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erörterung zum thema: todesurteil ja oder nein?

Frage: erörterung zum thema: todesurteil ja oder nein?
(1 Antwort)

 
wer kann mir helfen?muss für morgen eine erörterung zum thema todesurteil schreiben mit pro und contra usw........
GAST stellte diese Frage am 01.06.2006 - 17:06

 
Antwort von GAST | 01.06.2006 - 17:11
Todesstrafe - Ja oder Nein?

Todesstrafe - Ja oder Nein?
Es gibt immer noch Länder auf der Erde, in denen die Möglichkeit besteht schwere Verbrechen durch die Verhängung der Todesstrafe zu ahnden.
Auch bei uns wird manchmal, meistens nachdem ein besonders abscheuliches Verbrechen begangen wurde, die Option einer ultimativen Bestrafung des Täters in die öffentliche Diskussion eingebracht. Emotional mag ein solches Ansinnen durchaus nachvollziehbar sein. Allerdings sollte eine Erörterung des Für und Wider bei einem solch brisanten Thema bis in die letzte Konsequenz durchdacht sein.

Bei der Erörterung des Themas: Todesstrafe - Ja oder Nein - rückt immer auch die grundsätzliche Frage in den Mittelpunkt, ob die Staatsgewalt, deren Aufgabe es doch sein sollte Leben zu schützen, sich überhaupt zum Herrn über Leben und Tod erheben darf. Ist nicht Tötung gleich Tötung, ganz gleich von wem sie begangen wird? Ist die Hinrichtung unerwünschter Bürger in totalitären Diktaturen deshalb legitim, weil sie durch dort geltendes "Recht" vielleicht legalisiert ist?

Es wird bei der Erörterung des Themas Todesstrafe sehr oft argumentiert, das man es bei schwersten Verbrechen tun sollte, wenn die Schuld des Täters einhundertprozentig erwiesen ist. Überlege doch bitte mal, ob es diese Situation überhaupt geben kann. Ist ein Augenzeuge wirklich ein absoluter Beweis? Auch dann noch, wenn das Ereignis vielleicht schon Monate zurück liegt? Mancher Polizeibeamte hat es bei der Zeugenbefragung zu einer Unfallflucht schon erlebt, dass verschiedene Zeugen, die sich jeder für sich absolut sicher waren, völlig unterschiedliche Fahrzeuge beschrieben haben, die sich vom Unfallort entfernt haben sollen. Jeder Richter wird sich bei der Beurteilung einer Zeugenaussage die Frage nach der Glaubwürdigkeit des Zeugen stellen. Und was ist, wenn ein Zeuge ein Interesse daran hat, dem Angeklagten zu schaden?

Vielleicht sagst du jetzt, ja, aber wenn der Täter ein Geständnis ablegt, dann ist seine Schuld doch erwiesen. Wirklich? Kann es nicht auch sein, dass der vermeintliche Täter unter dem psychischen Stress der Anklage einfach nicht mehr in der Lage ist, Widerstand zu leisten? Es soll auch schon vorgekommen seien, dass sich Menschen einer Tat bezichtigen, um einen Anderen zu schützen.

Auch die heutzutage sehr vielfältigen Möglichkeiten der Kriminaltechnik haben, wie alle naturwissenschaftlichen Methoden, eine bestimmte Fehlermöglichkeit. Und wenn es nur 0,001 % sein sollten, es sind eben nie 0%, sei es die Genanalyse oder der klassische Fingerabdruck oder was auch immer. Auch die Möglichkeit einer versehentlichen oder auch beabsichtigten Verwechselung von Proben kann letztlich nie ganz ausgeschlossen werden.

Jede Gesellschaft hat das Recht, sich Ihrer Regeln zu schaffen. In jeder Gesellschaft ist Mord und Totschlag geächtet, und ohne Strafandrohung kann kein Gesetz dieser Welt in der Realität bestehen. Aber die Todesstrafe ist endgültig. Eine zu Unrecht verhängte Freiheitsstrafe kann, zumindest teilweise, wider korrigiert werden. Die Todesstrafe nie.

Quelle:http://vortrag.vo.funpic.de/thema-sonstige/todesstrafe-eroerterung.html

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