Dürfen Lehrer es weiter sagen, dass zwei verliebt sind?
Frage: Dürfen Lehrer es weiter sagen, dass zwei verliebt sind?(4 Antworten)
Hallo, Ich bin in der 8.Klasse, wo schon langsam die Schwärmereien anfangen. Danach hat er meine Freundin in den Arm genommen und ihr über den Rücken gestreichelt. Das hat eine Lehrerin gesehen und es war den beiden sehr peinlich! Und jetzt plötzlich wissen das alle möglichen Lehrer! Unser Geschichtslehrer, der sich gerne einmischt, hat ihr Viel Glück mit *Ihr Schwarm sein Name* gewünscht. Und wir machen in Sport gerade wrestling und da es nicht aufgeht (immer zwei Mädchen und zwei Jungs zusammen) muss ein Mädchen mit einem Jungen machen. Und unser Sportlehrer hat die beiden (verliebten) zusammen “getan”. Wir dachten uns nichts dabei. Aber als wir dann aufgebaut haben (Matten,...) hat mein Sportlehrer zu mir gesagt:”Die passen auch als anderes Paar gut.” Und er hat gegrinst. Dürfen Lehrer so etwas weiter erzählen? Und was denkt ihr das Lehrer denken wenn sie so etwas (umarmen in dem fall) mitbekommen? Nicht direkt darauf bezogen, geht auch allgemein. Danke schon mal! |
Frage von 123Mia456 (ehem. Mitglied) | am 07.03.2018 - 16:17 |
Antwort von matata | 07.03.2018 - 17:15 |
Lehrkräfte bekommen im allgemeinen sehr viel mit von ihren Schülern und Schülerinnen. Durch diese Beobachtungen verstehen sie zum Teil ihre Schäflein auch besser: - Verliebte verlieren zeitweise das Interesse am Schulunterricht und sind mit ganz anderen Dingen beschäftigt... - unglücklich Verliebte fallen oft auch auf durch Desinteresse und schlechtere Noten, - dafür hat eine Lehrkraft im Allgemeinen auch Verständnis. Und natürlich werden manchmal diese Informationen auch ausgetauscht mit Kollegenn oder Kolleginnen. Denn man fragt ja im Lehrerzimmer auch, wenn jemand plötzlich durch schlechtere Leistungen auffällt, plötzlich zu spät kommt oder als stummer Fisch im Unterricht sitzt... - Das hat auch Vorteile, wenn die meisten Lehrkräfte eines bestimmten Schülers Bescheid wissen: Man wird dann nicht 10 mal gefragt, was denn mit einem los sei... - Dass diese Lehrkraft "geplaudert" hat, finde ich allerdings unschön. Sie hat zwar nichts Verbotenes getan, aber etwas Unpassendes. Aber Lehrkräfte sind auch nur Menschen und machen Fehler. Und manchmal freut man sich auch einfach mit den Verliebten... - Wenn diese kleinen Sticheleien aber nicht aufhören, sollten die beiden Verliebten das Gespräch suchen mit dieser Lehrkraft und darauf hinweisen, dass ihnen das peinlich ist und sie das nicht wünschen. Allerdings sollte das ein Gespräch sein unter den drei Betroffenen und nicht mit der ganzen Klasse vorher oder nachher besprochen werden. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 07.03.2018 - 18:52 |
In diesem Fall sehe ich es völlig anders! Es geht ja nicht um das Plaudern unter Kollegen, sondern um die öffentliche Bloßstellung vor der Klasse und anderen Mitschülern! Lehrer sind an Datenschutz gebunden. Dagegen hat die Lehrerin verstoßen. Sie hat definitiv etwas Verbotenes getan, d.h. eigentlich ja nur die Lehrer, die es öffentlich gemacht haben. Aber eigentlich war ja auch der ganze Vorfall öffentlich, es sei denn, ihr glaubtet allein auf dem Flur/Schulhof zu sein und wurdet heimlich von der Lehrerin beobachtet. Aber sie darf es nicht euren Eltern sagen und eigentlich auch niemandem anderes. Jedenfalls nicht, solange davon keine Gefahr ausgeht. Die Eltern könnten ja den Umgang verbieten, was ich nicht hoffe. Grundsätzlich gilt: wer andere in Notlagen (Freundin weint und wird getröstet) filmt oder anschaut, ist ja ein Gaffer! Dafür gibts bald ein neuese Gesetz! |
Antwort von elektropeter | 08.03.2018 - 08:57 |
Hallo Mia, ich heiße Elektropeter und bin elektronisch sehr bewandert.Ich bin Lehrer und DJ aus Leidenschaft. Soll ich mal vorbeikommen und die Hütte aufmischen? LG Peter |
Antwort von DerBerEb | 08.03.2018 - 09:09 |
Auch diese Indiskretionen fallen formaljuristisch unter das Persönlichkeitsrecht. Als Schüler gilt man als Schutzbefohlener, schutzbefohlene im Sinne des § 225 StGB sind Personen unter 18 Jahren sowie solche Personen, die aufgrund Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlos sind. Zudem muss ein Schutzverhältnis des Täters gegenüber dem Opfer bestehen. Das ist zum einen dann der Fall, wenn die Person seiner Fürsorge oder seiner Obhut untersteht (z.B. Eltern, Vormund, Betreuer, Lehrer). Allerdings ist es ratsam nicht sofort die Keule zu schwingen, die Lehrerin darf aber durchaus freundlich gebeten werden diese Indiskretion zukünftig zu unterlassen. |
14916 ähnliche Fragen im Forum:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Liebe & Flirten- Verliebt in Jemandem mit Freund (4 Antworten)
- Schüler-Lehrer: In den Lehrer verliebt? (17 Antworten)
- geschenk an lehrer (12 Antworten)
- Sollten Schüler ihren Lehrer duzen dürfen? (10 Antworten)
- Dürfen Lehrer Photos machen? (20 Antworten)
- das verliebt-sein/Wann?Wie?Warum? (10 Antworten)
- mehr ...
ÄHNLICHE FRAGEN:
- Verliebt in Jemandem mit FreundHallo Leute, ich bin in ein Mädchen verliebt, dass bereits seit zwei Jahren einen Freund hat und derzeit auch glücklich ist..
- Schüler-Lehrer: In den Lehrer verliebt?hallo, ich habe eine Freundin und die hat mir letztens erzählt das sie sich in ihren Lehrer verliebt hat! Ich habe ihr ..
- geschenk an lehrerhallo! ich mache im sommer meinen schulabschluss und zwei jungs und ich haben uns überlegt, dass wir zum abscluss gerne einem ..
- Sollten Schüler ihren Lehrer duzen dürfen?Moin. Ich halte demnächst eine Debatte über das Thema: Sollten Schüler ihre Lehrer duzen dürfen? (so wie in Schweden) Ich ..
- Dürfen Lehrer Photos machen?Huhu Comunity , Ich hätte eine frage wegen einer Hetzjagt die vom einem lehrer gestartet wurde. Weil ich ihm untersagte dass er..
- das verliebt-sein/Wann?Wie?Warum?hey leute! habe seit 2 monaten einen freund doch er sagt, er sei nur in mich verknallt und noch nicht in mich verliebt. ..
- mehr ...