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Polizei + Bahnübergang

Frage: Polizei + Bahnübergang
(19 Antworten)

 
Hey!

Ich wollte grad mit nem kumpel zum Zug.
Schranken waren unten weil der Zug halt kam, nur wir mussten rüber da man auf der anderen Bahnsteigseite einsteigen musste...Wir haben sogar extra gewartet bis der Zug durchgefahren ist. Naja aber da Schrranken bekanntlich ja immer ewig brauchen zum hochgehen waren die noch unten als wir den Bahnübergang überquert haben...Und um die Ecke standen dann auch gleich ein paar Bulln die unsere Personalien aufgenommen haben...

Wisst ihr was da jetzt auf mich zukommt (bin übrigens auch noch in der Probezeit)?
GAST stellte diese Frage am 05.07.2007 - 09:43

 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 09:47
naja ich glaube ne geldstrafe kommt shcon auf dich zu, wenn du schwein hast,kriegst du nur ne mahnung...

und wegen deinem job, naja dein chef wird nicht grad begeistert sein aber ich glaub du kannst noch deinen job behalten..

 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 10:02
Wie kommst Du darauf, dass Dein Arbeitgeber von dieser Lappalie Wind bekommt..?


 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 10:31
ja also den arbeitgeber hatte ich gar nicht erwähnt...
Man das kotzt mich grad so an....ich hab mal gegoogelt da steht 150€, aber ich weiss nicht, ob das auch für Fußgänger gilt oder auf Autos bezogen ist (da ist ja sowieso immer alles teurer)

 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 10:35
tja shit happens....aber du bekommst doch sowieso noch nen brief nach hause dann weißt du ja genau bescheid was mit dir und deinem kumpel passiert!

 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 10:43
ich würde sagen er meint weniger seine Arbeit, mehr seinen Autoführerschein oder? Weil wenn man als Füßgänger im Srtaßenverkehr mist baut, kann das auch den Führerschein betreffen! Kein Plan leider wie das ausgehen wird, wünsch dir aber Glück das alles gut geht!

 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 10:46
wenn´s stimmt was hier steht, dann viel spass:
Zitat:
225,- EUR Bußgeld und 4 Punkte.

Falls du als Führerscheininhaber noch in der Probezeit bist, wird diese um zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.

http://tinyurl.com/2wllhd

 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 10:49
Es wird dir sicherlich keiner an`s Bein pinkeln wollen, nur weil Du unachtsamerweise einen gesperrten Bahnübergang passiert hast...

Ich würde an Deiner Stelle versuchen, die Sache realistisch betrachten und nicht exorbitant zu dramatisieren..!

Allerdings meine ich gelesen zu haben, dass sich rechtswidriges Fehlverhalten im Straßenverkehr, auch ohne Nutzung eines Fahrzeuges, durchaus negativ auf die Fahrerlaubnis auswirken kann..!


 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 10:53
also der beitrag von Student scheint echt so zuzutreffen und ich glaube nicht, das man da viel machen kann :-( tut mir leid fall`s dies zutrifft!

 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 10:58
Whoaa! DAs gibts nciht! so eine abzocke...
und was is wenn man schon nen aufbauseminar hat?

 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 11:20
in der probezeit mit punkten wird nit verlängert.. da musst normal ne nachprüfung machen. muss mein bruder auch und der sollte nur 3 punkte bekommen.. wenn du ganz viel pech hast folgt dann mpu

 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 11:21
Also, ich würd`s nicht all zu sehr gewichten..!

Sollten alle kleinen Kavaliersdelikte, wie bsw. das Überqueren eines gesperrten Bahübergangs, derartige Konsequenzen wie die o. g. nach sich ziehen, sehen Deutschlands Autofahrer aber ziemlich schnell ziemlich arm aus..!


 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 11:22
tun sie doch auch T_T sind immer die gearschten... und der staat braucht geld... immer dran denken

 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 11:31
wie wärs wenn ihr die beamten einfach mal gefragt hättet -.-°

 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 12:35
@Sigillium

Ja ey, wie gemein. Da hält man sich nicht ans Gesetz und wird auch noch bestraft! Scheiss Staat! Anarchie wär viel cooler!1111einseinself

Gesetze sind nicht zum Spaß da und ja, auch der beschrankte Bahnübergang erfüllt seinen Zweck, selbst wenn ihr das nicht wahr haben wollt. Wem das nicht passt dem ist es frei gestellt auszuwandern oder im Wald zu leben.
Wer übrigens in der Probezeit schon ein Aufbauseminar hinter sich hat, der sollte evtl. überlegen ob er nicht doch lieber gänzlich zuhause bleibt...

 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 12:37
omg, so hab ich das auch nicht gemeint. die regeln haben schon ihren sinn. nur worin liegt der sinn, wenn man zum beispiel betrunken mim rad fährt und dann punkte bekommt? ich mein, wenn man keinen führerschein hat jukt es einen nicht, aber wenn is es doch irgendwie sinnlos... find ich zumindest

 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 17:41
Weil ein Fahrrad ebenfalls ein Fahrzeug ist mit dem man sich im Straßenverkehr aufhält.
Du kannst Damit auch Unfälle verursachen und Menschen verletzen.
Was ist daran so schwer zu verstehen?

 
Antwort von ANONYM | 05.07.2007 - 18:11
nur mal so das betreten von bahn gleisen egal ob auf einem geschlossenen übergang oder über die gleise kostet 25€ verwarn geld!

laut EBO ( Eisenbahn betriebs ordnung)

 
Antwort von GAST | 05.07.2007 - 18:12
das wird bestimmt teuer.
ich hab mal ne bahnhoftrasse überquert, wo man es nicht durfte und musste über 60€ bezahlen.
und das hat 4 oder 5 wochen gebraucht bis die post von denen kam.


Autor
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3
Antwort von glubber202 | 05.07.2007 - 18:21
hmmm

in deinem Fall wird 100% etwas kommen, wenn die Polizei deinen Namen aufnimmt.

allerdings kommt es zu keiner Anzeige, das hätten die Polizisten dir gesagt.

es kann natürlich zu einem Buß / Verwarngeld kommen, sehr wahrscheinlich sogar.

alles was die auswirkungen auf deine Fahrerlaubnis angeht, frage dazu doch einfach bei der Polizeibehörde vor Ort nach, anstatt dir hier wilde Vermutungen anzuhöhren ;-)

Marc

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