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Bezugskalkulation, AGB, Skonto, und Umsatzsteuer

Frage: Bezugskalkulation, AGB, Skonto, und Umsatzsteuer
(5 Antworten)


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Aufg. 1.1.

hier ist ein Link, was ich gefunden habe, bin mir nicht sicher, ob das dieses Faktoren sind : http://hotel-lexikon.wikia.com/wiki/Handelskalkulation ist auch ein Bezugskalkulation?

Es werden viele Faktoren berücksichtigt wie z.B. Lieferrabatte, Skonti, Bezugskosten, Gemeinkosten, Gewinnzuschlag, Kundenskonti und Rabatte, Provisionen, Personalkosten und selbstverständlich auch die MwSt.

Aufg. 1.2
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufg.1.3
= keine AHnung

Aufg.1.4

100 % --> 967,00Euro
2 % --> 19,34

Aufg. 1.5

100 % --> 967,00Eur
19 % --> 183,73

Frage von kodachen91 | am 02.11.2015 - 21:06

 
Antwort von ANONYM | 03.11.2015 - 16:57
In AGBs werden oft wiederkehrende Vertragskonditionen geregelt,
wie zum Beispiel Lieferfristen, Zahlungsweise und Zahlungsziele, Haftung, Portokosten, Verpackungskosten, Gerichtsstand.

In Aufgabe 1.4 heißt es "967 Eur beinhalten 19% Umsatzsteuer".
DAher musst du hier davon ausgehen: 967 --> 119%


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Antwort von kodachen91 | 03.11.2015 - 17:19
Sind meine Ergebnisse richtig?


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Antwort von cleosulz | 03.11.2015 - 21:31
Ergebnis zu 1.3=>

Schneller Rechenweg:
Der Überweisungsbetrag beträgt 98% von 967,00 EUR.

Also: 967 x 0,98 = 947,66 EUR

Gegenrechnung:

1% aus 967 sind 9,67 EUR
2 % aus 967 sind 19,34 EUR

967 EUR - 19,34 EUR = 947,66 EUR

1.4 =>
Dein Ergebnis ist falsch.

967,00 EUR beinhaltet die Umsatzsteuer.

100 % + 19 % = der Betrag von 967,00 EUR

Gesucht sind: 19 %

967 : 119 = 1 %

967 : 119 x 19 = 19 % aus dem Betrag von 967,00 EUR => 154,394.... = gerundet: 154,39
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Antwort von cleosulz | 03.11.2015 - 21:43
1.2 b)
Was kann man alles in den AGBs regeln?

  • Der Geltungsbereich (wann und wo die AGBs nur gelten sollen)
  • Wie sich die Preise zusammensetzen (z.B. mit oder ohne Transportkosten)
  • Die Zahlungsbedingungen (Bar, Überweisung, mit Kreditkarte usw., Skontoabzug usw.)
  • Lieferzeiten
  • Gewährleistung / Haftung, Haftungsausschluss
  • Berechtigung zur Aufrechnung
  • Eigentumsvorbehalt

Alles was nicht unbedingt im Gesetz als Formvorschrift vorgegeben wird, kann frei in den AGBs ausgestaltet werden.
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Antwort von BhutBhut | 04.11.2015 - 08:53
* Kleine Ergänzung zu Cleo´s Antwort:

Alles kann ausgestaltet werden, außer es verstößt gegen ein Gesetz oder die guten Sitten

(Gute Sitten heißts halt bei uns in Ö, vllt habt ihr dafür in D einen anderen Begriff)

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