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BWL Hausaufgaben

Frage: BWL Hausaufgaben
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Kann mir jemand hier bei den BWL Hausaufgaben helfen!:-( Habe gerade keinen blassen schimmer....Es geht hier um die Allgemeinen Geschäftbedingunen(AGB) (BGB §§ 305 ff)

5.
entscheiden sie mit Hilfe des AGB-Gesetzes, ob und warum in den folgenden Beispielen das AGB-Gesetz befolgt oder verletzt wurde.

A)AGB-Klauseln von verschiedenen Unternehemen:
1. WIr sind berechtigt den PKW auch in einer anderen als der bestellten Farbe zu liefern.
2. Sollten es die wirschaftlichen Umstände erfrdern, so können nachträglich jederzeit die Vekaufspreise entsprechend erhöht werden. Rüctrittserklärtung bzw. eine Preisherbsetzung ausgeschlossen.
3. Reklamationen sind nur innehalb von acht Tagen nach Warenempfang möglich; bei einer nicht mehr möglichen Nachbesserung einer mangelhaften Ware wird eine Rücktrittserklärung bzw. eine Preisherabsetzung ausgeschlossen.
4. Grundsätzlich gelten die AGB, schriftlich oder mündlich getroffene Vereinbarungen sind unwirksam.
5. Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
Frage von beautyella92 (ehem. Mitglied) | am 10.01.2011 - 19:10


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Antwort von beautyella92 (ehem. Mitglied) | 10.01.2011 - 19:50
Okay Dankeeschön :-)
Habe noch 4 Fragen^^villt könntest du mir diese auch noch schnell beantworten, aber auch nur wenn du magst.:P

6.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verkäufers
7. Mit dem Kauf eines Fernsehgerätes verpflichtet sich der Käufer, alle notwenidge Reparaturen in der Werkstatt des Verkäufers durchführen zu lassen.
8. Im Falle des Zahlungsverzugs ist eine Vertragsstrafe vn 25 % des Kaufvertrages zu zahlen.
9. Der Käufer ist nicht berechtigt, auh bei rechtzeitiger und begründeter Rüge oder aus anderen Gründen, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen.


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Antwort von beautyella92 (ehem. Mitglied) | 10.01.2011 - 19:23
:-`( Hilfeeeeeee....ist wirklich dringeeend!


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 10.01.2011 - 19:28
Lies doch nochmal den Abschnitt über AGB im passenden Buch nach?


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 10.01.2011 - 19:30
ein aar weiß ich---
1) geht nicht, da der kunde das nicht bestellt hat. (zweiseitiges rechtsgeschäft, antrag und annahme usw.; eine andere farbe wäre ein neuer antrag, der erst vom kunden angenommen werden muss)
2) ka.
3) geht nicht, denke ich. wenn der kunde ware bekommt, die nich iO ist, nachbesserung, rücktritt und minderung nicht möglich ist, dann zahlt er ja für kaputte oder keine ware. das kann nicht sein.
4) geht
5) geht

alle angaben ohne gewähr ;)


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Antwort von beautyella92 (ehem. Mitglied) | 10.01.2011 - 19:50
Okay Dankeeschön :-)
Habe noch 4 Fragen^^villt könntest du mir diese auch noch schnell beantworten, aber auch nur wenn du magst.:P

6.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verkäufers
7. Mit dem Kauf eines Fernsehgerätes verpflichtet sich der Käufer, alle notwenidge Reparaturen in der Werkstatt des Verkäufers durchführen zu lassen.
8. Im Falle des Zahlungsverzugs ist eine Vertragsstrafe vn 25 % des Kaufvertrages zu zahlen.
9. Der Käufer ist nicht berechtigt, auh bei rechtzeitiger und begründeter Rüge oder aus anderen Gründen, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen.

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