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Klassenarbeit ohne Ankündigung

Frage: Klassenarbeit ohne Ankündigung
(17 Antworten)


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Hallo,
Unsere Klasse soll morgen eine Klassenarbeit in Englisch schreiben.

Problem: Erst Heute 10:40Uhr haben wir das erfahren, aber auch nur durch Zufall. Unsere Englischlehrerin hat uns nichts angesagt. Nachdem wir heute dann mit ihr gesprochen hatten, hat sie felsenfest behauptet es uns gesagt zu haben. Wir sind uns aber sicher, dass sie nur mal gesagt hat, dass da noch was kommen würde, einen genauen Termin gab sie uns zu dieser Zeit noch nicht. Die Frage ist: Welche Rechte haben die Schüler in diesem Fall und wie soll ich jetzt am besten noch lernen?

Danke für eure Hilfe
Lucie
Frage von _Lucie_ (ehem. Mitglied) | am 17.05.2017 - 18:13


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Antwort von cleosulz | 19.05.2017 - 10:06
Zunächst ist einmal festzuhalten:

Thema der Vergleichsarbeit ist ja lt. Lucie:
==> Hörverstehen,
Leseverstehen, Textproduktion.

Außer das nochmalige Üben von Abfassen von Texten / Textzusammenfassungen bzw. Beantworten von Fragen zu einem Text kann man nicht viel lernen. Wer immer brav die aktuellen Vokabeln gelernt hat, dürfte also keine Probleme haben.
Die Texte enthalten i.d.R. den bisherigen erlernten Wortschatz. Stundenlanges Lernen entfällt.

Die Vergleichsarbeit dient hauptsächlich dem "Vergleich von unterschiedlichen Klassen der selben Klassenstufe" und soll den aktuellen Leistungsstand aufzeigen.
Wird eine solche Vergleichsarbeit als KA gewertet, sollte sie angekündigt werden.
In manchen Bundesländern ist eine solche Ankündigung Pflicht, in anderen nicht.
Ein "Recht auf gute Noten" hat man nicht.
Wäre es so, würden viele Eltern dieses "Recht" von ihren Kindern einfordern.
Und wie die "Entlohnung" der Schüler für ihre "Arbeit" aussehen soll, vermag ich mir nicht vorstellen.
@n8flug
Es gibt ein "Recht auf Bildung". Dieses Recht beinhaltet aber auch Pflichten für die Schüler, wie zB eine Mitwirkungspflicht in Form zum Besuch des Unterrichts, weil wir hier in Deutschland eine "Schulpflicht" haben. Aber eine "Belohnung für gute Mitarbeit" oder fleißiges Lernen sehe ich nirgends festgeschrieben. So viel Regelwut wäre nicht gut.
Sonst würde ich auch ein Lächeln für mein freundliches einfordern.
Und wie wäre es, wenn du meinen Teil deines Gehaltes abdrücken würdest, weil ich mir Gedanken über deinen "Senf" mache? =>

Jedoch - insofern stimme ich n8flug zu - auch Schüler haben Rechte und wenn es Vorschriften zur Notenvergabe gibt, dann sollten die auch eingehalten werden.

Sollte diese in dem Bundesland der Userin eine Vorankündigung von mehr als 1 Tag vorher verpflichtend vorsehen, so kann das Einfließen der KA in die Benotung sicher rechtswirksam angegangen werden.

Schreiben - das werden die Schüler die Arbeit wohl müssen. Zumal sie in allen Klassen gleichzeitig erfolgt.
Außerdem "grob angezeigt" => da kommt noch was wurde den Schülern das schon (und sicher wurde auch gesagt, in welcher Form die Vergleichsprüfung kommt => Hör- und Leseverstehen, Text abfassen/Fragen beantworten).

Die entsprechenden Regelungen findet man nicht in den Schulgesetzen sondern meistens in den Verordnungen der jeweiligen Bundesländern.
Da ich nicht weiß, welches Bundesland für die Userin gilt (hier gibt es nicht immer zutreffende Angaben in den Profilen) und es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt, ist der Hinweis, wie man sich "wehren kann" bei dem Info-Stand zu schwammig.
Nämlich von "gar nicht" bis => Verwaltungsakt/Beschwerde/Widerspruch.

Aber die Schüler aufzustacheln, zum offenen Widerstand oder gar zum Beschmieren von Sitzmöbeln aufzufordern finde ich fehl am Platz.
@n8flug => möchtest du da Lehrkraft sein?
Ein sinnvolles Miteinander/Fördern/Schüler-Lehrerverhältnis sieht doch ganz anders aus. Auch wenn die Lehrer ihr Geld nur hin und wieder in die Klassenkasse in Form von einer Runde Eis an heißen Sommertagen einfließen lassen.
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Antwort von n8flug (ehem. Mitglied) | 17.05.2017 - 18:25
Och Lucie, als erstes könnte ja euer Klassensprecher morgen ganz früh zum Direktor gehen und ihn bitten, sich für eine Vertagung der Klassenarbeit einzusetzen.
Hat die Englischlehrerin denn die Themen eingegrenzt?
Sonst lerne halt das, was seit der letzten Klassenarbeit neu dazukam. Vor allem das, was Du nicht so gut kannst. Was habt ihr seitdem gelesen?


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Antwort von _Lucie_ (ehem. Mitglied) | 17.05.2017 - 18:53
Es soll eine Vergleichsarbeit der Achten Klassen an unserer Schule sein, die als richtige KA. Note gezählt wird. Alle Achten müssen gleichzeitig schreiben. Also morgen in der zweiten Stunde. Themen gibt es nicht. Oder, die dürfen uns nicht genannt werden. Unsere Richtige Englischlehrerin ist ab morgen auf Klassenfahrt und die Schulleitung verweist uns immer wieder auf unsere Englischlehrerin zurück und sagt, dass wir mit ihr sprechen müssen. Da wir am Wochenende Jugendweihe haben habe ich/wir Nachmittags auch keine Zeit, was ja das Problem ist. Ich weiß nur: Hörverstehen, Leseverstehen, Textproduktion.


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Antwort von avinaaaa | 17.05.2017 - 19:20
Sie muss euch eigentlich auch nicht sagen wann eine Klassenarbeit stattfindet. Ich glaube auch nicht, dass ihr morgen in der Früh etwas ändern könnt an dem Ganzen. Einfach die letzten 3 Themen lernen, die ihr in Englisch gemacht habt :) Sorry aber es ist leider so, war bei mir genauso bzw. schlimmer - es wurde pro Semester nur 1 "Prüfung" bekannt gegeben und bei den anderen mussten wir jede Stunde vorbereitet sein.


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Antwort von _Lucie_ (ehem. Mitglied) | 17.05.2017 - 19:27
Heißt es nicht eigentlich, dass KA`s immer mindestens eine Woche vorher angekündigt werden müssen? (Ich bin 8te Klasse an einem Gymnasium)


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Antwort von cleosulz | 17.05.2017 - 19:35
Bewertete schriftliche Klassenarbeiten dürfen auch unangekündigt geschrieben werden. (Bayern, Baden Württemberg reicht 1 Tag vorher).
In anderen Bundesländern gilt:
Die Ankündigung sollte ein bis einige Tage zuvor erfolgen, ist aber nicht zwingend überall erforderlich.
Eine solche kurzfristige Arbeit sollte aus den letzten Unterrichtthemen erfolgen.

www.schure.de

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Antwort von n8flug (ehem. Mitglied) | 17.05.2017 - 19:54
Hallo noch mal, Cleosultz und matata wissen da sicher besser Bescheid. ich glaube aber, eine Klassenarbeit muss rechtzeitig angekündigt werden! Übe halt, was Du schaffst und gehe morgen mit Deinem Klassensprecher zum Direktor vor der Klassenarbeit und sage, dass Du gegen diesen Verwaltungsakt "Klassenarbeit schreiben" Widerspruch einlegst, a) beim Schulamt und b) später Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhebst.
Eure ganze Klasse ist doch geschlossen gegen diese Lehrerin. Macht es wie in der Politik: sprecht Ihr ein Mißtrauensvotum aus, begrüßt sie nicht mehr! Eine Lehrerin, die Euer Vertrauen mißbraucht, Euch Fallen stellt, ist eine sehr schlechte Lehrerin.
Nimm an der Klassenarbeit aber teil, denn ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Später kannst Du alles anfechten. Frage den Direktor, ob er bitte Deinen Widerspruch bescheinigt. Dann wird er schon einlenken.


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Antwort von matata | 17.05.2017 - 21:20
Bei deutschen Regelungen in Sachen Tests und Klassenarbeiten kenne ich mich gar nicht aus. Ich weiss, dass in der Schweiz jederzeit auch unangekündigte Tests geschrieben werden dürfen.

Ausserdem bist du, n8flug , keine grosse Hilfe für die Schüler und Schülerinnen dieser Klassen

Zitat:
Eure ganze Klasse ist doch geschlossen gegen diese Lehrerin. Macht es wie in der Politik: sprecht Ihr ein Mißtrauensvotum aus, begrüßt sie nicht mehr! Eine Lehrerin, die Euer Vertrauen mißbraucht, Euch Fallen stellt, ist eine sehr schlechte Lehrerin.hier Zitat einfügen

Was soll das bringen? Die Schülerinnen und Schüler müssen mit dieser Lehrkraft noch auskommen bis sie zu einer anderen Lehrkraft kommen. Also müssen sie versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ausserdem würden diese Schüler oder Schülerinnen genau so wenig oder viel lernen wie bei einer angekündigten Klassenarbeit. Was sicher ist bei einer unangekündigten Arbeit: Es kann weniger betrogen werden, es können keine kopierten und bereits korrigierten Lösungen in die Arbeit hineingeschmuggelt werden. Schon das allein finde ich im Zeichen der Gerechtigkeit und der Chancengleichheit eine ganz gute Sache.
Geprüft werden kann sowieso nur das, was in den letzten Unterrichtsstunden behandelt wurde, was als Hausaufgaben erarbeitet wurde. Wenn alle zuverlässig gearbeitet haben - wo ist da das Problem? Vorbereiten können sich alle, die Hausaufgaben gemacht haben, die ihre Arbeitsunterlagen griffbereit haben...
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Antwort von n8flug (ehem. Mitglied) | 18.05.2017 - 10:45
@matata, ich bin da völlig anderer Meinung. In meiner Schulzeit hat jedenfalls eine Lehrerin wegen unserer Klasse das Handtuch geworfen und wir waren sie los. Eine Lehrerin verdient ihr Geld mit Ihrem Job. Wenn sie diesen Job nicht gut macht soll sie gehen oder sich einen anderen Job suchen. Schüler brauchen einen kooperativen Lehrer, der die Schüler auf ein Ziel hinführt: Einen ordentlichen Schulabschluß.
Prüfungen jeder Art sollten immer angekündigt werden. Das ist im späteren Leben auch so, oder wurden Deine Examensprüfungen unangekündigt geschrieben? Hast Du da getrickst? Natürlich nicht. Aber vorbereitet hast Du Dich auf jede Prüfung, obwohl Du ja eigentlich schon alles hättest können müssen...Versetz Dich mal in dfie Lage der Schüler, die auch noch so was wie Freizeit haben (Jugendweihe von Lucie, andere Kurse, Hobbies). Da muss man sich auf eine Klassenarbeit vorbereiten können. Später, z.B. bei Ausbildung oder Uni kann man auch mal auf Hobbies verzichten!
Schüler brauchen auch einen Ausgleich und müssen sich auch noch oft von den Eltern rumkommandieren lassen. Was so Schüler alles aushalten müssen, undd die Lehrer ziehen sich elegant auf Klassenfahrten zurück, während Ihre Englischschüler büffeln müssen. In meiner Schulzeit wurden Vokabeltests 2 Tage vorher angekündigt, eine Klassenarbeit ca. 1 Woche, und die Anzahl geschriebener Klassenarbeiten/Woche war auch geregelt. An einem Tag durften auch keine 2 Klassenarbeiten geschrieben werden.
Vielleicht stand alles in der Schulordnung.
Egal, die Schüler sind in der Mehrzahl und können ordentlich Druck auf Lehrer ausüben, wenn sie dies geschlossen machen!


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Antwort von n8flug (ehem. Mitglied) | 18.05.2017 - 17:12
Hallo nochmal, eigentlich sollten Schüler auch entlohnt werden für Ihre Arbeit! Der Lehrer stellt Aufgaben, die Schüler lösen sie. Sollte der Lehrer nicht einen Teil seines Einkommens, das er ja nur durch Hilfe der Schüler erhält, abdrücken? Und wie unkollegial ist es unter diesem Aspekt, wenn die Englischlehrerin die Schüler linkt? Die Schüler sind eigentlich der Arbeitgeber und Chef der Lehrerin! Schüler müssen auf Freizeit verzichten, Hausaufgaben machen und für Klassenarbeiten lernen. Warum werden Schüler dafür nicht entlohnt? Die Macht der Schüler wird oft unterschätzt. Ein guter Klassenverband und sein Zusammenhalt haben schon so manchen Lehrer zur Strecke gebracht. Oft gehen LehrerInnen heulend nach Hause, weil sie es einfach nicht mehr ertragen. Realitätsfremd? Nein, viele Fernsehfilme wurden darüber schon gezeigt.


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Antwort von _Lucie_ (ehem. Mitglied) | 18.05.2017 - 18:55
Danke für eure Antworten. @n8flug
Wenn unsere Lehrerin von ihrer Klassenfahrt zurück ist werden wir mit ihr reden. Wird aber schwer werden, da sie sagte, dass sie momentan mit Abiturprüfungen und anderen Tests so viel zu tuen habe, dass sie erst wenn sie Zeit hat in ihren Unterlagen nachschauen wird, ob sie es uns gesagt hat. Es ist auch nicht das erste mal, dass sie etwas vollkommen anderes angesagt hat, als sie sich gedacht hat. Auf uns wirkt sie irgendwie durcheinander (ohne genauen Fahrplan). Sie selbst auf sich anscheinend nicht. Die Schuld wird immer auf uns Schüler geschoben. Unser Klassenlehrer hasst unsere Klasse. Egal, wie sehr wir im Recht sind...er stellt sich immer gegen uns.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, so viel steht fest.
Danke für eure Hilfe.
""


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Antwort von n8flug (ehem. Mitglied) | 18.05.2017 - 19:46
Hallo Lucie, setzt euch durch! Ab einem gewissen Alter tauchen auch Probleme wie Demenz auf...Habt ihr auch einen Vertrauenslehrer? Dann sprecht mit ihm über die Probleme mit eurem Klassenlehrer. Das geht ja gar nicht, wenn er euch und damit SEINE Klasse nicht unterstützt!
Kämpft um euer Recht und den Anspruch, gute Schulnoten zu erzielen.


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Antwort von Kampfsemmel | 18.05.2017 - 20:36
Schon ein interessantes Thema.

Mal drei Gedanken dazu:

- Jeder Schüler in deiner Klasse hat die selbe Vorbereitungszeit. Demnach wird die Klassenarbeit eher schlecht ausfallen und damit nachträglich der Schnitt gehoben oder man orientiert sich am Besten. Demnach muss aus der kurzen Ankündigungszeit kein Nachteil resultieren.

- Man hat keinen Anspruch auf gute Noten.

- Die Klausur wird morgen stattfinden. Alles andere wäre langfristig nicht nur zum Nachteil der Schule, der Lehrerin ... sondern auch für die Schüler.

N8flug:

Hat bei dir ne Tallboy eingeschlagen ?


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Antwort von n8flug (ehem. Mitglied) | 18.05.2017 - 20:45
@och Kampfsemmel, schön daß auch du deinen Senf dazugibst, aber jeder Schüler hat einen Anspruch auf gerechte Noten, die er nur durch Ankündigung von Klassenarbeiten erzielen kann. Die Zeiten: "Setzen, Klassenarbeit" sind vorbei. Wenn alle Mitschüler eine 6 schreiben und Du eine 5, bist Du Klassenbester, hast aber eine 5 und bleibst sitzen, lol. Manche Klassen haben den Stuhl der Lehrerin schon mit Hundekacke beschmiert, musste die Lehrerin halt stehenbleiben. Schüler haben mehr Macht, als es sich Lehrer wünschen.


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Antwort von Kampfsemmel | 18.05.2017 - 20:59
Du glaubst also wirklich, dass es funktionieren würde, wenn der Schüler xy der Vorgesetzte der Lehrerin xy wäre ?


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Antwort von cleosulz | 19.05.2017 - 10:06
Zunächst ist einmal festzuhalten:

Thema der Vergleichsarbeit ist ja lt. Lucie:
==> Hörverstehen,
Leseverstehen, Textproduktion.

Außer das nochmalige Üben von Abfassen von Texten / Textzusammenfassungen bzw. Beantworten von Fragen zu einem Text kann man nicht viel lernen. Wer immer brav die aktuellen Vokabeln gelernt hat, dürfte also keine Probleme haben.
Die Texte enthalten i.d.R. den bisherigen erlernten Wortschatz. Stundenlanges Lernen entfällt.

Die Vergleichsarbeit dient hauptsächlich dem "Vergleich von unterschiedlichen Klassen der selben Klassenstufe" und soll den aktuellen Leistungsstand aufzeigen.
Wird eine solche Vergleichsarbeit als KA gewertet, sollte sie angekündigt werden.
In manchen Bundesländern ist eine solche Ankündigung Pflicht, in anderen nicht.
Ein "Recht auf gute Noten" hat man nicht.
Wäre es so, würden viele Eltern dieses "Recht" von ihren Kindern einfordern.
Und wie die "Entlohnung" der Schüler für ihre "Arbeit" aussehen soll, vermag ich mir nicht vorstellen.
@n8flug
Es gibt ein "Recht auf Bildung". Dieses Recht beinhaltet aber auch Pflichten für die Schüler, wie zB eine Mitwirkungspflicht in Form zum Besuch des Unterrichts, weil wir hier in Deutschland eine "Schulpflicht" haben. Aber eine "Belohnung für gute Mitarbeit" oder fleißiges Lernen sehe ich nirgends festgeschrieben. So viel Regelwut wäre nicht gut.
Sonst würde ich auch ein Lächeln für mein freundliches einfordern.
Und wie wäre es, wenn du meinen Teil deines Gehaltes abdrücken würdest, weil ich mir Gedanken über deinen "Senf" mache? =>

Jedoch - insofern stimme ich n8flug zu - auch Schüler haben Rechte und wenn es Vorschriften zur Notenvergabe gibt, dann sollten die auch eingehalten werden.

Sollte diese in dem Bundesland der Userin eine Vorankündigung von mehr als 1 Tag vorher verpflichtend vorsehen, so kann das Einfließen der KA in die Benotung sicher rechtswirksam angegangen werden.

Schreiben - das werden die Schüler die Arbeit wohl müssen. Zumal sie in allen Klassen gleichzeitig erfolgt.
Außerdem "grob angezeigt" => da kommt noch was wurde den Schülern das schon (und sicher wurde auch gesagt, in welcher Form die Vergleichsprüfung kommt => Hör- und Leseverstehen, Text abfassen/Fragen beantworten).

Die entsprechenden Regelungen findet man nicht in den Schulgesetzen sondern meistens in den Verordnungen der jeweiligen Bundesländern.
Da ich nicht weiß, welches Bundesland für die Userin gilt (hier gibt es nicht immer zutreffende Angaben in den Profilen) und es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt, ist der Hinweis, wie man sich "wehren kann" bei dem Info-Stand zu schwammig.
Nämlich von "gar nicht" bis => Verwaltungsakt/Beschwerde/Widerspruch.

Aber die Schüler aufzustacheln, zum offenen Widerstand oder gar zum Beschmieren von Sitzmöbeln aufzufordern finde ich fehl am Platz.
@n8flug => möchtest du da Lehrkraft sein?
Ein sinnvolles Miteinander/Fördern/Schüler-Lehrerverhältnis sieht doch ganz anders aus. Auch wenn die Lehrer ihr Geld nur hin und wieder in die Klassenkasse in Form von einer Runde Eis an heißen Sommertagen einfließen lassen.
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Antwort von _Lucie_ (ehem. Mitglied) | 21.05.2017 - 14:36
Ich wohne wirklich in Sachsen-Anhalt. Ob es ein Gesetzt gibt für das Ansagen von Klassenarbeiten weiß ich leider nicht. Alle sagen nur, das sie eine Woche vorher angesagt werden müssen. Ob Gesetz oder nicht...Weiß ich nicht.
Wir wollen auf jeden Fall mit ihr REDEN! Sachbeschädigung ziehe ICH sicherlich nicht vor, ich spreche aber nicht im Namen er Klasse! Was die Anderen denken kann ich nicht versichern. Aber ich traue es ihnen auch nicht zu.
@n8flug
Demenz bezweifle ich. Sie vergisst die Sachen ja nicht, sagt sie halt nur anders, als sie sich das denkt. Vielleicht kommt man auch leicht durcheinander, wenn man viele Klassen hat. Ein wenig muss ich mich da hinter sie stellen, aber wenn man sich was nicht merken kann sollte man sich das aufschreiben.
Unseren Klassenlehrer haben wir auch erst neu bekommen. Er muss vielleicht erst noch einen Draht zu uns finden oder so...Ich will ihn nicht schlecht reden, er unterrichtet ganz okay. Nur irgendwie als Klassenleiter ist er jetzt nicht so gut.

Genug von den Lehrern. Meine eigentliche Frage war ja, welche Rechte ich in diesem Fall hab. So wie es aussieht habe ich so gut wie keine. Ist ja jetzt eh egal, weil wir die KA schon geschrieben haben. Reden werden wir auf jeden Fall noch.

Danke für eure Hilfe, ich bitte um keine weiteren Antworten mehr. Danke


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Antwort von cleosulz | 24.05.2017 - 22:07
Hallo Lucie,
ich gebe dir trotzdem einen abschließenden Hinweis:

Das gilt für Sachsen-Anhalt => www.bildung-lsa.de

Zitat:
Auszug aus:
Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges der Sekundarstufen I und II RdErl. des MK vom 26.6.2012 – 2-83200
Klassenbarbeiten und Klausuren pro Woche
=>
4.1.2 Klassenarbeiten und Klausuren sind mindestens eine Woche vorher anzukündigen. Während einer Woche dürfen von einer Schülerin oder einem Schüler höchstens drei Klassenarbeiten oder Klausuren geschrieben werden. An einem Tag darf nicht mehr als eine Klassenarbeit oder Klausur geschrieben werden. Dies gilt auch für das Nachschreiben von Klassenarbeiten oder Klausuren.

Siehe auch den vorgenannten Erlass: => www.landesrecht.sachsen-anhalt.de
und hier die Nr. 4 der Verordnung: lies unter 4.1.2 nach.

Zitat:
Meine eigentliche Frage war ja, welche Rechte ich in diesem Fall hab.

Gegen eine nicht ordnungsgemäß abgehaltene Klausur kann man Widerspruch bei der Schulleitung einlegen.
Hier hat zunächst die Schule selbst zu entscheiden, ob sie dem Widerspruch abhilft oder nicht.
Dies geschieht in der Praxis in etwa 50 % der Fälle (lt. Internet).
Wird auf den Widerspruch hin die Klassenarbeit trotzdem gewertet, kann man Klage einreichen.
In Sachsen-Anhalt (u.a. .....) ist die Klage (beim zuständigen Verwaltungsgericht) gegen die Schule selbst zur richten, in den anderen Ländern gegen das jeweilige Bundesland.
Die Frist für Widerspruch und Klage beträgt jeweils 1 Monat.

Gegen ungerechtfertigte Klausuren kann man also gerichtlich angehen.

Aber: Gerichtsverfahren kosten Geld.
Nur etwa bis 20 % der Gerichtsverfahren sind erfolgreich.
=> Gespräche bringen mehr. => Wie wärs mit einem Gespräch mit dem Vertrauenslehrer?
=> Vielleicht wartet ihr auch auch das Ergebnis der Klausur/ Vergleichsarbeit ab?
=> Womöglich seit ihr ja super gewesen?
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