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Forderungsmanagement

Frage: Forderungsmanagement
(4 Antworten)


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Folgende Aufgabe habe. Ich hoffe ihr könnt mir helfen:


Skizzieren Sie in Stichpunkten einen optimalen Mahnprozess (optimal hinsicht- lich der aufeinander aufbauenden Maßnahmen, der Fristen zwischen den Maß- nahmen und möglicher Gebühren, die als Verzugsschaden vom Schuldner gefor- dert werden können).

Gehen Sie davon aus, dass Ihr Unternehmen über einen online-Shop Bekleidung an Privatkunden liefert.

Zahlungsart ist Lastschrifteinzug. Gültiges SEPA-Mandat liegt vor.
Frage von Kartal | am 11.03.2023 - 23:00


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Antwort von matata | 12.03.2023 - 02:25
Mach einen Entwurf oder gib Stichwörter an, die deine Überlegungen darstellen. Dann kann das jemand nachschauen und beurteilen. Du kannst nicht einfach hier deine Aufgaben abladen und warten, bis jemand sich für dich über solche Mahnprozesse und die Verfahren im Mahnwesen schlau macht.


Ich bin fast sicher, dass ein Teil der gesuchten Lösungen schon hier steckt und in den angeführten Links. Also noch einmal genau lesen:

https://e-hausaufgaben.de/Thema-218163-Forderungsmanagement-Rechnungs-Einzugs-und-Mahnprozess.php
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Antwort von Kartal | 12.03.2023 - 14:54
Ok hier geht es um ein gültiges Sepa-Mandat, was bei einer nicht Abbuchung zu einer Rücklastschrift führt, daher kann man ja auch rücklastschriftgebühren verlangen, neben mahngebühren und Verzugszinsen. 1.Schrit Rechnungsstellung
2.Schritt zahlungserinnerung-Frist (10Tage + 1 Tag ) ohne Gebühr
3.Schritt Mahnung (5 Tage + 1 Tag)- Mahngebühr 3¤+ Verzugszinen5%+ Rücklast 3¤
Ist das Vorgehen korrekt?


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Antwort von cleosulz | 14.03.2023 - 13:07
Die Gebühren für die Rücklastschrift darf man als Schaden in Ansatz bringen. Ebenso die Mahngebühr und auch Verzugszinsen.
Das hast du richtig erkannt.

Bei den Verzugszinsen ist es aber so, dass sie ab dem Zeitpunkt angesetzt werden können, ab dem der Kunde / Schuldner sich in Verzug befindet.

Das heißt: Ab dem Zeitpunkt, an dem er die Forderung hätte beglichen haben müssen.
Beispiel: Zahlungsziel 14 Tage= 14 Tage (10. März) + 1 Tag (ab da befindet er sich in Verzug) = 11. März.
Am 10. März hätte der Kunde spätestens bezahlt haben müssen.
Dann darf man ab 11. März Verzugszinsen ansetzen.
Nicht erst ab dem Mahnschreiben.
Und die Verzugszinsen laufen bis zur Bezahlung der Forderung.

Beispiel:
Kunde hätte bis 10.3. bezahlen sollen. Bezahlt erst am 25.3
Dann darfst du Verzugszinsen berechnen vom 11.3. bis 25.3.

Die Höhe der Gebühren in deinem Beispiel ist zwar nicht aktuell (meine Bank verlangt zB aktuell 9 EUR Rücklastgebühr). Aber ok, nehmen wir deine fiktiven Gebührensätze.

Die Zahlungserinnerung und die Fristsetzung ist ok (Frist muss man nicht setzen, weil die Forderung ja bereits mit dem Verzug fällig ist, kann und darf man aber machen).
Zur Klarstellung:
Ich muss eine fällige Forderung nicht anmahnen.
Eine Zahlungserinnerung (1. Mahnung) ist nicht zwingend notwendig.
Man kann das machen - sie ist aber nicht verpflichtend.
Ich muss dem Zahlungspflichten auch keine weitere Frist setzen - die Forderung ist ja schon überfällig.

Wenn du dir - im System eine weitere Wiedervorlagefrist setzt, ist das aber ok.

Für die 2. Mahnung muss man keine Frist setzen, kann man aber (siehe oben). 5 Tage + 1 Tag bis zum nächsten Schritt => gerichtliches Mahnverfahren oder Übergabe zum Einzug an ein Inkassounternehmen ist sicher auch ok.

Das sind interne Fristen der Buchhaltung, die den Verfahrensablauf innerhalb der Buchhaltung regeln.

Theoretisch könnte ich als Buchhaltung sofort nach Fälligkeit die Angelegenheit dem Inkassounternehmen zum Einzug übergeben. Aber das "macht man (in der Praxis) nicht".
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Antwort von Meb2as (ehem. Mitglied) | 14.03.2023 - 14:18
Ein optimaler Mahnprozess könnte folgendermaßen skizziert werden:
  1. Nach Ablauf des Zahlungsziels von z.B. 14 Tagen wird automatisch eine Zahlungserinnerung per E-Mail an den Kunden gesendet. In dieser Erinnerung sollte höflich darauf hingewiesen werden, dass die Zahlung noch aussteht.
  2. Wenn nach weiteren 14 Tagen immer noch keine Zahlung erfolgt ist, sollte eine erste Mahnung per Post an den Kunden gesendet werden. Diese Mahnung sollte eine klare Zahlungsaufforderung, eine Fristsetzung von z.B. 7 Tagen und die Androhung von Verzugszinsen enthalten.
  3. Wenn auch nach Ablauf der Frist der ersten Mahnung keine Zahlung erfolgt ist, sollte eine zweite Mahnung per Einschreiben mit Rückschein an den Kunden gesendet werden. Diese Mahnung sollte erneut eine klare Zahlungsaufforderung, eine erneute Fristsetzung von z.B. 7 Tagen und die Androhung von weiteren rechtlichen Schritten enthalten.
  4. Wenn auch nach Ablauf der Frist der zweiten Mahnung keine Zahlung erfolgt ist, sollten weitere rechtliche Schritte wie z.B. die Einschaltung eines Inkassounternehmens oder die Einleitung eines Mahnverfahrens eingeleitet werden.
  5. Es ist empfehlenswert, dass die Gebühren für die Mahnungen und mögliche Verzugszinsen im Vorfeld klar kommuniziert werden und auch im Falle von Mahnungen transparent und verständlich aufgeführt werden.
Es ist wichtig, dass der Mahnprozess konsequent und zeitnah durchgeführt wird, um einen optimalen Cashflow für das Unternehmen zu gewährleisten.

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