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10. Klasse wiederholen/mit welchem Zeugnis bewerben? (BLF)

Frage: 10. Klasse wiederholen/mit welchem Zeugnis bewerben? (BLF)
(10 Antworten)


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Hallo, Ich gehe in die 10. Klasse in einem Gymnasium in Thüringen.

Mein 9.-Klasse-Zeugnis war, bis auf Ma, Deu, Ku, Mu, Ge und Sport, ziemlich... naja. Ich bin jetzt in der 10., schreibe in nem dreiviertel Jahr meine BLF und habe auch das Gefühl, dass es besser läuft als letztes Jahr und dass ich wesentlich besser abschneiden werde.

Ich möchte aber Ende der 10. Klasse das Gymnasium verlassen und mit einer Ausbildung beginnen. Nur würde ich, wenn sich mein Halbjahreszeugnis nicht bessert, die Zehn mitsamt der BLF gerne wiederholen, um einen besseren Schnitt zu haben (damit auch bessere Chancen auf eine Ausbildung).
Nun wurde mir aber von einer Klassenkameradin gesagt, dass ich die 10 auf dem Gymnasium zwar wiederholen kann, aber die BLF nicht nochmal schreiben darf und mich mit meinem ersten 10.-Klasse-Zeugnis bewerben müsste.
Jetzt war meine Frage, falls ich wiederhole, mit welchem Zeugnis kann ich mich bewerben und macht eine Wiederholung in dem Falle Sinn?

(Ich will den 10. -Klasse-Abschluss unbedingt an einem Gymnasium machen, da wir hier nur eine Realschule haben und die hat einen übelst schlechten Ruf, außerdem bin ich jetzt mit den Lehrern hier schon ziemlich vertraut und kennen deren Unterrichtsstil. Und während einer Wiederholung will ich mich ungern noch an neue Lehrer gewöhnen müssen ^^)

Wäre cool, wenn jemand der davon Ahnung hat, mir bei der Entscheidung helfen könnte oder mir Tipps geben würde!
Danke schonmal im Voraus!
Frage von LunaticSheep | am 23.10.2018 - 18:36


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Antwort von DerBerEb | 24.10.2018 - 08:52
Siehe
letzter Absatz: http://www.kgs-erfurt.de/images/inhalt/download/abschluesse/infoblatt_blf.pdf


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Antwort von LunaticSheep | 24.10.2018 - 12:20
Kay, also, kann ich die BLF nicht nachschreiben. Aber zu meiner anderen Frage : Mit welchem Zeugnis würde ich mich dann bewerben? Meine Klassenkameradin meint, mit dem ersten 10. Klasse Abschluss-Zeugnis, ich habe aber nen guten Freund, der das schon hinter sich hat gefragt und der meinte, dass man sich immer mit dem letzten Zeugnis, also in dem Falle mit dem zweiten 10. Klasse-Zeugnis, bewirbt. Welche von beiden Aussagen ist jetzt die Richtige?
Zitat:
Siehe
letzter Absatz: http://www.kgs-erfurt.de/images/inhalt/download/abschluesse/infoblatt_blf.pdf


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Antwort von DerBerEb | 25.10.2018 - 10:59
Nun, wenn du in der 10. "sitzen bleibst" - dann kannst du auch die BLF wiederholen ;-)

Du bewirbst Dich immer mit dem aktuellsten, letzten Zeugnis. Deine Zeugnisse müssen immer auch mit Deinem Lebenslauf überein stimmen. Viele Arbeitgeber verlangen allerdings auch die zwei, drei vorherigen Zeugnisse.


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Antwort von cleosulz | 25.10.2018 - 14:55
Zu den Voraussetzungen, bei denen man die BLF wiederholen kann, kannst du hier mal nachlesen.
==> www.gymnasium-stadtroda.de

Normalerweise erwartet der Arbeitgeber das "letzte Schulzeugnis".
Ob das nun das bessere oder schlechtere Zeugnis ist, ist unerheblich.

Es gibt aber auch Ausbildungsbetriebe, die die letzten 3 Schulzeugnisse sehen möchten.
Das ist oftmals individuell. Daraus kann man Leistungsschwankungen gut erkennen, auf die du dann im persönlichen Bewerbungsgespräch auf Nachfrage gut eingehen kannst.

Wenn du dich jetzt sofort um einen Ausbildungsplatz bewirbst, hieße das:
Versetzungszeugnis 9 in die 10, vom Sommer 2018.
Bewirbst du dich im 2. HJ (also nach dem Zwischenzeugnis), hieße das:
Zeugnis 1. Schulhalbjahr 2018/19.
Bewirbst du dich erst nach dem Ende der Klasse 10, also nach der BLF, hieße das:
Versetzungszeugnis 10 in die 11.
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Antwort von LunaticSheep | 27.10.2018 - 09:56
Vielen Dank! Ich habe gestern mit meiner Schwester telephoniert gehabt und auch nochmal über das Thema gesprochen. Da jetzt, danke euch, zwei meiner Fragen beantwortet wurden, stellt sich mir aber noch eine dritte.
Kann ich nach beenden der 10. Klasse, mich ein Jahr lang aus allem nochmal raushängen und dieses Jahr dafür zu nutzen verschiedene Praktikas zu absolvieren? Einfach um herauszufinden, ob ich die Richtung, in die ich gerne gehen möchte, wirklich einschlagen will. Wäre das möglich?

Danke schonmal im Voraus!


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Antwort von cleosulz | 27.10.2018 - 15:52
Schule ist Ländersache.Wie das in deinem Bundesland ist, weiß ich nicht.
So lange du nicht 18 bist oder einen Berufsausbildung abgeschlossen hast, bist du berufsschulpfichtig. Mal ist das 1 Tag pro Woche, mal durchgängig.

Wie das in deinem Bundesland geregelt ist, weiß ich nicht. Du erfährt es bei deinem Schulamt. Rufe dort an.

Sicher kannst du verschiedene Praktika zur Berufsorientierung machen.
Du kannst aber auch ein Sozialpraktikum machen, da bekommst du in der Regel ein Taschengeld.
Also FSJ oder ÖSJ oder BFD usw. Oder beides kombinieren, d.h. 6 Monate FSJ und den Rest irgendwelche verschiedene Praktika.

In welche Richtung gingedenn dein Berufswunsch?
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Antwort von LunaticSheep | 27.10.2018 - 15:58
Okay, dann informiere ich mich mal, wie das hier ist. Würde also bedeuten, dass ich eventuell auch mit 16 schon ein Fsj machen könnte? (wenn das bundesland es zulässt? Bzw. könnte ich ein halbes Jahr Fsj/Ösj/Bfd machen und dann Praktikas, wenn ich das richtig verstanden habe?
Berufswunsch, wäre etwas in Richtung Lagerlogistig oder Lagerist.


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Antwort von cleosulz | 27.10.2018 - 16:00
https://www.google.com/url?q=https://www.erfurt.de/mam/ef/leben/bildung_und_wissenschaft/bildungsstadt/2013/der_weg_nach_der_regelschule.pdf&sa=U&ved=2ahUKEwicx4rs4qbeAhVEaFAKHY_aBfcQFjABegQIChAB&usg=AOvVaw2OBwVE3e-jiPKZsI6OJl1N

Für dich gilt Seite 26.

Also nur FSJ ( in verschiedenen. Bereichen ) oder BFD.
Nur verschiedene Praktika geht offenbar nicht.

Trotzdem=> Frage beim Schulamt nach
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Antwort von cleosulz | 27.10.2018 - 16:06
FSJ ab 16 geht.In Verbindung mit Lagerlogistik fällt mir da grade nur keine Einrichtung ein. Ist aber je nach Einsatzbereich sicher nicht undenkbar.
DRK ? Zentrale ?
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Antwort von LunaticSheep | 27.10.2018 - 16:06
Vielen, vielen Danke! Ich werde mich auf jeden Fall nochmal beim Schulamt nachfragen!
Aber vielen Dank, für deine Hilfe!

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