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HILFE dringend (Nachschreibearbeit-darf der Lehrer das?)

Frage: HILFE dringend (Nachschreibearbeit-darf der Lehrer das?)
(6 Antworten)


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Ich war wegen Grippe 2 Wochen lang krank und habe in Wirtschaft 2 Arbeiten verpasst.
Danach hatte ich 2 Wochen lang Ferien, von denen ich noch 1 krank war. Heute war ich beim Lehrer und fragte nach einem Nachschreibetermin. Dieser ist am Donnerstag. Er sagte aber auch, dass ich viel viel mehr als die anderen nachschreiben müsse, weil ich mehr Vorbereitungszeit hatte. Das heißt ich muss jetzt 11 Buchseiten UND 10 Seiten aus meinem Hefter lernen! Und das in 3 Tagen! Meine Mitschüler haben nur den Stoff von den 10 Hefterseiten lernen müssen. Es ist ja jetzt auch so, dass ich auch noch andere Fächer habe, für die ich auch lernen muss?!
Deshalb meine Frage: Darf der Lehrer sowas machen?
Ich bin so verzweifelt :( Achja und mit diesen Arbeiten würde ich dann Donnerstag 3 Arbeiten schreiben. :(
Frage von Lisa.S.Fuchs | am 19.10.2015 - 16:07


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Antwort von cleosulz | 19.10.2015 - 16:32
Mecklenburg Vorpommern
=> Schule = ist Ländersache ! In jedem Bundesland ist das anders geregelt.

Für MeckVorpom gilt:
Nachschreiben ja (vor allem bei Fächern,
wo eine bestimmte Anzahl von Klausuren vorgeschrieben ist).
Es ist eine Ankündigung des Nachschreibetermins rechtlich notwendig.

www.focus.de
=> schöne Übersicht

Hier wird in § 7 des Schulgesetzes für Mecklenburg Vorpommern genau beschrieben, wie und wann Klausuren/Klassenarbeiten zu schreiben sind.
Nur 1 am Tag und nicht mehr als 2 in der Woche.

service.mvnet.de

Sprich mit deinem Lehrer bzw. dem Vertrauenslehrer, notfalls wende dich an die Schulleitung.

Wenn du es genau wissen willst => Frag bei der Schulbehörde nach.

Hier findest du dein zuständiges Schulamt => www.bildung-mv.de
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Antwort von Lisa.S.Fuchs | 19.10.2015 - 16:40
Ich bin von thüringen und es sind keine klassenarbeiten, gehe in klasse 10


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Antwort von cleosulz | 19.10.2015 - 16:55
Dann solltest du dein Profil überprüfen ;)

Für Thüringen gilt:
Nachgeschrieben werden muss nicht => darf aber.
Wenn nachgeschrieben wird, muss der Nachschreibetermin angekündigt werden.

Das Schulgesetz für Thüringen findest du hier: => apps.thueringen.de

Hier findest du die Schulordnung => apps.thueringen.de
Bei § 58 findest du, wann Klassenarbeiten geschrieben werden dürfen.
Wenn nicht an 2 aufeinanderfolgenden Tagen Klassenarbeiten geschrieben werden dürfen, dann dürfen m. E. auf keinen Fall 3 an einem Tag geschrieben werden.

Und hier findest du die entsprechenden Schulämter in Thüringen => www.thueringen.de
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es durchaus hilfreich sein kann, höflich und nett nachzufragen, wie denn so die rechtlichen Voraussetzungen sind.
Du willst ja nicht deinen Lehrer "hinhängen", aber doch wissen, ob sein Handeln rechtsens ist.

Was den Umfang der Klassenarbeit betrifft:
Wenn ihr jetzt mit dem Stoff weiter seid, darf er den Stoff erweitern.
Aber: Bevor du krank wurdest, hast du dich doch sicher ausreichend auf die Klausur vorbereitet und müsstest den "alten Stoff" ja nur noch auffrischen .... oder?
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Antwort von cleosulz | 19.10.2015 - 16:56
Wenn es keine "Klassenarbeiten" sind, was sind es dann für "Arbeiten"?
Es sind doch sicherlich "Leistungsnachweise", die benotet werden.
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Antwort von Lisa.S.Fuchs | 19.10.2015 - 17:06
Ja, aber es sind keine Klasenarbeiten. Es sind sowas wie Tests (etwa 20-30min Bearbeitungszeit und Schulstoff von vor 3-5 Stunden,- wir haben doppelstunden)


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Antwort von Lisa.S.Fuchs | 19.10.2015 - 17:07
Und ja ich kann den alten Stoff, das heißt 10 Seiten. Aber jetzt muss ich ja noch ZUSÄTZLICH 11 Seiten im Buch lernen und das in 3 Tagen -.-

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