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Kontra Erörterung - RAF Terrorismus

Frage: Kontra Erörterung - RAF Terrorismus
(4 Antworten)


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Beiträge 3320
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Hmm also ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe in Deutsch eine aufgabe auf die für mich sehr schwierig ist und da breuchte ich mal ein wenig hilfe von den experten hier.


Also ich sollte mir einen Artikel über die RAF Terroristen raussuchen ( Begandigung ? ) Ich sollte mir dort eine Frage rausschreiben. ( Sollten der gefangene RAF Terrorist begnadigt werden, obwohl er seine Tat nicht bereut? )

Jetzt muss ich zu dieser Frage 3 Kontra Thesen mit Erörterung und Fazit machen. Ich habe es schon aber igrnedwie voll komisch. Ich schreib euch den mal hier rein. Besonders wichtig sind die Agumente und die Sprache, wie auch die logischen Zusammenhänge.

Danke im voraus:

RAF Terrorismus

Sollten der gefangene RAF Terrorist begnadigt werden, obwohl er seine Tat nicht bereut?

Kontra:

1.These
Der RAF Terrorist bereut seine Tat nicht und somit könnte er diese wiederholen, da er sie nicht für Falsch sieht.

Das Mitglied der Ex-Roten-Armee-Fraktion hat sich bis jetzt noch nicht für seine Morde und Taten entschuldigt, somit ergibt sich für mich und auch für Psychologen ( tagesschau.de ) das der Ex-Terrorist seine Tat für richtig sieht. Die Gefahr das er wieder Morden würde ist somit zu groß. Zugleich würde das Volk merken, wie locker ihre Justiz geworden ist und so könnte eine große Verachtung vom Volk gegenüber den Rechtschaffenden entstehen.

Das Volk würde ihre Justiz nicht mehr vertrauen und somit könnte die Demokratie ins Schwanken geraten.

2.These
Das Bereuen der Tat fehlt und so besteht eine große Chance der Rückfallgefahr.

Gegen die Strafe des Ex-Terroristen, Lebenslang, soll jetzt eine Begnadigung eingereicht werden. Er zeigt keine einzigen Schuldgefühle oder Gewissensbisse. Doch wo bleibt dort noch die Gerechtfertigkeit und Gleichberechtigung? Menschen wie Saddam Hussein wurde nach einigen Monaten sofort hingerichtet. Menschen die einen Steuerbetrug machen, bekommen 10 Jahre Haft ohne die Chance auf Bewerung.

Wenn ( noch net fertig )

3.These
Es gab kein Bedauern gegenüber der Tat und keine für die Öffentlichkeit erkennbare Abkehr vom Radikalismus.

Einen Automatismus bei vorzeitiger Haftentlassung darf es bei den RAF Terroristen nicht geben.
Die Menschenverachtung, mit der die RAF vorgegangen ist, muss in die Betrachtung mit einbezogen werden. Wer Menschen allein aufgrund ihrer beruflichen oder politischen Funktion tötet, handelt nicht nach Instinkt sondern nach Willen.

Durch das nicht Bereuen der Tat, ergibt sich eine große Rückfallgefahr, die dazu schließt, das sie die Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit wiederholen.
Frage von shiZZle | am 28.01.2007 - 02:43

 
Antwort von GAST | 28.01.2007 - 09:54
Aha, also was geschrieben hast du ja Oo

ABer ich würd emal meine Rechtschreibung überarbeiten -Hilfe!

 
Antwort von GAST | 28.01.2007 - 10:11
sorry aba kein bock alles zu lesen hehe
bin faul morgens hehe

 
Antwort von GAST | 28.01.2007 - 10:25
1.These
Der RAF Terrorist bereut seine Tat nicht und somit könnte er diese wiederholen, da er sie nicht für Falsch hält.

Bis jetzt hat sich das Mitglied der Ex-Roten-Armee-Fraktion noch nicht für seine Morde und Taten entschuldigt,
somit ergibt sich für mich und auch für Psychologen ( tagesschau.de ) das der Ex-Terrorist seine Tat für richtig befindet. Die Gefahr das er wieder morden würde, ist somit zu groß. Zugleich würde das Volk merken, wie locker ihre Justiz geworden ist und so könnte eine große Verachtung des Volkes gegenüber den Rechtschaffenden entstehen.

Das Volk würde seiner Justiz nicht mehr vertrauen und somit könnte die Demokratie ins Schwanken geraten.

2.These
Mangelnde Reuen der Tat verweisen auf eine große Chance der Rückfallgefahr.

Gegen die lebenslang Strafe des Ex-Terroristen, soll jetzt eine Begnadigung eingereicht werden. Er zeigt keine einzigen Schuldgefühle oder Gewissensbisse. Doch wo bleibt die Gerechtigkeit und Gleichberechtigung? Menschen wie Saddam Hussein wurde nach einigen Monaten sofort hingerichtet. Menschen, die einen Steuerbetrug m schuldig gemacht haben, bekommen zehn Jahre Haft ohne die Chance auf Bewährung.


3.These
Es war kein Bedauern der Tat ersichtlich und keine für die Öffentlichkeit erkennbare Abkehr vom Radikalismus.

Einen Automatismus bei vorzeitiger Haftentlassung darf (vielleicht. besser: sollte) es bei den RAF Terroristen nicht geben.
Die Menschenverachtung, mit der bei der RAF vorgegangen wurde und wird, muss in die Betrachtung mit einbezogen werden. Wer Menschen allein aufgrund ihrer beruflichen oder politischen Funktion tötet, handelt nicht nach Instinkt sondern nach Willen.
(Egal, warum er tötet!)

Durch das nicht Bereuen der Tat, ergibt sich eine große Rückfallgefahr, die dazu schließt, das sie die Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit wiederholen.

Den Teil hast du schon mal geschrieben, entweder du streichst ihn weiter oben und nimmst ihn hier als Fazit oder lässt ihn hier weg!

Hoffe, das hilft dir etwas.

 
Antwort von GAST | 28.01.2007 - 10:26
"Das Volk würde seiner Justiz nicht mehr vertrauen und somit könnte die Demokratie ins Schwanken geraten."

Besser: .... wodurch die Demokratie ins Schwanken geraten könnte.

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