Menu schließen

Bitte um erklärung

Frage: Bitte um erklärung
(28 Antworten)

 
Also es geht im das Coase-Theorem

laut Wikipedia:
Das Coase-Theorem [koʊz-] (nach Ronald Coase) ist ein Theorem der Volkswirtschaftslehre.
Es geht davon aus, dass Teilnehmer eines Marktes Probleme, die durch externe Effekte entstehen, selber lösen können, wenn sie nur über die Allokation von Ressourcen verhandeln und diese ohne Kosten tauschen können.

soweit so gut... aaber.. jetz kommts... weil ich hab hier einen Text und zwar folgenden:

Die These besagt, dass unter jeder beliebigen Regelung der Besitzrechte und der Schadenshaftung stets dieselben effizienten Ergebnisse zustande kommen, wenn die Transaktionskosten null sind, dh wenn die Durchführung von Markttransaktionskosten (von vertraglichen Tauschbeziehungen) keinerlei Kosten verursacht. Kurz: Wenn Markttranaktionen kostelos sind, dann ist jede Zuteilung von Rechten gleichermaßen effizient. [...]

[...] Gäbe es diese Transaktionskoste nnicht, so seine These, dann wäre es völlig gleichgültig,wie die Besitzrechte und Haftungspflichten verteilt sind, weil die Menschen dann immer im Wege vertraglicher Transaktionen die gleichen Ergebnisse herbeiführen würden, die stets effizient wären.


kann mit das irgendjemadn irgendwie erklären?
GAST stellte diese Frage am 17.09.2007 - 16:04


Autor
Beiträge 1754
0
Antwort von SuGaR_girl | 17.09.2007 - 16:11
sorry
aber NÖ ^^ gott sei dank hab ich mich doch nich für Jura beworben sonst hättte ich es wohl auch verstehen müssen >.<

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:12
ronald labert doch nur

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:13
das ist doch bwl und kein jura...oder?

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:13
ja klar labert der, aber was hat sein gelaber mit dme text zu tun?!

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:16
ja scheint so XD.... kanns mir trotzdem jemand erklären?!

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:20
ne, bei mirs hat es dieses jahr nur für ein 4 gelangt

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:27
kannst du mit den beispielen wiki nichts anfangen? ist doch schön logisch erleutert nur, dass ein fehler drin ist

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:29
nein kann ich cniht, da das in wiki zur vlkswirtschaftslehre gehört und ich das irgendwie mit meinem text zusammenwursten müsste... aber keine ahnung hab was das eine mit dem anderne zu tun haben könnte,wobei es ja eigentlich dasselbe sein sollte...

und wo is da ein fehler drinnen?!


Autor
Beiträge 6489
9
Antwort von Peter | 17.09.2007 - 16:29
Zitat:
kannst du mit den beispielen wiki nichts anfangen? ist doch schön logisch erleutert nur, dass ein fehler drin ist


LOL!

okay, wie wärs, wenn du diesen fehler ihr netterweise erklärst..?:D
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:32
der ist nicht wirklich relevant zum verständnis des theorems

bei dem recht auf musik, erlangt a nutzen vom lauten hören von 100 - b zahlt ihm 50, dass er aufhört und am ende erlangt a 150...

das haut nicht hin, wenn ich aufhöre zu arbeiten, erhalte ich auch keinen lohn mehr, aber a schon ...

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:34
also b bietet a natürlich 150 und dann stimmt das alles wieder, aber wie gesagt das ist nun nicht wirklich relevant zum verständnis

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:35
ja würd ich auch geil finden!

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:36
waaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaas?!?!?!?!?!?!?so jetzt habts mich edngültig verwirrt

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:39
sag mal ein rechtgebiet auf dem ich es dir mit besitzrechten und schadenshaftung erleutern soll...

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:41
ZB irgendwas banales... kühe, pferde, äpfel, birnen....


(man kann alles mit äpfeln und birnen oder kühen und pferden erklären)

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:47
Sorry, hätt dir gerne geholfen, aber davon habe ich leider keine Ahnung!

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:50
@ MelleB wundert mich jetzt! XD

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:52
gut es steht also an apfelbaum auf dem grundstück von a. von diesem baum ragen nun äste auf das grundstück von b. nach bgb überhang hat natürlich an nur dann besitz an den äpfeln, wenn sie selbstständig vom baum fallen und somit kann er auch keine ansprüche an b stellen, die fauligen äpfel weg zu räumen. soweit die rechtslage in der realität, nun gehen wir mal zu den lusigen nicht vorhandenen tanzanktionskosten...

was werden nun a und b machen, um sich über die äpfel zu streiten (wir wissen ja auch, dass a kein betretungsrecht für das grundstück von b hat. er kommt somit auch nicht an die noch am ast befindlichen äpfel herran) beide reden mit einander und verhandeln lassen dann iwann alle rechtlichen regelungen außeracht und einigen sich iwie..

z.B. a darf auf b´s grundstück und die restlichen äpfel flücken muss aber als gegenleistung die fauligen wegräumen

oder

b sägt den ast einfach ab und wirft ihn a vor die tür... was sicher einen rechtsstreit auslöst...

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:54
das an in der 2. zeile sollte b heißen und das b in der 4. zeile soll a sein

 
Antwort von GAST | 17.09.2007 - 16:57
prima... danke (20 Äpfel und so zeugs)

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Smalltalk-Experten?

9234 ähnliche Fragen im Forum: 0 passende Dokumente zum Thema:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Smalltalk
ÄHNLICHE FRAGEN: