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Höchstes Zivilgericht

Frage: Höchstes Zivilgericht
(3 Antworten)


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Hallo ihr Lieben :-))

Hoffe es kennt sich jmd in diesen Sachen etwas aus.

Ich steh grad bisschen auf dem schlauch :D

Zivilgericht gehört ja zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit:
1. Amtsgericht
2. Landgericht
3. Oberlandesgericht
4. Bundesgerichtshof

Das höchste Zivilgericht ist ja dann logischerweise der Bundesgerichtshof oder ?!

Danke
Frage von RuzgarGulu* | am 07.10.2011 - 21:25

 
Antwort von GAST | 07.10.2011 - 22:27
Der Bundesgerichtshof ist die letzte Instanz der "ordentlichen" Gerichtsbarkeit, hier werden Revisionen insbesondere von

Strafgerichtsurteilen überprüft.

Die zivile Gerichtsbarkeit ist in vier Gruppen unterteilt:
a) die Finanzgerichtsbarkeit
b) die Sozialgerichtsbarkeit
c) die Arbeitsgerichtsbarkeit
d) die Verwaltungsgerichtsbarkeit

Alle diese vier Gerichtsbarkeiten haben Bundesgerichte als letzte Instanzen.

Über allen gibt es noch das Bundes verfassungsgericht, dass die Rechtmäßigkeit/die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz von Gerichtsentscheidungen und von Gesetzen überprüft.


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Antwort von RuzgarGulu* | 09.10.2011 - 14:54
Also ist das Bundesverfassungsgericht das höchste Zivilgericht ?:-)

 
Antwort von GAST | 09.10.2011 - 15:35
Zitat:
Also ist das Bundesverfassungsgericht das höchste Zivilgericht


Insofern ja, als auch der einzelne Bürger die Verfassungsmäßigkeit von Entscheidungen der vier höchsten Zivilgerichte vom BVG überprüfen lassen kann.

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