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staatliche Souveränität

Frage: staatliche Souveränität
(3 Antworten)

 
Was gibt es für Gefahren, die mit der Aufweichung des Konzeptes staatlicher Souveränität verbunden sind?
ANONYM stellte diese Frage am 23.10.2017 - 15:10


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Antwort von cleosulz | 23.10.2017 - 18:08
Was ist eigentlich staatliche Souveränität?

Zitat:
Unter dem Begriff Souveränität ( französisch souveraineté , aus mittellat. superanus ‚darüber befindlich‘, ‚überlegen‘) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung.
Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. In der Politikwissenschaft versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu sein.
Quelle: Wikipedia

= Bestimmung über das Rechtssystem und die Gesellschaftsordnung.

Mit der Zustimmung, dem EURO als gemeinsame Währung beizutreten und der Aufgabe der eigener Währung (DM), hat Deutschland zu Gunsten der EU eine Kernkompetenz an die Europäische Union übertragen. Dies war ein Souveränitätsverlust.
Überhaupt büßt ein Staat innerhalb der EU einen Teil seiner nationalen Souveränität ein.
Er kann nicht mehr alles alleine bestimmen, was auf seinem Staatsgebiet passiert.
Beispiel auch das Reinheitsgebot. In Deutschland dürfen auch Biere verkauft werden, die nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut werden.
Staaten arbeiten zusammen, weil es für sie ein Vorteil ist und verlieren gleichzeitig für innere Angelegenheiten einen Teil ihrer Souveränität.
Überhaupt: Jedes internationale Abkommen ist mehr oder weniger eine Aufgabe nationaler Souveränität, je nach dem.

Würde man das Prinzip der nationalen Souveränität bis zur letzten logischen Konsequenz verfolgen, wäre die völlige räumliche und soziale Trennung einzelner Staaten voneinander erforderlich. Die Frage ist, ob wir das wollen?

Andererseits, wollen wir uns von der EU alles sagen und vorschreiben lassen?
Dann können wir ja gleich unsere staatliche Selbständigkeit aufgeben und den Staat EU gründen.

Aber haben die einzelnen Länder nicht auch einen Teil ihrer staatlichen Souveränität an den Bund abgegeben? Sie sind oftmals nur teilsouverän.
Bundesgesetze brechen Landesgesetze!
Es gibt z.B. kein Strafbesetzbuch des Landes Bayern oder kein BGB des Landes Hamburg.
Dafür gibt es ein bayrisches Almgesetz.
=> Gesetz über den Schutz der Almen und die Förderung der Almwirtschaft
Das braucht man hier auch ^^. Oder bei den Schulen: Schulen sind Ländersache.

Überlege mal, was passiert, wenn man eine Eigenständigkeit beim Militär aufgibt?
Oder haben wir die schon aufgegeben => siehe Nato?
________________________
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Antwort von cleosulz | 23.10.2017 - 18:23
Wo ist dein Gedanken-Ansatz?
Was ist deine Meinung?


www.kulturrat.de
f.sbzo.de
www.bpb.de
www.ulrich-menzel.de
www.grin.com
=> ein erster Einblick in GG
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Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 23.10.2017 - 20:45
Kurz gesagt, die Gefahren bestehen im Identitätsverlust und in der Entscheidungsfreiheit. Mit der Einführung des Euro haben wir unsere gesamte Entscheidungsgewalt in der Geldpolitik an die EZB abgetreten. Auch gerichtliche Entscheidungen können durch den EuGH gekippt werden (Judikative) sowie Gesetze können uns von der Eu-Kommission (Parlament) vorgeschrieben werden (Legislative).
Bald muss sich auch noch die Regierung der EU unterstellen (Bundesrepublik Europa), bloß nicht!
Weitere Gefahren: langer Instanzenweg, schwierige Leitung eines großen Staatenbundes, weil ja jeder beteiligte Staat seinen Standpunkt verhandeln will.
Gefahr der Benachteiligung der einzelnen Staaten, wenn sie klein und unbedeutend oder wirtschaftlich schwach sind. Leider aber auch, wenn sie stark sind, wie Deutschland (dann müssen eben viele Flüchtige aufgenommen werden).

Weitere Beispiele für die Unterdrückung der Staatssouveränität einzelner Staaten findet man ja wohl in der Atomenergie(waffen-)politik.
Ich glaube, daß jeder Staat dies selbst entscheiden sollte.

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