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Gütertrennung + Erbschaft

Frage: Gütertrennung + Erbschaft
(20 Antworten)

 
Guten Abend... ^^


Also, ich habe da eine kurze Frage:

Mann und Frau heiraten. Sie haben den Güterstand der Gütertrennung. Zudem kamen im Laufe der Jahre zwei Kinder hinzu. Der Mann hat 70`000 Euro. Nun stirbt er. Was passiert mit den 70`000 Euro?

a) das Geld geht an die Kinder (weil Gütertrennung)

b) das Geld wird aufgeteilt zwischen Kinder/Frau (gesetzliche Erbteile)

Was meint ihr? ^^
GAST stellte diese Frage am 07.06.2006 - 20:30

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:32
Das
Geld geht an die Kinder .

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:33
das ist wirklich ne gute Frage!
ich würde aber sagen, wegen der Gütertrennung, dass die Frau leer ausgeht und das Erbe auf die Kinderaufgeteilt wird!
Sonst hätte die Gütertrennung ja eigentlich keinen Sinn!

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:34
Die Gütertrennung kommt ja vorallem dann zur Anwendung, wenn man zu Lebzeiten finanziell unabhängig sein will... Also, kein gemeinsames Vermögen hat.

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:34
also ich schließ mich crashoverride an! also a)

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:34
antwort a) an die kinder

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:37
Und die Rechtsgrundlagen?

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:38
dann docvh b)glaub ich zumindest

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:40
keine lust nachzuschlagen aber ich sag ma ich hab recht :/

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:41
http://72.14.221.104/search?q=cache:jng37sQqmUIJ:www.notar-britz.de/home/pdf/erbe.pdf+g%C3%BCtertrennung+%C3%BCber+tod+hinaus&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=1 .. bei dme gelb markierten ersten gütertrenunng


Bei Gütertrennung erbt dagegen der Ehe-gatte immer so viel wie jedes Kind, mindeste aber auch ein Viertel.

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:42
"Haben die Eheleute im Güterstand der Gütertrennung gelebt, so gibt es keinen ausgleichungspflichtigen Zugewinn. Es verbleibt grundsätzlich bei den oben dargestellten Regelungen, wonach der Ehegatte neben den Verwandten der ersten Ordnung, also Kindern und Enkeln, zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung, also Eltern und Geschwistern"
Zitat: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_02.html

also doch b.... hm, irren ist menschlich, hätte ich aber nicht gedacht^^

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:42
dementsprechend is antwort b richtig .. falls nicht weitere angehörrige erbberechtigt sind , erben kinder und ehefrau zu gleichen teilen

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:43
angehörige*............

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:45
Ist kein Testament gemacht worden oder das Testament ungültig, dann wird die Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Im Normalfall gilt bei Ehepaaren die Zugewinngemeinschaft. Danach erbt der Ehepartner in der Regel in jedem Fall. Ihm steht (wenn keine Gütertrennung vereinbart ist) mindestens die Hälfte des Nachlasses zu. Bei Gütertrennung erhält der Ehepartner, wenn Kinder vorhanden sind, nur ein Viertel. Der Mindestanteil kann sich aber bis zu drei Vierteln der Erbmasse unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:45
Na a) ist natürlich richtig!

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:47
Dann schaut euch die Argumente eurer Vorgängerinnen an.

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:47
@ LoM .. bei gütertrennung erhält er wenigstens ein viertel , aber genauso viel wie jedes kind .. bei dem fall hier also für jeden 1/3 ehefrau , kind 1, kind 2

das macht ca 23.333 € für jeden

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:47
*grübel*

Die Gütertrennung wird ja im Ehevertrag festgehalten. Sprich der Ehepartner hat auf jeden Fall einen Anspruch darauf. Nun ist es glaub ich aber so, dass ein Kind bei einer Gütertrennung Vorrang vorm Ehepartner hat (doppelter Pflichtanteil oder so). Ein Kind hat immer Anspruch auf ein Erbe komme was wolle (Pflichtanteil). Da es sich hier nur um eine kleine Summe handelt, müsste die Alte leer ausgehen^^

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:50
also hatte ich doch recht!lalala *freu*

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:50
wäre KEINE gütertrennung vereinbart , würde das geld zu je einer hälfte an ehefrau und kinder gehen

ehefrau 1/2 .. 35.000€

kind 1 1/4 17.500€

kind 2 1/4 17.500€

 
Antwort von GAST | 07.06.2006 - 20:55
Ich glaube, da kommt nichts Schlaues mehr dabei heraus...

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