muss vors gericht ....:-(
Frage: muss vors gericht ....:-((25 Antworten)
hey leute ich bin grad aus allen wolken gefallen! ich habe einen brief vom gericht bekommen (nein nicht wegen zu schnellem fahren ) sondern ich bin als zeugin geladen worden....ahhh angst! naja es geht darum: ich arbeite nebender schule bei in einer ferienanlage und jetzt klagt anscheinend (soviel wie ich aus dem brief herausfinden konnte) ein ehemaliger gast , welcher so ca august letzten jahres in der ferienanlage urlaub gemacht hat meinen arbeitgeber an. so meine frage nun: muss ich dahin? ich kann mich weder an diesen gast noch an seine unterkunft oder sonst was erinnern, wie gesagt ist ja auch schon mehr als ein halbes jahr vorbei! zudem will cih da nicht hin! nur zur info ich bin schon 18 soweit ich weiß wen man unter 18 ist brauch man bestätigung der eltern bzw zustimmung aber wen man volljährig ist? kann cih das mehr oder wneigher verweigern? den eig will cih sowenig wie möglich mit diesem menschen damit meine ich eminen arbeitgeber zu tun haben und mich eigentlich aus dieser sache total raushalten....eh ich arbeite da nur nebenbei so als minijob und das nicht mal regelmäßig! kann mir da einer helfen? |
GAST stellte diese Frage am 12.04.2007 - 15:13 |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:17 |
kann |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:17 |
keiner der mir was dazu sagen kann? seid ihr irgendwie alle so ratlos wie ich? |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:17 |
Geh doch einfach hin und sag du kannst dich an nichts erinnern, und dann darfste nach 3 minuten auch shocn wieder gehen.... |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:18 |
natürlich musst du da hin! und ob du da hin willst, oder nicht, interessiert die juristen recht wenig |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:19 |
@ loeri wie geld verlangen? wen das so ist dann geh ich dahin! |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:19 |
soweit ich weiß brauchst du zumindest einen grund um dem gericht fern zu bleiben. du kannst aber unter umständen eine schriftliche aussage machen, musst also nich zwingend da hin. aussagen musst du in jedem fall, es sei denn du belastest dich oder angehörige. da kommst du wohl nicht so einfach raus! |
Antwort von basti1990 (ehem. Mitglied) | 12.04.2007 - 15:19 |
wenn du nicht hin gehst sitz du beim nächsten mal auf der anklagebank!das war bei nem kumpel schon mal so! also geh hin! |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:19 |
@ v love ja ebr die können doch ent einfach sagen du kommst! ich bin ja net der angeklagte der was verbrochen hat! |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 12.04.2007 - 15:20 |
wenn du als zeugin geladen bist MUSST du dort auftauchen.. zum prozess: ich denke nich dass es darum geht, dass du was zu diesem speziellen gast sagen sollst.. wahrscheinlich geht es in der klage darum dass irgwas schief gelaufen ist, was der betreiber (dein boss) bestreitet, und nimmt dich (und deine kollegen) als zeugen um klar zumachen, dass "nie" was schief läuft und alles in bester ordnung is und der gast selber schuld ist! |
Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 12.04.2007 - 15:20 |
Ich würd auch hin geh und die Wahrheit sagen! Auch wenn sich die Wahrheit aufs nichts wissen beschränkt |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:20 |
eben.... geh hin und sag das, was du uns grade gesagt hast... dass du dich nich mehr an den gast, seine unterkunft usw. erinnern kannst und dass du nichmal regelmäßig da arbeitest.... die wahrheit musst du eh sagen :P und ich weiß nich, ob du eine vorladung vom gericht einfach so ignorieren kannst/darfst... gibt vielleicht bußgeld-strafe... würde ich mal nen anwalt fragen |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:21 |
Du kannst dem Gericht auch vorab mitteilen, dass Du Dich an keine, wesentlichen, den Fall betreffenden Informationen erinnern kannst..! Da Du geladen bist, ist es -so meine ich- strafbar "nicht zu erscheinen"..! Der zuständige Anwalt müsste Dich wieder ausladen..! |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:23 |
also es geht darum das anscheinend das zimmer dreckig war mehr als dreckig eben nicht gerecht gemäß verlassen und man inventar ergänzen musste. jetzt denke ich das die leute wie es eig so ist dann dafür bezahlen sollten die das aber net einsehen udn jetzt vor gericht gehen. aber wie gesagt ich kann mich an nichts großartiges erinnern da ich alleine die letzten 3 monate nicht merh dort war und das ganze im august war! was soll ich den da machen wen cih dann da bin: immer wieder nur sagen ich habe keine ahnung ich kann mcih leider net dran erninern. da haben die doch auch ncihts von udn denken nur das ich blöd bin |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:23 |
falls du nicht kommen solltest, werden dir übrigens die kosten, die durch dein ausbleiben verursacht worden sind, auferlegt...und ordnungsgeld muüsstest du dann auch noch bezahlen |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:24 |
genau so wie yanuka83 sagt ist es richtig hatte das auch schon . Ich muste jedoch aussagen |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:26 |
"ich bin ja net der angeklagte der was verbrochen hat!" du hast ne sehr interessante vorstellung... wenn das so wäre, bräuchte man keine zeugen, nur den angeklagten. |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:26 |
ja ne ist jetzt net so das ich sag ach ich schmeiß den brief weg dun fertig. ich mein das ich schon durch tele oder biref denen sage das ich mich an nichts erinnern kann und das ich dann sozusagen ent umsonst da hin muss. |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:28 |
Wir gehen immer voll "zugedröhnt" zu unseren Verhandlungen..! Im Regelfall wird es superlustig..! |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:28 |
die richter interessiert nicht nur der eine tag, sondern auch die allgemeinen "zustände" |
Antwort von GAST | 12.04.2007 - 15:29 |
Also, mal ehrlich, wart ihr schon mal vor Gericht? Ich denke nicht... Ich war sowohl Zeuge als auch Angeklagter :( Du musst auf jedenfall da hingehen, ansonsten holen die dich... Redet ihr nicht so Müll ein, dass sie das nächste mal auf der Anklagebank sitzt, das geht doch gar nicht! Wegen was denn auch? Und sag ihnen einfach das was du weißt bzw. nicht mehr weißt, so wie du uns das oben Bechrieben hast! Also mach dir keine sorgen... |
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