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Lieferant beschädigt Waschmaschine. Erkennt schaden. ABER

Frage: Lieferant beschädigt Waschmaschine. Erkennt schaden. ABER
(3 Antworten)

 
Guten Tag liebe Community,

Ich habe ein Elektrogerät (Waschmaschine) bei einem Onlinehändler gekauft und es wurde geliefert.
Leider wurde das Gerät bei dem Transport beschädigt. Da ich keine Lust habe eine Waschmaschine zu Betreiben die eventuell eine Unwucht haben könnte, habe ich den Schaden sofort reklamiert.

Der Onlinehändler wollte natürlich beweisbilder, diese habe ich Ihm sofort zukommen lassen.

2 Tage später kam eine E-mail in der steht das sie den Vorfall bedauern und 60 Euro Rabatt gewähren können.
Ich habe auf mein Umtauschrecht bestanden doch es steht kein anderes Gerät zur Verfügung. MIR EGAL.

Ich habe gesagt Sie sollen das defekte Gerät mitnehmen und habe eine Frist zum 22.12 Gesetzt. Der letzte Stand ist, das sie ein Transportunternehmen beauftragen, leider bis heute KEINE reaktion.

Jetzt würde ich gerne, da das Elektrogroßgerät in einem Mehrparteien-Haus im Flur steht, Kosten für jeden Tag an dem diese KISTE nicht geholt wurde beantragen (Praktisch als Unterbringungskosten, stellraum, mietraum etc.) Wie sehen meine Chancen aus? Gibt es da jemand mit Erfahrung?

Grüße
ANONYM stellte diese Frage am 27.12.2017 - 10:02


Autor
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22
Antwort von Kampfsemmel | 27.12.2017 - 12:09
Zuerst einmal: Ob es sich um einen Mangel nach § 439 BGB handelt, dass geht aus deinen Ausführungen nicht hervor. Die Vermutung "eine Unwucht" (die ja eh vorhanden ist, deren Abweichung vom üblichen Standard des Herstellers also schwierig zu beweisen wäre) sei vorhanden, ist ja geradezu lächerlich. Bei deiner Fristsetzung geht es nicht um deine Interessen sondern darum, dass der Lieferant/Hersteller Zeit benötigen, um den Vorgang zu bearbeiten. Das sich dieser Prozess aktuell etwas hinzieht, ist völlig selbstverständlich (schließlich willst du ja auch Urlaub ...). Inwieweit nun deine Fristsetzung überhaupt angemessen war, dass kann man freilich auch hinterfragen. Wenn du jetzt mit wahnwitzigen Vorschlägen daherkommst (ohne vorher eine 2. Frist zu setzten), dann kann das dazu führen, dass der Sachbearbeiter bockig wird ... und dass willst du nicht erleben. Grundsätzlich handeln die Lieferanten/Hersteller nämlich meist einfach auf Basis ihrer Großzügigkeit. Dieses Entgegenkommen wird heute von vielen Kunden als selbstverständlich wahrgenommen. Ist es aber nicht.


Deshalb gilt für dich: Sei froh, dass der Hersteller den Mangel anerkennt und um Ersatz bemüht ist. Wenn er diesen aktuell nicht im Rahmen eines Umtausches leisten kann (was er ja auch nicht muss ...), dann solltest du dich für eine andere Waschmaschine entscheiden und wenn du etwas Anstand und Moral besitzt, dann kaufst du diese genau bei dem gleichen Lieferanten. Denn dieser hat, allein aufgrund der Bearbeitung des Sachverhaltes, bereits draufgezahlt. Das hätte zudem den Vorteil, dass er den Vorgang mit einem Transportweg abwickeln kann und - wenn du freundlich warst - dir sicherlich einen Nachlass gewährt. Es gewinnen also beide Parteien und genau so muss es sein!

Übrigens: Der Lieferant hat eine positive Bewertung verdient, auch wenn ich befürchte, dass du ... dich bereits schon im höchsten Maße ausgekotzt hast.

Zu deiner Forderung: Deine Waschmaschine steht im Flur des Mehrparteienhauses. Der Flur gilt, zumindest ist das üblich, als primärer Rettungsweg. Ein Rettungsweg darf nicht eingeengt werden. Deine Forderung ist demnach abzulehnen, weil die Waschmaschine dort nicht platziert werden darf. Im weiteren ist zu prüfen, ob dir ein Schaden durch die Lagerung entsteht. Dieses würde ich ganz grundsätzlich verneinen, weil die Kosten für dich anfallen, egal ob die Waschmaschine nun da ist oder nicht. Zudem ist ganz grundsätzlich zu prüfen, ob du Eigentümer der Stellfläche bist ...

Kurz und Knapp: Deine Forderung ist unverschämt und nicht gerechtfertigt. Noch Fragen ?


Autor
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2100
Antwort von matata | 27.12.2017 - 14:51
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Antwort von pahaha | 10.01.2018 - 15:45
Ich würde mich an deiner Stelle auch an die Verbraucherzentrale wenden.

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