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obi-->Amtsgericht?!

Frage: obi-->Amtsgericht?!
(39 Antworten)


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Hey ihr..

Ein bekannte war letztens bei Obi und hat dort ein ein türschloß von der Orginalverpackung geöffnet um etwas nachzusehen, dann legte er das schloß an einem andern Ort wieder ab und ein detektiv kam hinter ihm her und hat ihm Diebstahl unterstellt, obwohl dass schloß mit all seinen Sachen noch vorhanden war.
seine Personalien wurden aufgenommen, er musste das schloß (39€) bezahlen, 100€ Strafe und hat 1 Jahr hausverbot in Obi bekommen.
Nun kam gestern ein Brief vom Amtsgericht, dass er nochmals 150€ bezahlen muss, um das verfahren von ihm Einzustellen. Wenn er nicht bezahlt, drohen sie mit dem Gericht...

Was kann er da machen?
muss er bezahlen?
hattet ihr schonmal eine änliche Situtation?
danke Mfg
Sascha
Frage von Sasa_88 (ehem. Mitglied) | am 17.08.2007 - 13:58

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:16

http://www.suche-urteil.de/?show=anzeige_urteil&item=34


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Antwort von Sasa_88 (ehem. Mitglied) | 17.08.2007 - 14:17
also er musste die 139€ sofort bezahlen.
und nun nochmal 150 € laut schreiben vom Amtsgericht Marburg, danach wird das verfahren eingestellt.

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:18
jetzt nocheinmal die frage. warum habt ihr nicht auf die polizei bestanden? ladendiebstahl ohne polizei funktioniert doch irgendwie nicht...

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:18
Selber Schuld..................anstatt die polizei kommen zu lassen , gibt er seine Personalien raus...........und wahrscheinlich hat er noch die 39€+100€ bezahlt. Die zahlung ist da so ne Art bestätigung für den Diebstahl. Keiner zahlt den Strafe wenn er nichts gemacht hat


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Antwort von Sasa_88 (ehem. Mitglied) | 17.08.2007 - 14:19
keine ahnung
wir waren so geschockt, das die so ankamen und haben es bezahlt. die einschuechterung von denen hat super funktioniert >,<

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:20
einschüchterung...............die sind doch nichts besseres. ...genauso menschen wie wir...............scheiss auf die

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:20
mein gott, man darf sich doch nicht alles gefallen sein. es ist doch offensichtlich, dass bei einem angeblichen ladendiebstahl die polizei zu erscheinen hat.

zahlt ihr denn alles, was man euch vorwürft? das tut ja schon beim lesen weh.

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:21
Dann hilft da nur Widerspruch -> Anwalt einschalten.

Ihr seit wenns wirklich so war wie du gesagt hast vollkommen auf der sicheren Seite.

Das mit dem Schock kann ich irwie schon nachvollziehen, aber im Notfall wisst ihr es nun besser.


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Antwort von Sasa_88 (ehem. Mitglied) | 17.08.2007 - 14:21
:(
uns tat es auch weh.
ich mein man hat nicht mal eben so 139 € und wirklich keine ahnung, wieso wir die polizei nicht gerufen haben.
:(


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 17.08.2007 - 14:22
jetz hilft nur noch ein anwalt..
fordert obi auf euch den betrag zurückzuerstatten!

(generell: immer einspruch einlegen, auch wenn man wirklich schuld ist. denn die strafe wird nicht höher (darf sie nicht werden) und man hat zeit zum nachdenken ob es nicht vllt ganz anders war...)

hauptsache: nicht zahlen!


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Antwort von Sasa_88 (ehem. Mitglied) | 17.08.2007 - 14:23
hmm aber obi wird mit sicherheit einen super anwalt haben, den wir uns mit sicherheit nicht leisten können.
oder?

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:24
obi hat den Anwalt ,dem damals O.J. SImpson hatte

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:24
eben, einspruch erheben und es meinetwegen auf das gericht ankommen lassen. ihr seid im recht. du bist zudem noch ein zeuge, der dedektiv steht alleine da.

1) das öffnen der verpackung verpglichtet nicht zum kauf.
2) diebstahl lässt sich im laden selbst nur schwer nachweisen, da ihr es nicht bis zu kasse etc. geschleppt habt.
3) die erfoderliche polizei hat gefehlt.

auch ohne rechtschutz solltet ihr keine probleme bekommen. ihr könntet euch natürlich mit diesen tatsachen (auch den beispielen der urteile hier was das öffnen der verpackung und dem kaufzwang angeht) direkt nocheinmal an obi wenden und die kosten zurückverlangen. aber dann an den geschäftsleiter.

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:25
Du sollst ja auch keinen Anwalt für Obi haben, sondern einen für euch xD

Wenn du bammel hast, dann bezahlt es halt..sowas würde ich aber nicht auf mir sitzen lassen, denn laut euerm Recht müsst ihr das Geld zurück bekommen.

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:26
Sind da vielleicht auch Überwachungskameras? Die könnten euer Recht beweisen.

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:30
die werden sicherlich da sein, fraglich ist aber, ob die aufnahmen noch existieren. ich weiß nicht, wie lange sie aufgehoben werden. scheint ja jetzt doch schon ein kleines weilchen her zu sein.


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Antwort von Sasa_88 (ehem. Mitglied) | 17.08.2007 - 14:40
is schon ueber 1 wocher her.
und ich habe keine ahnung ob welche exestieren.
hmm ja ich werd mal mit ihm drueber reden und dann mal schauen, was passiert.
hmm aber irgendwie habe ich bedenken, dass sie uns iwie doch dranbekommen, obwohl wir nix gemacht haben.

 
Antwort von GAST | 17.08.2007 - 14:41
Ab jetzt hast ein Dieb als Freund


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Antwort von Sasa_88 (ehem. Mitglied) | 17.08.2007 - 14:42
er hat nicht geklaut <,<

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