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Personeller Bereich ( Wirtschaft )

Frage: Personeller Bereich ( Wirtschaft )
(2 Antworten)


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Der betriebsrat kann seine Zustimmung verweigern, wenn er schwerwiegende Gründe hat.
Die letzte Entscheidung trifft dann dasArbeitsgericht.

Fällt euch ein Beispiel dazu ein ?
Frage von Selen (ehem. Mitglied) | am 23.09.2013 - 19:40


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Antwort von matata | 23.09.2013 - 20:30
Wofür kann der Betriebsrat die Zustimmung verweigern?

- Entlassungen?
- Lohnkürzungen?
- Streikmassnahmen?

Diese Frage ist absolut nicht verständlich!
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Antwort von cleosulz | 23.09.2013 - 23:00
Bewilligung / Anordnung von Überstunden

Einstellung von Leiharbeitern, befristeten Arbeitern, allgemein Einstellungen + Kündigungen von Mitarbeitern

(es darf aber nicht alles einfach abgelehnt werden).

In manchen Bereichen hat der Betriebsrat ein Mitbestmmungsrecht,
in vielen Bereichen muss er einfach nur informiert werden.

http://www.betriebsrat.de/portal/lexikon-fuer-die-taegliche-betriebsratsarbeit.html/do/lexikondetail/letter/M/shortlink/mitbestimmungsrecht-des-betriebsrats#entry



Ablehnen kann der Betriebsrat nur, wenn die personelle Maßnahme

gegen ein Gesetz, eine Unfallverhütungsvorschrift, Bestimmung im Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, einer gerichtlichen Vereinbarung oder einer behördlichen Anordnung verstößt,
gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt
diskriminierend ist


Der Betriebsrat ist zu hören.
Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies innerhalb einer Woche nach Information durch den Arbeitgeber schriftlich zu erklären.

Wird die Verweigerung der Zustimmung nicht innerhalb der Wochenfrist schriftlich mitgeteilt, so gilt die Zustimmung erteilt.

==> Stillschweigen innerhalb der der Wochenfrist = unterstellte Zustimmung

Schau dir mal § 99 BetrVG an.

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