Abzockerei im Internet : Brief vom Rechtsanwalt...
Frage: Abzockerei im Internet : Brief vom Rechtsanwalt...(37 Antworten)
Ja klasse, so einen Tag will man doch haben... Ich hatte mich einmal, unwissentlich über aufkommende Kosten, bei der allseits bekannten "Firma" Geanologie angemeldet und ne hübsche 60 euro rechnung bekommen. “Adressdaten Absender Per Einschreiben mit Rückschein Adressdaten Empfänger Ort, Datum Ihre Zahlungsaufforderungen (Aktenzeichen………………………..) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist. Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach § 305c BGB als überraschend zu bewerten. Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags. Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an. Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen. Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich. Mit freundlichen Grüßen” So, nun habe ich tatsächlich nach vielen Monaten einen Brief vom Rechtsanwalt bezüglich dem bekommen und darf nun stattdessen 90 euro zahlen. Ich denke die unverschämtheit fängt da an dass ich ANSCHEINEND als geburtstdatum 11.7.1988 abgegeben habe. Dies ist falsch, und da man als minderjähriger keine verträge abschließen kann ist es höchst seltsam dass als HINWEIS im brief steht dass es auch Folgen hat wenn man ein falsches Alter angibt. Ich habe mit Sicherheit das richtige Alter angegeben (warum auch nicht, man wusste ja nicht dass es was kostet, so toll wie man die graue schrift ganz unten am bildschirm lesen konnte....) Dass es hinterhältige Betrügerei ist, kann ja jedem klar sein, nur dass sie jetzt auch schon ihre DATENBANKEN manipulieren um Geld abzuziehen ist eine unverschämtheit, da man es nicht kontrollieren kann. Daher würde ich bei einer Gerichtsverhandlung sowieso ihre Betrügerei an einem höheren Punkt der Prioritätenliste angeben weil das manipulieren von datenbanken zum eigenen vorteil nicht nachweisbar ist aber machbar. Hinzu kommt, dass kein Widerrufsrecht gab, weil dieses sofort abläuft (fragt nicht wie, man glaubt es nicht..) So meine Frage: hat jemand das gleiche Problem gehabt und knan ich den Brief ignorieren? Ich meine, ich habe richtig Lust die Leute dort zusammenzuschei*en, dazu brauhce ich auch keinen Anwalt und es wäre mir piepegal, nur weiß ich nicht ob sie es wagen würden ne Gerichtsverhandlung einzuleiten. |
GAST stellte diese Frage am 09.10.2007 - 14:38 |
Antwort von GAST | 09.10.2007 - 15:14 |
kling komisch, |
Antwort von GAST | 09.10.2007 - 15:20 |
Würde es trotzdem mit nem Anwalt bzw. einer Drohung mit Klage versuchen. Solche Firmen bewegen sich am Rande der Legalität und werden sich davor hüten, in einem Verfahren verwickelt zu werden! |
Antwort von GAST | 09.10.2007 - 15:26 |
wenn iwo gestanden hat,das es ein bezahlter Dienst ist,dann kannst du denen gar nichts anhaben, es reicht wenn es auf einer Extra-Seite stand,die DU nicht direkt siehst,sondern anklicken musst. Es gibt auch die Möglichkeit,das die Firmen das in Ihre AGB mit dazu packen. Und wenn du diese gar nicht oder unaufmerksam liest,hast du die Ar*chkarte gezogen. Du kannst es mit dem Anwalt probieren,aber pass nur auf,das das nicht nach hinten los geht und du das 5-fache an Kosten aufbringen musst. |
Antwort von GAST | 09.10.2007 - 15:27 |
http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070219%20-%20Lebenserwartung/070219%20-%20Lebenserwartung.htm |
Antwort von GAST | 09.10.2007 - 15:30 |
@ opra, gib mir mal bitte den Link dieser "Firma" |
Antwort von GAST | 09.10.2007 - 15:39 |
@Scwarzmeerf...: Das ist falsch! Es muss für den Nutzer sofort ersichtlich sein und darf nicht versteckt sein! |
Antwort von suedberlin | 09.10.2007 - 15:42 |
also ich hatte das bei simsen.de war in der verbraucherzentrale, und die meinten sie würden warten und nichts tun bis es zum prozess kommt, wozu es nie kommen wird, weil das viel zu viel aufwand wäre, die leben von den leuten die angst kriegen und zahlen und wenn es vor gericht kommt stehen die chancen für dich sehr sehr gut... |
Antwort von GAST | 09.10.2007 - 15:43 |
Das hier steht unter dem "Start-Button": Durch Betätigung des Button "Names- und Ahnenforschung starten" beauftrage ich genealogie.de, mich für den Zugang zur genealogie.de - Datenbank freizuschalten. Der einmalige Preis für einen 12-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 60 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer. Das steht in der AGB der Seite: 7. Pflichten des Nutzers Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 60 Euro verpflichtet (Endgeld). Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt. Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers und unter Abbedingung von § 614 BGB nach Vertragsschluss fällig. Der Nutzer ist für den Inhalt seiner Anmeldung und damit für die persönlichen Informationen, die er über sich bereitstellt, verantwortlich. Der Nutzer hat die Registrierungsbestätigung auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Anmeldung und Bestätigung zu überprüfen. Fehler oder Ergänzungen sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Er versichert, dass die angegebenen Daten richtig sind und es sich um seine persönlichen Daten handelt. Dies gilt insbesondere für die Mitteilung des Namens, der Adresse und der Bankverbindung. Sollten falsche Angaben einen Schaden verursachen, behält sich der Betreiber entsprechende Ansprüche vor. Ferner ist der Betreiber ist bei bestehenden Unklarheiten über die Registrierung oder die Identität des Nutzers zum Rücktritt berechtigt und behält sich zudem in solchen Fällen auch eine strafrechtliche Anzeige vor. Der Benutzer ist allein verantwortlich für alle Daten gleich welcher Art, die er über genealogie.de online stellt; dies gilt insbesondere für die Nutzung der Stammbaumfunktion. Er verpflichtet sich zur Prüfung und Sicherstellung, dass die von ihm bereitgestellten Daten nicht Rechte Dritter beeinträchtigen, etwa deren Allgemeines Persönlicheitsrecht. Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten für den Zugriff auf genealogie.de vertraulich zu behalten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, Emails und andere Nachrichten vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne Zustimmung ihres Urhebers Dritten zugänglich zu machen. Gleiches gilt für Namen, Telefon- und Faxnummern, Wohn-, E-Mail- oder Web-Adressen sowie sonstige persönliche Daten. Vor dem Abruf von zum Download angebotenen Informationen und Software wird der Nutzer zum eigenen Schutz und zur Verhinderung von Viren für angemessene Sicherheitsvorrichtungen und Virenscanner sorgen. Ahnenforschung Ltd. haftet nicht für Virusschäden, die durch den zumutbaren Einsatz solche Vorrichtungen beim Nutzer hätten verhindert werden können. - -------------------------- sieht wohl so aus,als müsstest du zahlen @ *Matze* das wäre mir neu |
Antwort von GAST | 09.10.2007 - 15:45 |
problem: es ist nicht hervorgehoben 2.problem: es gibt kein widerrufungsrecht welches aktiv sein kann, das allein ist ein recht eines benutzers 3. man muss noch einmalig runter scrollen um die zahlungsinformationen einsehen zu können. 4. es ist in den agbs nicht hervorgehoben ich werde es darauf ankommen lassen wenns nen prozess gibt obwohl bei dem sitz der firma nicht einmal jemand da ist, habe ich halt einfach "gelitten" und spuck denen ins warme bier wenn ich mit den zehnfachen moneten an denen vorbeilatsche.. |
Antwort von GAST | 09.10.2007 - 15:46 |
Für so ewtas gibt es § 305c BGB. Sie besagt, dass eine Vergütungsklausel die versteckt ist, also im Vergleich zu den anderen gebotenen Informationen nur sehr schwer aufzufinden ist, dass der Nutzer des Angebots dem äußeren Erscheinungsbild des Angebots nach nicht mir ihr zu rechnen braucht, sie ist dann überraschend. Entscheidend ist immer das Gesamtbild des Angebots. Enthält die Startseite bspw. einen sich optisch nicht wesentlich von den anderen gebotenen Informationen unterscheidenden Hinweis auf die Vergütungspflicht und deren Höhe, wird keine Klausel i.S.v. § 305c BGB vorliegen. Da eine solche überraschende Klause gem. § 305c BGB eben nicht Bestandteil des geschlossenen Vertrages wird, erwächst dem Betreiber dann auch kein Anspruch auf Vergütung. |
Antwort von GAST | 09.10.2007 - 15:50 |
@Opra dein einziges Problem ist,das du nicht im Recht bist,da sie es in der AGB stehen haben und du bei der Anmeldung ein Häkchen davorsetzen musst,das du diese gelesen hast. und wenn du sie gelesen HÄTTEST,und zwar KOMPLETT hättest du gesehen das es was kostet. Da du aber einfach das Häkchen hingetan hast OHNE zu lesen bist du selbst schuld |
Antwort von ANONYM | 09.10.2007 - 15:56 |
Das war nicht sehr schlau von dir! Jetzt haben sie deine Adresse! Ich hatte dasselbe Problem mal vor etwa 1 Jahren! Zu dem Zeitpunkt war ich noch unter 18 und habe mich aber bei der Anmeldung älter gemacht! Sie hatten mir dann per Mail irgendwas mit diesen Kosten geschrieben und dass ich die zu bezahlen hätte! Ich habe aber auch geantwortet und alles abgestritten, auch, dass ich mich dort jemals angemeldet habe. Naja es war ein hin und her von etwa 10 Emails. Von ihnen kamen immer nur automatisch verfasste Antworten die sich nie richtig auf mich bezogen. Da mein Vater Rechtsanwalt ist habe ich ihnen angedroht ihn einzuschalten. Daraufhin kam eine Mail, dass sie meine Einzahlung erhalten hätten (was natürlich nicht wirklich der Fall war). Naja, trotzdem bekam ich 1 Monat später wieder eine Mail von ihnen und ich habe ihnen diesmal gesagt, dass ich ja schon diese Mail von ihnen erhalten habe, wo drin steht, dass sie mein Geld bekommen habe und habe gesagt, wenn ihnen das nicht reicht dann würde ich jetzt echt zum Anwalt gehen. Dann haben sie nomma geantwortet und daraufhin hab ich einfach nicht mehr geschrieben! Jetzt habe ich seit einem Jahr nichts mehr von ihnen gehört und ich hoffe, dass da auch nichts mehr kommt! Vielleicht wäre das für dich auch eine Variante, sie einfach zu ignorieren, aber da sie ja deine Adresse haben...! |
Antwort von GAST | 09.10.2007 - 15:59 |
die haben sie so oder so durch die ip die du bei der anmeldung hinterlässt, also haben sie auch deine ;) |
Antwort von GAST | 09.10.2007 - 15:59 |
Ich habe doch schon geschrieben, es reicht nicht wenn es einfach nur in den AGB`s steht! Schau dir mal folgenden einen Thread im Telefontreff-Forum an: http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=257595&perpage=15&highlight=lebenserwartung&pagenumber=1 |
Antwort von GAST | 09.10.2007 - 16:04 |
Ach,ist mir eigentlich egal,aber dummerweise steht es halt da und das kann er nicht abstreiten und in den AGB ist es auch deutlich genug. Hier hast mal einen Screenshot der Seite,ich habe unten das wichtige in rot umrahmt und meine IP-Adresse und Provider überstrichen(nur das ihr euch nicht wundert) Edit: war ein falscher Link: |
Antwort von matata | 11.10.2007 - 01:04 |
Zusammenfassung aus der Schweizer Konsumentenzeitschrift <K-Tipp> zum Thema Abzocker-Seiten im Internet: Wer im Internet in eine Abzocker-Falle gerät und das ungewollt, muss die Rechnung nicht bezahlen. Aber wehren gegen die Forderungen muss man sich doch. Man wendet sich per e-mail an den Absender der Rechnun-gen oder an die Inkassobüros, die mit rechtlichen Schritten drohen. Geschickterweise macht man das ohne die Angabe der Wohnsitzadresse. Auf jeden Fall schreibt man, dass man den Vertrag anficht und die Rechnung nicht zahlen wird. Man gibt an, dass die Darstellung auf der Homepage und die Teilnahmebedingungen irreführend und täuschend waren. Auch verletze das Angebot das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Weitere Zahlungsaufforderungen kann man ab dann einfach ignorieren. Den deutschen und schweizerischen Konsumentenorganisatio-nen ist kein Fall bekannt, in dem die Drohungen über Zwangsvollstreckung oder Betreibung je wahr gemacht wurden. In der Zeitschrift <ct> Nr. 20 vom 17.9.2007 wird zudem darauf hingewiesen, dass in Deutschland Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen über das Internet grundsätzlich das Recht zusteht, diese innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Diese Frist ist aber nur dann gültig, wenn mit der Bestätigung des Vertrages, mindestens per e-mail, eine klare Wi-derrufsbelehrung verbunden war. Wenn sich der Hinweis auf das Wider-rufsrecht auf der fraglichen Seite befindet, ist er ungültig und die Frist für den Widerruf somit unbegrenzt. Wer von mir Beispiele von Musterbriefen oder für die Ausübung des Widerrufsrechtes möchte, kann sich bei mir per pm melden. Auch wenn im Moment der Verbraucher gut geschützt ist vor solchen Abzockereien per Internet, möchte ich doch zur Vorsicht mahnen. Weitere Informationen bei: - www.verbraucherzentrale-berlin.de - www.anwaltzentrale.de - www.konsumentenschutz.ch - www.europakonsument.at ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von GAST | 15.10.2007 - 17:00 |
Mir haben diese.... auch geschrieben und ich hab genau das gleiche prob mit genealogie... Ich hab den e-mails geschrieben und auch sonst vrsucht sie zu erreichen und denen zu sagen das das Betrug sei und ich ja noch mindrjährig bin die haben mir dann immer automatisch das gleich gschrieben und sind gar nicht auf mein antworten eingegangen. Darauf hab ich mich im inet schlau gemacht und rausgfunden das schon tausende von denen ausgetrickst wurden... Es stht fest das das Betrügr sind und es läuft sogar schon ein Vrfahren gegen die. Iein Sender wollte auch maol ne Reportage über di machen. Ich habs aufgegeben mich bei denen zu mldn wil ltztendlich lesen die das nicht...Ich hab den Vertrag noch nicht mal angfechtet und hör seit 1 jahr nix mhr von denen...mal schauien was noch kommt uf jeden fall sitzt du am längeren hebel Oki hoff mal ich hab net zu viel gschrieben..diesen w****** muss man echt mal in den A.... treten |
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