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Wohngeld etc.

Frage: Wohngeld etc.
(9 Antworten)


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wollt ma fragen ob sich jmd vo euch auskennt wie des so is mit dem ausziehn von zu hause:D...naja sag mers ma so...ich halts daheim echt nimmer aus...ich bin 17 geh in die 12te klasse und wohn bei meienr mutter und ihrem freund in eienr sehr kleinen wohnung...und wenn mei schwester kommt ( jedes wochenend eund in den ferien wochenlang) muss ich mit ihr ein zimmer teilen...obwohl se auch
auf der couch im wohnzimemer schlafen könnnt...abber des is net des einzige problem...es gibt noch mehr...und deshalb hab ich mir überlegt auszuziehen..gibts da net i-wie wohngeld oder so ...also wenn ich jetz sag ich halts daheim nimmer aus aus dem und dem grund dann bekomm ich doch zuschüsse für a eigene wohnung un mei kindergeld zum leben oder?kennt sich da vllt jmd aus?
Frage von linda_w (ehem. Mitglied) | am 06.08.2007 - 18:13

 
Antwort von GAST | 06.08.2007 - 18:31
Ausziehen geht, aber mit Zustimmung der Eltern.
Ansonsten so wie Glubber gesagt hat. Das Jugendamt kann mit Hilfe eines Gutachtens entscheiden, ob du ausziehen kannst/darfst.

 
Antwort von GAST | 06.08.2007 - 18:16
am besten erkundigst du dich erst einmal beim jugendamt es gibt da wohl so eine härtefall regelung wo ein auszug bezuschusst wird

 
Antwort von GAST | 06.08.2007 - 18:17
Es gibt sowas wie bafög... da müssen deine eltern aber zustimmen und das mit beantragen... glaub ich zumindest


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3
Antwort von glubber202 | 06.08.2007 - 18:18
du bekommst sogar Unterhalt von deiner Mutter, sollte das Jugendamt dir bescheinigen, dass die Situation bei dir zu Hause für dich unerträglich ist.

zum Thema Wohngeld habe ich leider keine AHnnung

 
Antwort von GAST | 06.08.2007 - 18:26
kindergeld , schülerbaföeg...............ansonsten geh halt dann noch arbeiten

 
Antwort von GAST | 06.08.2007 - 18:27
Wie viel Raum kannst du unter der Woche nur für dich nehmen? ich denke 5 m² sind so minimum, da ein gewöhnliches Bett meist schon 1,5- 3 m² wegnimmt.

 
Antwort von GAST | 06.08.2007 - 18:31
Ausziehen geht, aber mit Zustimmung der Eltern.
Ansonsten so wie Glubber gesagt hat. Das Jugendamt kann mit Hilfe eines Gutachtens entscheiden, ob du ausziehen kannst/darfst.

 
Antwort von GAST | 06.08.2007 - 18:49
ne freundin von mir isa auch ausgezogen die hat hartz 4 beantragt obwohl sie noch zur schule geht...is quasi son sonderfall...da hat se n brief geschrieben mit den ganzen gründen und hat jetz alg 2 und is ausgezogen...

 
Antwort von GAST | 06.08.2007 - 18:51
informiere dich beim jugendamt oder auch arbeitsamt! die können dir auf alle fälle auskünfte geben... solltest dich bloß nich abwimmeln lassen!

 
Antwort von GAST | 27.09.2007 - 19:32
du musst dich beim jugendamt erkundigen und deine mutter muss dir dann das kindergeld auszahlen und den unterhalt den dein vater zahlt würdest du dann auch bekommen. deine erziehungberechtigten müssen dir das eigentlich zahlen wenn du wirkliche gründe hast bis du fertig ausgebildet bist also ka... soweit ich weis... Nur wenn es ernsthafte gründe sind. du kannst das auch privat mit deiner mutter ausmachen also ich meine das sie das alles "freiwillig" macht.

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