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Dürfen Lehrer Photos machen?

Frage: Dürfen Lehrer Photos machen?
(20 Antworten)

 
Huhu Comunity ,
Ich hätte eine frage wegen einer Hetzjagt die vom einem lehrer gestartet wurde.
Weil ich ihm untersagte dass er ein Photo von mir machte(angeb. um die namen sich merken zukönnen) Er sagte
"Wer vom ihm ein Photo mir bringt bekommt etwas ausgegeben "

Nun Meine Frage
Darf der Lehrer sowas überhaupt?
Danke
ANONYM stellte diese Frage am 20.05.2010 - 19:05


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 19:10
keiner
darf ein foto von dir machen oder gar an dritte weitergeben ohne vorher deine erlaubnis eingeholt zu haben.


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 19:12
und nachdem du dich jetzt geweigert hast ein bild von dir machen zu lassen, kennt er dich ja eh, also braucht er keins mehr.


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Antwort von ayshe50 (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 19:12
wovor hast du denn angst? dass er dein bild bearbeitet und ins internet stellt? also jetzt mal ehrlich..
du musst ihm natürlich kein bild geben. aber was spricht denn dagegen?


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Antwort von Kryax (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 19:13
ah oki , ögendwas handfestes im Inet hast du nicht zufällig? Geb wol das falsche bei google ein^^


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Antwort von Kryax (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 19:14
mist hatte keine credits mehr^^ naja jetzt wiss ihr eh das ich es gepostet hab


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Antwort von Kryax (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 19:15
"wovor hast du denn angst? dass er dein bild bearbeitet und ins internet stellt? also jetzt mal ehrlich..
du musst ihm natürlich kein bild geben. aber was spricht denn dagegen?"

- Das hat persönliche Gründe die hier nix zutun haben (wegen einer Krankheit etc)


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Antwort von kevin1234 (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 19:16
also, wenn du es absolut nicht willst, dass er ein bild von dir macht, dann darf er das auch nicht. Und was das mit der "Hetzjagd" angeht, wenn er das wirklich ernst meint, dann is das natürlich auch verboten.

 
Antwort von GAST | 20.05.2010 - 19:17
ach er sieht dich fast täglich im Unterricht das machts dann doch auhc nicht aus.......


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Antwort von Kryax (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 19:19
Sorry aber,
Wie oft soll ich es noch sagen ich möchte einfach net das er Photos macht, ich nannte das Thema net "Könnt ihr mir helfen ich hab angst vor photos" SOnder "dürfen lehrer photos machen? "
Nun erst lesen dann schreiben danke :) @ dichter92


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 19:23
Der Datenschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Danach kann der Betroffene grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
Quelle: Wikipedia

Hab auch mal nen Paragraphen gewusst, find den aber nirgens mehr.
Die Grundsätze des Datenschutzgesetzes sagen halt aus, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten* nur erlaubt sind, wenn die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung gesetzlich erlaubt ist oder mit der Zustimmung der betroffenen Person.

*Definition von personenbezogenen Daten:
Daten mit denen eine Person bestimmbar ist (Telefonnummer, IP-Adresse, Personalnummer) der Name ist nicht erfordlich.

Fotos gehören da wohl auch dazu, v.a. wenn dein Lehrer sie dafür benutzen will, sich deinen Namen zu merken.


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Antwort von RichardLancelot | 20.05.2010 - 19:27
Das Recht am eigenen Bild schützt dich nur vor einer Veröffentlichung des Bildes, nicht aber vor der Fotografie durch Andere.
Zitat:
http://fotografie.marcus-haas.de/hintergrund/recht.html
Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Das er deine Mitschüler zum Beschaffen eines Fotos anstachelt ist aber sicherlich nicht legitim.
Lies mal hier ab Absatz 2:
Zitat:
http://www.stack.de/fotorecht-faq.pdf


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Antwort von RichardLancelot | 20.05.2010 - 19:29
Zitat:
ach er sieht dich fast täglich im Unterricht das machts dann doch auhc nicht aus.......
Manch einer braucht eben seine Individualität.


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 19:37
Zitat:
b) Personenfotografie
Frage:
Unter welchen Umständen darf ich andere Personen fotografieren.
Antwort:
Grundsätzlich dürfen Fotos von Personen nur dann gefertigt werden, wenn man diese
Fotos auch veröffentlichen darf. Siehe dazu die Fragen weiter unten (3 b).


Das heißt, wenn dein Lehrer keine Erlaubnis hat diese Bilder zu veröffentlichen, darf er sie auch garnicht machen.


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Antwort von RichardLancelot | 20.05.2010 - 19:40
Zitat:
Das heißt, wenn dein Lehrer keine Erlaubnis hat diese Bilder zu veröffentlichen, darf er sie auch garnicht machen.
Das stimmt nicht, aber es wird gesetzestechnisch so angenommen. Wahrscheinlich ist das wieder mal das Werk eines Schreibtischattentäters, der davon ausging das jedes Foto für alle da ist


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Antwort von Kryax (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 20:46
vielen dank habt mir sehr geholfen


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Antwort von HaiDelin (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 20:53
diese "hetzjagt" klingt eher als wäre der lehrer lustig drauf und hätten nen lockeren spruch gebracht nachdem du dich ziemlich angestellt hast.


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Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 21:00
Zitat:
keiner darf ein foto von dir machen oder gar an dritte weitergeben ohne vorher deine erlaubnis eingeholt zu haben.


Quatsch

§ 201a StGB [Bearbeiten]
Am 6. August 2004 trat jedoch § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[9], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer
(1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


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Antwort von Kryax (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 21:04
Zitat:
"diese "hetzjagt" klingt eher als wäre der lehrer lustig drauf und hätten nen lockeren spruch gebracht nachdem du dich ziemlich angestellt hast."


Es war aber kein lockerer spruch ... das war kein spaß .. er versprach jedem der es schafft ihn zubezahlen bis 3Euro also net besonders nett und ihr könnt euch denken wieviele mitmachten


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Antwort von RichardLancelot | 20.05.2010 - 21:05
@max: Die Schule ist aber kein "höchstpersönlicher Lebensbereich", demzufolge greift dieser Gesetzestext in diesem Fall nicht.


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Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 20.05.2010 - 21:18
Zitat:
@max: Die Schule ist aber kein "höchstpersönlicher Lebensbereich", demzufolge greift dieser Gesetzestext in diesem Fall nicht.


ja eben ^^
das war der Plan

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