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Umsatzsteuer

Frage: Umsatzsteuer
(2 Antworten)

 
Hallo ich habe folgende 3 Aufgaben an denen ich mir den Kopf zerbreche und keine Lösung finden kann.

- Die Umsatzsteuer in der Kette der Mehrwertschöpfung
- Steuerhöhe und Steuersatz
- Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt wer zahlt was?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen
ANONYM stellte diese Frage am 01.06.2017 - 08:09


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808
Antwort von cleosulz | 01.06.2017 - 08:18
Deine Frage ist sehr allgemein gestellt.

Was verstehst du nicht?

https://debitoor.de/lexikon/mehrwertsteuer

f.sbzo.de

buchhaltung-lernen.com
=> einfach mal durchscrollen
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Antwort von n8flug (ehem. Mitglied) | 01.06.2017 - 13:07
http://www.focus.de/finanzen/steuern/mehrwertsteuer/tid-18933/mehrwertsteuer-wann-gibts-sieben-wann-19-prozent_aid_526918.html
Ein hilfreicher Link, normalerweise sagt man, auf wichtige Lebensmittel wird nur der ermäßigte Steuersatz von 7% erhoben, alles andere wird mit 19 % MwSt belegt.
Das ist der Steuer(prozent-)satz. Die Steuerhöhe ergibt sich aus der Multiplikation des Nettobetrages mit dem Steuersatz. Bei Endverbrauchern müssen Preise immer brutto angegeben werden, da ist die MwSt schon enthalten, also entspricht dieser Betrag, den Du zahlen mußt, 107 % oder 119%.
Also nun zur Kette der Mehrwertschöpfung: auf jeder Ebene wird die MwSt erhoben!
Die MwSt gliedert sich in Vorsteuer (VSt) und Umsatzsteuer (USt).
Für jedes Unternehmen ist die MwSt ein durchlaufender Posten, allein der Endverbraucher trägt die gesamte Zahllast!
Natürlich kann es bei einem Unternehmen in einer Periode zu einem Vorsteuerüberhang (mehr Materialien eingekauft, als Produkte verkauft: es gibt diese Steuerdifferenz vom Finanzamt zurück) oder einen Umsatzsteuerüberhang (mehr verkauft als eingekauft: das ist die Zahllast, die ans Finanzamt abgeführt werden muß) kommen.
Mit dem Finanzamt kommt bei der MwSt nur das jeweilige Unternehmen in Kontakt! Es zahlt einfach nur die Differenz USt - VSt (=Zahllast).
Vorsteuer zahlen Unternehmen beim Einkauf, Umsatzsteuer beim Verkauf.
Dazu gibt es Formulare, die Unternehmen beim Finanzamt einreichen müssen (Umsatzsteuervoranmeldung).

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