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Überstunden - Betriebsrat?

Frage: Überstunden - Betriebsrat?
(3 Antworten)


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Hi, zurzeit habe ich 45 Std. Überstunden. Laut Vertrag darf ich nicht mehr als 40 Stunden auf mein Arbeitszeitkonto besitzen.


Ich wollte mir ein Tag frei nehmen, da meinte der Schichtleiter nein da momentan viel los ist. Der Teamleiter meinte du kannst in der Woche immer 2 Std. Früher nach Hause gehen -1]Std. Dann hätte ich 35 Std.

Aber heute meinte er dann nein da viel zu tun ist.

Kann ich zum Betriebsrat gehen oder was würdet ihr tun wenn sie sich so sturr stellen.
Frage von abi15 | am 14.01.2019 - 15:01


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Antwort von Nele86 | 14.01.2019 - 17:57
Durch das Gesetz ist es genau geregelt was dein Arbeitgeber verlangen darf und was nicht. Grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz,
das besagt das du acht stunden pro tag nicht überschreiten darfst. Je nachdem wie es tariflich oder in deinem Vertrag geregelt ist, denn der Arbeitgeber darf zb in Notfall Situationen oder bei besonderem betrieblichen Bedarf Überstunden anordnen. Vielleicht hast du ja Kollegen die dir in deiner Situation helfen können und dir Tipps geben, ansonsten sollte es möglich sein das du dich an deinen Arbeitgeber wenden und die Missstände ansprechen kannst. In jedem Fall ist es immer gut sich an einen Betriebsrat oder die Arbeitnehmervertretung zu wenden. Ich hoffe das es dir vllt etwas hilft viel glück :)


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Antwort von cleosulz | 14.01.2019 - 18:19
Nele86 hat es auf den Punkt gebracht.

Arbeitnehmervertreter ist das Zauberwort => Betriebsrat

Und die erste "verfallene Stunde" wäre meine letzte Stunde, an der ich Mehrarbeit geleistet hätte.
= max. 8 Stunden am Tag und gut ist es.

Davon abgesehen gibt es genügend Urteile, die einen allgemeinen Verfall von Stunden als unwirksam erklären.

Also rede mit den ANV.
________________________
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Antwort von Kampfsemmel | 14.01.2019 - 21:09
Meine Einschätzung zu dem Thema:

Überstundenabbau muss im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber erfolgen. Ein Anspruch auf Überstundenabbau im vorangingen Interesse des Arbeitnehmers besteht nicht.Ein Verfall der Überstunden ist unzulässig. Eine Auszahlung der Überstunden ist möglich.

Dein Schichtleiter hat dir also ein Konzept zum Abbau der Überstunden unterbreitet. Aufgrund einer Notsituation war deren plangemäße Umsetzung nicht möglich. Er braucht dich. Demnach kein Überstundenabbau. Wo ist hier eigentlich das Problem?

Da hilft dir auch das Drückebergerkomitee nicht weiter.

Was ich machen würde?

Dein Schichtleiter plant die Schicht. Überstundenabbau ist planbar. Weise deshalb den Schichtleiter daraufhin, dass du ihn gerne in Notsituationen unterstützt. Du möchtest im Gegenzug aber auch ein fairen Umgang hinsichtlich der Planungssicherheit deiner Überstunden. Das kann einmal in die Hose gehen. Wenn es aber die Regel wird, dann ist das ein Beweis für die Inkompetenz des Schichtleiters und mit sowas kann man dann mal zum Betriebsrat gehen.

2h pro Tag ist doch Scheisse (musst ja dennoch in die Arbeit)...der Schichtleiter baut seine Überstunden sicherlich anders ab ...

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