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Beschwerdebrief: Bitte korrigieren

Frage: Beschwerdebrief: Bitte korrigieren
(4 Antworten)


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Bitte korrigieren.. Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen ,dass ich die für meinem Büro bestellten Möbel noch nicht geliefert bekommen habe . Das ist für mich sehr ärgerlich! Ich möchte auch betonen, dass ich die Möbel vor 4 Wochen bestellt habe. Daher möchte ich Ihnen hier nun den Ablauf dieses missglückten Geschäftsvorgang noch einmal schildern.
Diese Zeit reicht meine Meinung nach aus um die Möbel zu liefern. Außerdem habe ich mehrmals bei Ihrer Firma angerufen um das herauszufinden, warum die bestellten Möbel noch nicht angekommen sind. Die Mitarbeiter waren nicht höflich und hilfbereits. Sie sie sagten immer, dass ich ein bisschen Geduld haben soll und das die Möbel bald ankommen werden.
Trotz wiederholter telefonisch Mahnung hängen die Möbel auch nach 4 Wochen noch. Mein Büro soll in einer Woche eingerichtet werden. Deshalb ist mir die Expresslieferung von Möbel so wichtig. Sie werden sicherlich verstehen, dass wir angesichts der verspäteten Lieferung nicht den vollen Preis bezahlen möchten. Ausdiesem Grund schlage ich vor ,die Lieferkosten von Preis abzuziehen.
Auf Ihre baldige Rückmeldung von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Frage von Marios1234 | am 11.01.2022 - 20:30


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Antwort von matata | 12.01.2022 - 17:34
Mein Korrekturvorschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die von mir bestellten Büromöbel für meinem Büro bestellten Möbel noch nicht geliefert bekommen habe.
Das ist für mich sehr ärgerlich. Ich möchte auch betonen, dass ich die Möbel vor 4 Wochen bestellt habe. Daher möchte ich Ihnen hier nun den Ablauf dieses missglückten Geschäftsvorgang noch einmal schildern. 1)
Diese Zeit reicht meiner Meinung nach aus, um die Möbel zu liefern. Außerdem habe ich mehrmals bei Ihrer Firma angerufen um das herauszufinden, warum die bestellten Möbel noch nicht angekommen sind. Die Mitarbeiter waren nicht höflich und hilfsbereits. Sie sie sagten immer, dass ich ein bisschen Geduld haben soll und dass die Möbel bald ankommen werden. 2) 3)
Trotz wiederholter telefonischer Mahnung 4)hängen 5) die Möbel auch nach 4 Wochen noch. Mein Büro soll in einer Woche eingerichtet werden. Deshalb ist mir die Expresslieferung der Einrichtungsgegenstände so wichtig. Sie werden sicherlich verstehen, dass wir angesichts der verspäteten Lieferung nicht den vollen Preis 6) bezahlen möchten. Aus diesem Grund schlage ich vor, die Lieferkosten Kosten für die Lieferung zu reduzieren. von Preis abzuziehen. Ich erwarte gerne ein Entgegenkommen Ihrerseits, denn die verspätete Lieferung bringt meine Planung wirklich durcheinander und gefährdet auch die Eröffnung meines Büros.
Auf Eine baldige Rückmeldung von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen

1) dieser Satz ist überflüssig, du erklärst ja nichts nach dieser Ankündigung...
2) das ist nicht realistisch. In Wirklichkeit stehen auf dem Bestellschein, den du unterschreiben musst, bereits die Lieferfrist (z.B. Lieferung in Kalenderwoche 11/ oder Lieferfrist 4 Wochen. Bei gut organisierten Firmen mit eigenem Wagenpark ist sogar das Lieferdatum bereits festgelegt. Wenn sich eine Lieferung verspätet aus irgendeinem Grund bekommst du ein Schreiben oder einen Telefonanruf.
3) Der Kundendienst einer Firma kann nur so reagieren. Das sind Personen, die nur das Telefon bedienen und mit der Lieferung nichts zu tun haben. Allerdings steht ihnen mit dem Computer die Möglichkeit offen, das Lieferdatum zu kontrollieren und allfällige Gründe für eine Verzögerung festzustellen und dir das mitzuteilen.
4) Telefonisch kannst du eine Firma nicht mahnen, nur anfragen oder nachfragen. Eine Mahnung hat schriftlich zu erfolgen.
5) Die Möbel sind ausstehend...
6) Das wird nicht funktionieren, ein Möbelhaus ist kein türkische Basar, wo man um den Preis feilschen kann..., also kannst das auch nicht so schreiben.

Solche Vorgänge laufen so ab:
- Du suchst dir im Möbelhaus deine Möbel aus
- ein Möbelverkäufer oder eine Möbelverkäuferin nimmt deine Bestellung auf
- auf einem Vertrag wird alles festgehalten: Artikelnummer, Grösse, Form, Farbe, Ausführung der Möbel, Lieferfrist, Kosten der Lieferung, Preis der Möbel mit Warenumsatzsteuer, Zahlungsbedingungen und Fristen,
- deine Adresse und Telefonnummer, eine Kontaktadresse für Nachfragen oder Probleme, der Name des Verkäufers,
- den Vertrag musst du unterschreiben
- ein Exemplar des Vertrages bekommst du, die anderen Blätter bleiben in der Firma

Ich weiß, dass in deiner Aufgabe das nicht so steht. Aber die Bücher, mit denen ihr lernt, sind leider schon älter und stimmen nicht überein mit dem tatsächlichen Ablauf eines solchen Geschäftes.
Am besten besprecht ihr das mit eurer Lehrkraft, damit dieser Brief wirklich so wird, dass ihr ihn auch brauchen könnt als Beispiel.

https://www.mein-eigenheim.de/einrichten/kaufvertrag-und-gewaehrleistung-beim-moebelkauf.html ---> hier steht das Wichtigste über einen Kaufvertrag
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Antwort von Marios1234 | 17.01.2022 - 23:30
Büromöbel gekauft trotz wiederholter telefonische Mahnung sind die Möbel auch nach 4 Wochen nicht geliefert worden:

Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die von mir bestellten Büromöbel noch nicht geliefert bekommen habe. Das ist für mich sehr ärgerlich ich möchte betonen, dass ich die Möbel vor 4 Wochen bestellt habe .Diese Zeit reicht meiner Meinung nach aus ,um die Möbel zu liefern ,außerdem habe ich mehrmals bei Ihre Firma angerufen und herauszufinden warum die bestellten Möbel noch nicht angekommen sind die Mitarbeiter waren nicht höflich hund hilfsbereit, Sie sie sagten immer ,dass ich ein bisschen Geduld haben soll und dass die Möbel bald ankommen werden. Trotz wiederholter telefonischer Mahnung hängen die Möbel auch nach vier Wochen noch. Mein Büro soll in einer Woche eingerichtet werden.
Deshalb ist mir die Expresslieferung der Einrichtungsgegenstände so wichtig. Sie werden sicherlich verstehen, dass wir angesichts der verspätete Lieferung nicht den vollen Preis bezahlen möchten .
Ausdiesem Grund schlage ich vor ,die Kosten für die Lieferung zu reduzieren.
Ich erwarte gerne ein entgegenkomm Ihrerseits, denn die verspätete Lieferung bringt meine Planung wirklich durcheinander und gefährdet auch die Eröffnung meines Büros.
Eine baldige Rückmeldung würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen


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Antwort von matata | 18.01.2022 - 02:40
In der Regel korrigiere ich die gleiche Arbeit nicht zwei Mal

Büromöbel: Lieferung ausstehend
Trotz wiederholter telefonischer Mahnung Nachfrage sind die Möbel auch nach 4 Wochen nicht geliefert worden:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die von mir bestellten Büromöbel noch nicht geliefert bekommen habe. Das ist für mich sehr ärgerlich. Ich möchte betonen, dass ich die Möbel vor 4 Wochen bestellt habe. Diese Zeit reicht meiner Meinung nach aus, um die Möbel zu liefern. Außerdem habe ich mehrmals bei Ihre Firma angerufen um herauszufinden, warum die bestellten Möbel noch nicht angekommen sind. Ihre Mitarbeiter waren nicht höflich und hilfsbereit. Sie sie sagten immer, dass ich ein bisschen Geduld haben soll 1) und dass die Möbel bald ankommen werden. Trotz wiederholter telefonischer Mahnung 2) hängen 3) die Möbel auch nach vier Wochen noch. Mein Büro soll in einer Woche eingerichtet werden.
Deshalb ist mir die Expresslieferung der Einrichtungsgegenstände so wichtig. Sie werden sicherlich verstehen, dass wir angesichts der verspätete Lieferung nicht den vollen Preis bezahlen möchten.
Aus diesem Grund schlage ich vor, die Kosten für die Lieferung zu reduzieren.
Ich erwarte gerne ein Entgegenkommen Ihrerseits, denn die verspätete Lieferung bringt meine Planung wirklich durcheinander und gefährdet auch die Eröffnung meines Büros.
Eine baldige Rückmeldung würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen

1) Was sollen sie denn anderes machen? Sie haben mit der Lieferung gar nichts zu tun. Das ist eine andere Abteilung des Möbelhauses... ---> Punkt 3) meiner ersten Korrektur
2) telefonisch mahnen kannst du nicht, das muss man schriftlich machen. Du kannst nur nachfragen und dich nach dem Grund der Verzögerung erkundigen.
3) diesen Ausdruck gibt es nicht... Lies bitte meine Korrekturen genau und ändere dann die entsprechenden Sätze oder Satzteile.
Ein drittes Mal korrigiere ich den Text aber nicht...
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Antwort von Marios1234 | 24.01.2022 - 22:41
Bitte korrigieren Sie. Sie haben die Anzeige gelesen und im Sprachinstitut Kolumbus an einem deutsch Sprachkurs vor dem Beruf teilgenommen leider waren sie überhaupt nicht zufrieden weil vieles anders war in der Anzeige versprochen Sehr geehrte Damen und Herren, mit großen Enttäuschung wende ich mich an Sie,weil ich mich bei Ihnen über ein Sprachkurs an Ihrer Sprachschule Beschwerde möchte. Deshalb habe ich beschlossen, Ihnen diesbezüglich schon einen Beschwerdebrief zu schreiben. Als ich die Anzeige in der lokalen Zeitung Las habe, habe ich erwartet, dass ich mein Sprachniveau durch diesen Kurs vevolkommen werde.
Sie haben in Ihrer Anzeige erwähnt, dass kostenlose Bücher zu lernen und üben zu Verfügung gestellt werden.Leider bin ich sehr enttäuscht und unzufrieden, weil die Angaben Ihrer Anzeige nicht der Wirklichkeit entsprach und die Bücher nicht umsonst waren.Darüber hinaus bin ich auch mit dem Zeitplan nicht zufrieden. Da ich arbeite und nicht immer am Unterricht teilnehmen kann.sicherlich ist es für Sie auch verständlich, dass Sie den stundenplan ändern können .
Aus den Oben genannten Gründen bitte ich Sie, mir einen Teil vom Geld, das ich bezahlt habe, zurückzuerstatten.
Bitte informieren Sie mich innerhalb einer Woche über Ihr weiteres Vorgehen.
Ich hoffe auf eine zufriedenstellende Lösung und sehe ihre baldige Antwort entgangen .
Mit freundlichen Grüßen

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