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Recht und Gerechtigkeit: Klauen als Mutprobe?

Frage: Recht und Gerechtigkeit: Klauen als Mutprobe?
(10 Antworten)


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Hallo user
ich hab in ehtik eine aufgabe eher gesagt mehrere ich wollte fragen ob die richtig sind.
Hier erstmal der Text:
Markus ist in der Klasse ein Außenseiter.Um zu der Gruppe von Dennis,Fabian und Tobias dazuzugehören fördern sie von ihm, eine Mutprobe abzulegen.Er soll in einem Kaufhaus der Elektronikabteilung das neue I-Pod klauen und es dem Gruppenanführer Dennis übergeben.
Wenn er vorher aber schon " die Hosen voll hat", brauchte er sich nicht mehr wundern, wenn er weiterhin gdeisst wird.
Markus ist im Kaufhaus so nervös und unsicher , dass er beim Klauen der I-Pods vom Sicherheitdienst erwicht und in das Sprechzimmer des Abteilungsleiters geführt wird.

Fragen/Antworten:
Wo liegt hier ungertechtes Handeln/Verhalten bzw. Ungerechtigkeit im Allgemein vor?
Es gibt hier nur ein ungerechtes Handeln unzwar von den drei Schülern, weil sie ihn ausnutzen.Sie würden ihn nur mögen wenn er dies tut.

Welcher Regel-oder Gesetzesverstoß liegt vor?(war mir nicht sicher)
Ich würde sagen Diebstahl.(bin mir nicht sicher und mir fiel nichts mehr ein)

Wie soll in der Situation entschieden werden?Besteht eine Schuld für das eigene Verhalten?
Ja, es besteht eine Schuld für das eigene Verhalten von Markus.Aber dafür "erpressen" sie ihn.Markus ist "moralisch und rechtlich Schuld".Die Freunde sind im gegensatz zu ihm (nur) "moralisch Schuld".

Welche Strafe sollen sie bekommen?
weiss ich nicht kann mir da jemand helfen?

Ist diese Strafe gerecht`?
siehe vorherige frage
Frage von Niklas92 | am 23.02.2011 - 16:59

 
Antwort von GAST | 23.02.2011 - 17:02
der
Regel-/Gesetzesverstoß ist Nötigung...


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Antwort von Niklas92 | 23.02.2011 - 17:07
also?
wie soll er mir weiterhelfen?also der Satz

 
Antwort von GAST | 23.02.2011 - 17:11
weißt du nicht, was Nötigung ist oder wie?


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Antwort von Niklas92 | 23.02.2011 - 17:21
achso jetzt hab ich begriffen du meinst die 2.te frage.Nur nötigung oder noch dazu Diebstahl?

 
Antwort von GAST | 23.02.2011 - 17:25
Dennis, Fabian, Tobias: Nötigung
Markus: Diebstahl


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Antwort von Niklas92 | 23.02.2011 - 17:26
danke
und der Rest ist in Ordnung?

 
Antwort von GAST | 23.02.2011 - 17:28
Bei der Strafe kann ich dir leider nicht weiterhelfen... habt ihr kein BGB zu Hause?


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Antwort von Niklas92 | 23.02.2011 - 17:32
nein leider nicht aber der rest ist in ordnung`?

 
Antwort von GAST | 23.02.2011 - 17:32
ja... das müsste so gehen...


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Antwort von cleosulz | 23.02.2011 - 19:01
Zum Diebstahl durch Markus kommt noch ein weiterer Straftatbestand hinzu:

Anstiftung zum Diebstahl durch den Chef der Dreier-Bande + den beiden Mitläufern (da bin ich mir nicht 100 %ig sicher):

Die Hände in Unschuld waschen können sie auf keinen Fall.
Sie wollen ja, dass Markus den Diebstahl begeht und das Diebesgut dann Dennis übergibt.
Markus will den Gegenstand ja nicht für sich stehlen, sondern für Dennis.
Die "Übergabe des Diebesgutes" ist hier ganz bedeutsam.

Zitat:
Unter Anstiftung versteht das deutsche Strafrecht nach § 26 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) das ernst gemeinte, vorsätzliche und erfolgreiche "Bestimmen" eines anderen, eine (rechtswidrige) Straftat zu begehen. Dieser andere wird im Gegensatz zum Anstifter und Gehilfen als Täter oder noch deutlicher als Haupttäter bezeichnet. Die Anstiftung ist neben der Beihilfe eine Form der Teilnahme. Der Strafgrund für die Anstiftung soll die Verursachung einer Rechtsgutsverletzung/-gefährdung sein (nicht die Verstrickung des Haupttäters in Schuld = Schuldteilnahmelehre, im Einzelnen umstritten).


Dadurch machen sich die Anstifter ebenfalls zum Mit-Täter.
Sie sind nicht nur moralisch Täter, sondern machen sich auch strafrechtlich schuldig.


Zitat:
§ 26
Anstiftung

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.


Zur Strafe, die verhängt werden soll:

Das Jugendstrafrecht sieht hier verschiedene Möglichkeiten vor.
Die Erziehung der jungen Straftäter soll zunächst im Vordergrund stehen.
Sie sollen so etwas ja möglichst nicht mehr tun.

Zuchtmittel werden in der Regel verhängt, außer es bestehen bereits "schädliche Neigungen".
Jugendstrafe fängt bei 6 Monaten an und kann bis 10 Jahre dauern.

Zuchtmittel können sein:
Ermahnung
Verwarnung
Arbeitsauflage
Geldauflage
sonstige richterliche Weisungen (z. B. sozialer Trainings-Kurs, Entschuldigung, Aufsatz schreiben usw.)
Freizeitarrest (Wochenende) / Dauerarrest bis zu 4 Wochen in besonderen Jugendarrestanstalten (kein allgemeiner Strafvollzug /Knast)

Mein Vorschlag für Markus wäre:
richterliche Ermahnung mit schriftlicher Entschuldigung bei der Kaufhausleitung

Für Dennis und seine Kumpanen:
richterliche Verwarnung mit Arbeitsauflage (10 Stunden im Zoo die Ställe ausmisten)
und/oder sozialem Trainingskurs.

Für mich sind die drei schwerer zu bestrafen, weil sie ihre soziale Position gegenüber Markus ausgenutzt und ihn zu der Straftat angestiftet haben.
Von alleine wäre Markus vermutlich nie auf die Idee des Diebstahls gekommen.
________________________
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