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Forderungsmanagement, Schuldnerverzug, Skonto

Frage: Forderungsmanagement, Schuldnerverzug, Skonto
(6 Antworten)


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Hallo kann ich habe hier zwei Fragen beantwortet bin mir jedoch nicht sicher ob die Lösungen so stimmen. Wäre über ein Feedback sehr froh.


Nennen Sie die Folgen des Schuldnerverzuges?

-Ersatz des Verzögerungsschadens §280 I,II, 286 BGB -Verzugszinsen
-40¤ Pauschale
-haftungsverschärfung beim Schuldner

Worauf müssen Sie achten, wenn Ihr Unternehmen mit Kunden Skonto vereinbart?

Zahlungsfrist muss gegeben sein, wo der Nachweis gewährt wird und Höhe des skontos in Prozent.
Man muss den Geldbetrag des Skontos nennen und den Bruttobetrag inklusive Skontoabzug angeben.
Frage von Kartal | am 05.03.2023 - 11:42


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Antwort von cleosulz | 05.03.2023 - 11:53
www.smart-rechner.de

Skonto ist ein (freiwilliger) Preisnachlass für besonders schnelle Zahlung.
Wird Skonto gewährt,
muss das in der Rechnung angegeben werden.
Es muss eine Zahlungsfrist angegeben werden, innerhalb der bezahlt werden muss, um in den Genuss des Nachlasses zu kommen.
Angegeben muss auch der genaue Skontobetrag (Nachlaß) => genauer Betrag + Währung, in der er gewährt wird.

cdn.sevdesk.de
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Antwort von cleosulz | 05.03.2023 - 11:54
Schuldenverzug und 40 EUR Pauschale ? Woher hast du das?
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Antwort von cleosulz | 05.03.2023 - 11:56
OK, § 288 BGB. Gilt aber nur wenn der Schuldner kein Verbraucher ist.
Also nicht in jedem Fall.
www.gesetze-im-internet.de
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Antwort von Kartal | 05.03.2023 - 13:07
Wäre die Beantwortung korrekt wie ich das geschrieben habe?


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Antwort von cleosulz | 05.03.2023 - 13:39
Meine Rechtsauffassung zu deiner Formulierung:
Ich meine "ja", mit der Einschränkung wegen der Pauschale von 40 EUR, da § 288 Absatz 5 BGB ja nur für Entgeltschuldner gilt, die kein Verbraucher sind.
Diese 40 EUR muss nicht jeder Schuldner zahlen - und gilt außerdem auch nur für "Entgelt"-Schuldner. Eine Firma, z. B. GmbH, AG ist meines Wissens kein "Verbraucher".

- Ersatz des Verzögerungsschadens §§ 280 I, II, 286 BGB

- Verzugszinsen § 288 BGB

- 40 ¤ Pauschale § 288 V BGB, falls der Schuldner kein Verbraucher ist
- Haftungsverschärfung beim Schuldner
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Antwort von matata | 05.03.2023 - 14:20
Warum wurde dieser Thread zwei Mal erstellt? Grundsätzlich darf man jede Frage nur einmal stellen...
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