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Vorsteuer / Umsatzsteuer

Frage: Vorsteuer / Umsatzsteuer
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Wieso wird die Vorsteuer als Forderung und

die Umsatzsteuer als Verbindlichkeit gehandelt?

Danke.
Frage von mamfred | am 24.02.2013 - 21:14


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Antwort von cleosulz | 25.02.2013 - 15:03
Hilft dir diese Erklärung? ==>


http://www.rechnungswesen-verstehen.de/steuern/vorsteuer-umsatzsteuer.php
________________________
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Antwort von mamfred | 27.02.2013 - 10:09
"Buchungstechnisch ist die mit der Lieferantenrechnung gezahlte Vorsteuer eine Forderung an das Finanzamt, die durch den Verkauf entstandene Umsatzsteuer eine Verbindlichkeit
gegenüber dem Finanzamt."
(Quelle: Rechnungswesen-verstehen.de)

Folgende Definitionen sind mir gängig:

Forderungen = Geld, welches einem Unternehmen vom Kunden zusteht, sozusagen Lieferschulden. (VoSt)
Wo erhalte ich denn Geld vom Finanzamt?

Verbindlichkeiten = Schulden, welche ein Unternehmen gegenüber einem anderen hat, z.B. einem Lieferanten. (USt)
Das mit der Verbindlichkeit ist für mich logischer.

Bitte um Hilfe.
Danke.


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Antwort von MrLieferjunge (ehem. Mitglied) | 27.03.2013 - 09:41
Ich kann es noch ein wenig anders erläutern.

Die Vorsteuer wird dir gut geschrieben, weil Du sie vorausleistest. Du zahlst sie also beim Einkauf von Rohstoffen und bekommst sie vom Finanzamt zurück. Deshalb ist es eine FORDERUNG gegenüber dem Finanzamt.

Die Umsatzsteuer bekommst Du, wenn jemand in deinem Unternehmen einkauft. Du nimmst sie also ein und musst sie ans Finanzamt weitergeben. Deshalb ist es eine VERBINDLICHKEIT gegenüber dem Finanzamt.

Ich hoffe ich konnte noch etwas beitragen.
Viel Erfolg!

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