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Regierungsbildung

Frage: Regierungsbildung
(3 Antworten)


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Was würde in der alltäglichen Politik passieren, wenn der aktuelle Bundestag von heute auf jetzt das totale Mehrheitswahlrecht einführen würde? Würde der jetzige Bundestag aufgelöst werden müssen und neu
gewählt werden müssen, oder könnte der jetzige Bundestag bis zur nächsten regulären Wahl weiter arbeiten können? Müssten die Bundesländer dann auch das Totale Mehrheitswahlrecht einführen?

Manfred
Frage von hoch.die.demokratie | am 20.09.2019 - 11:06

 
Antwort von ANONYM | 20.09.2019 - 20:52
Was ist eine totale Mehrheit?
Es gibt absolute Mehrheit (mindestens 50 %) und relative Mehrheit (die Mehrheit der Stimmen).

Meinst du:
Von heute auf morgen eine Änderung wie zu wählen ist: eine Änderung der Mehrheitswahl? Durch eine Gesetzesänderung des Bundeswahlgesetzes?
Ich denke, da käme es auf den Wortlaut des Gesetzestextes an.
Das Bundeswahlgesetz regelt ja wie gewählt wird und wie die Sitzverteilung ist.
Eine Änderungen betrifft dann zukünftige Wahlen.
Bisherige Wahlen sind vermutlich nach wie vor rechtens, es sei denn, sie verstoßen gegen geltende Gesetze / das Grundgesetz.
Warum sollte dann Neuwahlen stattfinden müssen? Der bisherige Bundestag ist ja aufgrund eines gültigen Wahlrechts gewählt worden. Nur ein "künftiger" Bundestag müsste das neue Wahlrecht berücksichtigen.
Selbst wenn der Bundestag (aus einem mir nicht ersichtlichen Grund) neu gewählt werden müsste:
Die bisherige Bundesregierung bleibt solange geschäftsführend im Amt, bis sie von einer neuen Regierung abgelöst wird. In jedem Fall bleibt die Bundesregierung vollständig handlungsfähig, bis eine neue Regierung gebildet worden ist.
Was anderes wäre ja, wenn diese Gesetzesänderung bestimmen würde, dass mit der Einführung der Änderung diese sofort anzuwenden wäre und der bisherige Bundestag aufgelöst werden müsste. Aber welche Regierung würde das machen? Sägen an dem Ast, auf dem man sitzt?

Die Landtagswahlsysteme in Deutschland sind unterschiedlich.
Ich denke, dass es hier genügt, dass die Wahlgesetze der Länder nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.


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Antwort von hoch.die.demokratie | 20.09.2019 - 21:11
Totale Mehrheit ist 80 % und mehr

 
Antwort von ANONYM | 20.09.2019 - 22:31
Ich kenne nur absolute Mehrheit, das heißt: mehr als 50 %
Totale Mehrheit ist ein Begriff, den es so nicht gibt.

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