, weil sie natürlich die hauptschuld tragen... aber meiner meinung nach tragen auch die schule, die nachbarn und vllt. auch die freunde des paares eine gewisse mitschuld, weil man es einfach hätte merken müssen :P achund noch was zum kind... ich frag mich immer wieso kinder in so einer situartion nicht auf sich aufmerksam machen? ... also wenn das kind eingesperrt wird oder ein kleines baby ist, ist das ja klar, aber ein 5 jähriges kind müsste doch in der lage sein wenigstens mal ordentlich loszubrüllen wenn es kein essen bekommt ;) (... ok, das führt dann wieder zu den nachbarn^^) ---> also das warn jetz mal so ein bisschen meine ideen und gedankengänge zu dem thema, ich hoffe du kannst was ordentliches draus basteln :) |
Antwort von GAST | 12.12.2007 - 22:02 |
mir fällt grad auf dass du wohl anstatt "schule" Schuld meintest... naja egal^^ mach aus der Schule einfach Kindergarten oder staatliche behörde, dann passt das wieder einigermaßen |
Antwort von GAST | 12.12.2007 - 22:06 |
wohl schon sagen^^ aba kann man von einem 5-jährigen verlangen, dass er sich wehren kann? ich glaube so "helle" is er da ni.. |
Antwort von GAST | 12.12.2007 - 22:07 |
naja aber ich dnek ma der brüllt automatisch los^^ also das meinte ich damit... hätten die nachbarn un so halt ma mehr machen müssen :P |
Antwort von negu (ehem. Mitglied) | 12.12.2007 - 22:19 |
aus meiner Erfahrung heraus wehren sich die Kinder nicht / Kaum / anders. Gegen die eigenen Eltern aufzubegehren setzt ein bestimmtes Empfinden von Selbstwirksamkeit (=ich kann etwas bewirken) voraus, dass diese kinder von anfang an nicht haben. Außerdem hängen gerade gequälte oder vernachlässigte Kinder oft gaaaanz doll an ihren Eltern und verhalten sich möglichst angepasst bei ihnen. |
Antwort von GAST | 12.12.2007 - 23:26 |
damit kindern die älter als 3 jahre sind das nicht wieder passiert : wie wäre es mit einer kindergarten-pflicht ? kommt das kind am 3. tag nicht zum kindergarten und liegt kein ärztliches atest vor : meldung zum jugendamt, die dann unangemeldet dort vorbei gehen... nicht jeder tot wäre verhindert... aber vieleicht doch das eine oder andere leid gemildert... zudem... wieso meldet sich das jugendamt immer bei einem hausbesuch an ? wieso gehen die nicht einfach per zufall unangemeldet in die wohnungen... ? macht wer nicht auf und regariert nicht sofort telefonisch ( zur terminabsprache innerhalb von 24 std. ), direkt am nächsten tag wieder hin... allerdings... wer innen urlaub fährt müsste sich abmelden, was wiederum starke staatiliche kontrolle gleich käme ich glaube ganz verhindern kann man es wohl sowieso nicht...oder ? |
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