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Unterschied von Menschen und Bürgerrechten

Frage: Unterschied von Menschen und Bürgerrechten
(2 Antworten)


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Beiträge 1
0
Hallo,


ich weiß was Bürger- und Menschenrechte sind, aber wo liegt der genaue Unterschied darin?
Frage von eXquisite | am 15.02.2016 - 16:09


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2104
Antwort von matata | 15.02.2016 - 16:27
Dann stelle ich fest, dass dir die Definition dieser Rechte doch nicht ganz geläufig ist - noch einmal nachlesen!


http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/21972/buergerrechte
Das sind die Rechte, die einem Menschen auf Grund seiner Staatszugehörigkeit zustehen:
  • Teilnahme am Staatsleben
  • aktives und passives Wahlrecht
  • das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden


http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22333/grundrechte
  • in der deutschen Verfassung garantierte Grundrechte


https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
- Rechte, die allen Menschen auf Grund ihres Menschseins zustehen und für alle gleich sind, unveräusserlich und unteilbar.
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Antwort von cleosulz | 15.02.2016 - 22:12
Ganz einfach (Matata sei Dank!):

Inder, Amerikaner, Syrer, Türken, Deutsche, Russen, Schweizer .... alle haben die gleichen Menschenrechte.

Aber für sie gelten unterschiedliche Bürgerrechte.

Die Bürgerrechte sind an die Staatsangehörigkeit geknüpft und gelten nur für den jeweiligen Staat, dessen Staatsangehörigkeit man hat.
Ein Beispiel ist z.B. das Wahlrecht.
Ein Deutscher kann nur in Deutschland sein Wahlrecht ausüben, ein Franzose seines nur in Frankreich.
Als Deutsche darf ich nicht die französische Regierung wählen.

Anders z.B. das Menschenrecht auf "körperliche Unversehrtheit".
Dieses Menschenrecht steht mir überall auf der Welt zu.
Egal, ob ich Deutsche, Französin oder Syrerin bin.
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