Forderungsmanagement
Frage: Forderungsmanagement(4 Antworten)
Folgende Aufgabe habe. Ich hoffe ihr könnt mir helfen: Skizzieren Sie in Stichpunkten einen optimalen Mahnprozess (optimal hinsicht- lich der aufeinander aufbauenden Maßnahmen, der Fristen zwischen den Maß- nahmen und möglicher Gebühren, die als Verzugsschaden vom Schuldner gefor- dert werden können). Gehen Sie davon aus, dass Ihr Unternehmen über einen online-Shop Bekleidung an Privatkunden liefert. Zahlungsart ist Lastschrifteinzug. Gültiges SEPA-Mandat liegt vor. |
Frage von Kartal | am 11.03.2023 - 23:00 |
Antwort von matata | 12.03.2023 - 02:25 |
Mach einen Entwurf oder gib Stichwörter an, die deine Überlegungen darstellen. Dann kann das jemand nachschauen und beurteilen. Du kannst nicht einfach hier deine Aufgaben abladen und warten, bis jemand sich für dich über solche Mahnprozesse und die Verfahren im Mahnwesen schlau macht. Ich bin fast sicher, dass ein Teil der gesuchten Lösungen schon hier steckt und in den angeführten Links. Also noch einmal genau lesen: https://e-hausaufgaben.de/Thema-218163-Forderungsmanagement-Rechnungs-Einzugs-und-Mahnprozess.php ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Kartal | 12.03.2023 - 14:54 |
Ok hier geht es um ein gültiges Sepa-Mandat, was bei einer nicht Abbuchung zu einer Rücklastschrift führt, daher kann man ja auch rücklastschriftgebühren verlangen, neben mahngebühren und Verzugszinsen. 1.Schrit Rechnungsstellung 2.Schritt zahlungserinnerung-Frist (10Tage + 1 Tag ) ohne Gebühr 3.Schritt Mahnung (5 Tage + 1 Tag)- Mahngebühr 3¤+ Verzugszinen5%+ Rücklast 3¤ Ist das Vorgehen korrekt? |
Antwort von cleosulz | 14.03.2023 - 13:07 |
Die Gebühren für die Rücklastschrift darf man als Schaden in Ansatz bringen. Ebenso die Mahngebühr und auch Verzugszinsen. Das hast du richtig erkannt. Bei den Verzugszinsen ist es aber so, dass sie ab dem Zeitpunkt angesetzt werden können, ab dem der Kunde / Schuldner sich in Verzug befindet. Das heißt: Ab dem Zeitpunkt, an dem er die Forderung hätte beglichen haben müssen. Beispiel: Zahlungsziel 14 Tage= 14 Tage (10. März) + 1 Tag (ab da befindet er sich in Verzug) = 11. März. Am 10. März hätte der Kunde spätestens bezahlt haben müssen. Dann darf man ab 11. März Verzugszinsen ansetzen. Nicht erst ab dem Mahnschreiben. Und die Verzugszinsen laufen bis zur Bezahlung der Forderung. Beispiel: Kunde hätte bis 10.3. bezahlen sollen. Bezahlt erst am 25.3 Dann darfst du Verzugszinsen berechnen vom 11.3. bis 25.3. Die Höhe der Gebühren in deinem Beispiel ist zwar nicht aktuell (meine Bank verlangt zB aktuell 9 EUR Rücklastgebühr). Aber ok, nehmen wir deine fiktiven Gebührensätze. Die Zahlungserinnerung und die Fristsetzung ist ok (Frist muss man nicht setzen, weil die Forderung ja bereits mit dem Verzug fällig ist, kann und darf man aber machen). Zur Klarstellung: Ich muss eine fällige Forderung nicht anmahnen. Eine Zahlungserinnerung (1. Mahnung) ist nicht zwingend notwendig. Man kann das machen - sie ist aber nicht verpflichtend. Ich muss dem Zahlungspflichten auch keine weitere Frist setzen - die Forderung ist ja schon überfällig. Wenn du dir - im System eine weitere Wiedervorlagefrist setzt, ist das aber ok. Für die 2. Mahnung muss man keine Frist setzen, kann man aber (siehe oben). 5 Tage + 1 Tag bis zum nächsten Schritt => gerichtliches Mahnverfahren oder Übergabe zum Einzug an ein Inkassounternehmen ist sicher auch ok. Das sind interne Fristen der Buchhaltung, die den Verfahrensablauf innerhalb der Buchhaltung regeln. Theoretisch könnte ich als Buchhaltung sofort nach Fälligkeit die Angelegenheit dem Inkassounternehmen zum Einzug übergeben. Aber das "macht man (in der Praxis) nicht". ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Meb2as (ehem. Mitglied) | 14.03.2023 - 14:18 |
Ein optimaler Mahnprozess könnte folgendermaßen skizziert werden:
|
2 ähnliche Fragen im Forum:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Wirtschaft & Recht- Forderungsmanagement, Rechnungs-, Einzugs- und Mahnprozess (20 Antworten)
- Forderungsmanagement, Schuldnerverzug, Skonto (6 Antworten)
- mehr ...
ÄHNLICHE FRAGEN:
- Forderungsmanagement, Rechnungs-, Einzugs- und MahnprozessHallo kann mir jemand bei dieser Fragestellung helfen: Erstellen Sie 3 Szenarien für Störungen in Ihrem Rechnungs-, Einzugs- ..
- Forderungsmanagement, Schuldnerverzug, SkontoHallo kann ich habe hier zwei Fragen beantwortet bin mir jedoch nicht sicher ob die Lösungen so stimmen. Wäre über ein Feedback ..
- mehr ...