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obi-->Amtsgericht?!

Frage: obi-->Amtsgericht?!
(39 Antworten)


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Hey ihr..

Ein bekannte war letztens bei Obi und hat dort ein ein türschloß von der Orginalverpackung geöffnet um etwas nachzusehen, dann legte er das schloß an einem andern Ort wieder ab und ein detektiv kam hinter ihm her und hat ihm Diebstahl unterstellt, obwohl dass schloß mit all seinen Sachen noch vorhanden war.
seine Personalien wurden aufgenommen, er musste das schloß (39€) bezahlen, 100€ Strafe und hat 1 Jahr hausverbot in Obi bekommen.
Nun kam gestern ein Brief vom Amtsgericht, dass er nochmals 150€ bezahlen muss, um das verfahren von ihm Einzustellen. Wenn er nicht bezahlt, drohen sie mit dem Gericht...

Was kann er da machen?
muss er bezahlen?
hattet ihr schonmal eine änliche Situtation?
danke Mfg
Sascha
Frage von Sasa_88 (ehem. Mitglied) | am 17.08.2007 - 13:58

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:01
völliger Blödsinn!

Das Öffnen der Verpackung verpflichtet nicht! zum Kauf der Ware. Das ist ein gerne geglaubtes Recht,
dass auch OBI nicht besitzt!

Anwalt einschalten, beraten lassen, zur Not klagen! Kann ja wohl nich sein. Kundenverarsche hoch zehn (wenn es sich wie beschrieben zugetragen hat)!

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:01
OMG wenn ich was kaufe, mach ich auch erst die Packung auf, wenns net verschweißt ist. @@
Hab keine Lust nur nen halben Inhalt zu kaufen.

Ich frag mich sowieso...das is doch kein Diebstahl? oO

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:02
vermutlich verdrehst du ein wenig die tatsachen. so wie du es erzählt hast, war es kein debstahl!

"Was kann er da machen?"
er kann sich einen guten anwalt holen.


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Antwort von Sasa_88 (ehem. Mitglied) | 17.08.2007 - 14:04
er hat auch nix geklaut?
O.O
ich war ja dabei...
er hat die verpackung nur geöffnet.
irgendwo soll wohl in AGB`S stehen, dass das öffnen einer Verpackung zum kauf der Ware verpflichtet.
aber wo stehen diese ABG`S`?
und wer bezahlt den Anwalt, da sind die kosten des anwaltes höher wie die Sache...

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:05
denke ich ich v_love.

Und sowieso, hat sich dein Bekannter denn gar nicht gewehrt ggn 139€? Obwohl er nichts geklaut hat. Da hätte ich schon einen Anwalt eingeschaltet.

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:06
"und wer bezahlt den Anwalt, da sind die kosten des anwaltes höher wie die Sache..."
das kommt aber drauf an, ob er gewinnt oder nicht...

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:07
also dagegen würde ich mich wehren. hat er denn keine rechtschutzversicherung? denn für mich ist es erst dann diebstahl, wenn ich den artikel bewusst nicht an der kasse vorzeige.
solange der artikel im laden herumtransportiert wird, heißt es ja noch lange nicht, dass es geklaut werden soll o.O ich öffne auch bei manchen dingen die verpackung, weil vielleicht nicht alles, was ich wissen will ersichtlich ist.

wenn du dabei warst, bist du doch auch zeuge.
war die polizei bei obi?

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:07
Eben, wenn der Fall der Beschreibung entspricht würde man wohl vor Gericht gewinnen, somit fallen die Kosten nicht auf euch zurück. Und wie gesagt, dieses Recht gibt es nicht!

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:08
http://www.profi4project.com/eCon/html_de/beratung/recht/berichte/2003/0302/03_02_03.html

Lies dir das durch, die AGB sind unwirksam.

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:10
ja... die allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen so etwas nicht beinhalten, weil dies ja den kunden benachteiligt... ich weiß nicht, wie ich es formulieren soll. >.<


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Antwort von Sasa_88 (ehem. Mitglied) | 17.08.2007 - 14:10
hmm nein die Polizei war nicht da.
hmm ja ich find das auch alles krass, ich mein das hausverbot, da kann man drauf ka**en aber mit dem geld das finde ich heftig...
:(

ich lies da mal danke

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:10
Wieso öffnet er die packung , läuft damit rum und stellts irgendwo ab?
..........und ich hätt garnicht die Personalien rausgegeben

war die polizei da?


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Antwort von Sasa_88 (ehem. Mitglied) | 17.08.2007 - 14:11
der link geht nicht.
:(

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:12
sorry, aber seid ihr bescheuert? ich hätte doch darauf bestanden, dass die polizei kommt? dann hätte sich das ganze gleich geklärt, dass ihr im recht seid.
ich habe noch NIE NIE NIE von einem ladendiebstahl gehört, bei dem die polizei NICHT anwesend war.


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Antwort von Sasa_88 (ehem. Mitglied) | 17.08.2007 - 14:12
es ist doch nirgendwo verboten die abzustellen und wenn er sie woanders hinstellt is das doch kein diebstahl?!
O.O

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:13
und nein, das öffnen einer verpackung verpflichtet wirklich nicht zum kauf, auch wenn das manchmal in den läden steht.

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:13
Dich der Link geht, musst oben in der Adresszeile nur das %20 rausnehmen, das macht der browser manchmal


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Antwort von Sasa_88 (ehem. Mitglied) | 17.08.2007 - 14:14
okay danke.
mal probieren.

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:14
Kein Kaufvertrag durch Aufreißen einer Verpackung



Ein Freiberufler beabsichtigt, in einem Elektronik-Fachmarkt ein Telefon mit besonderer Ausstattung zu kaufen. Er öffnet die Packung, um sich das Produkt genauer ansehen zu können.




Das Problem:


Mit dem Öffnen der Packung kann ein Kaufvertrag über den verpackten Gegenstand durch sogenanntes schlüssiges Verhalten (konkludentes Verhalten) geschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbe-dingungen, die in Geschäften sichtbar aushängen, regeln häufig, dass mit dem Aufreißen einer Packung ein Kaufvertrag geschlossen wird. Der (potentielle) Kunde möchte aber nicht den Gegenstand kaufen.



Entscheidung des Gerichtes:


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden (Az. 6 O 645/00), dass mit dem Öffnen einer Ver-packung kein Vertrag zum Kauf der Ware geschlossen wird. Damit verpflichtet das Aufreißen einer Verpackung nicht den Kunden zum Kauf der Ware. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam. Dies gilt insbesondere bei einem großen Unterschied zwischen Verpackungs- und Warenwert.




Ratschlag:


Haben Sie eine verpackte Ware von nicht geringem Wert, wie z.B. ein Komfort-Telefon, geöffnet und ver-langt der Verkäufer, dass Sie den Gegenstand ab-nehmen, verweigern Sie das unter Hinweis auf die Rechtsprechung.

Ich oste es einfach mal..


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 17.08.2007 - 14:16
hat er die 139 euro denn jetzt schon bezahlt?

ich denke der ladendetektiv war einfach etwas übereifrig.. schließlich profitieren die vor allem von den provisionen die die für gefasste "diebe" erhalten!

was obi da macht ist auf keinen fall rechtens.
anwalt - obi-geschäftsführer anschreiben - lokalpresse

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