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HartzIV

Frage: HartzIV
(2 Antworten)


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Wenn meine Eltern HartzIV beziehen und ich jetzt arbeiten gehe (pro Monat würde ich sagen wir mal 400¤ immer bekommen+habe noch ein Arbeitszeitkonto)

Wie viel Geld wird von meine Eltern(+von mir) abgezogen?
Frage von abi15 | am 14.10.2015 - 18:10


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Antwort von RichardLancelot | 15.10.2015 - 10:39
Nach meinem Stand darfst du, faktisch, nur 100¤ als Freibetrag behalten.
Von jedem weiteren Euro, den du verdienst, werden 80% deinen Eltern vom HartIV gekürzt. Bei verbleibenden 300¤ wären das also 240¤.


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Antwort von cleosulz | 15.10.2015 - 10:55
HartzIV, wie ich es verstehe:

Wenn du (als volljähriges Kind unter 25) zur Bedarfsgemeinschaft zählst, dann bleiben dir
- sofern du trotz (Zusatz)Einkommen noch bedürftig bist - von den 400 EUR Zuverdienst zunächst anrechnungsfrei 100 EUR.
Von den restlichen 300 EUR werden der Bedarfsgemeinschaft 80 % abgezogen.
Bleiben wir bei 400 EUR:
Also weitere 60 EUR bleiben anrechnungsfrei und die restlichen 240 EUR werden von dem Geld, dass die Bedarfsgemeinschaft (also deine Eltern + dich) bekommt abgezogen.

Von 400 EUR bleiben dir also 160 EUR, 240 EUR werden angerechnet.

Verdienst du jedoch so viel, dass du dich selbst verhalten kannst, dann fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft heraus und kommst in die "Haushaltsgemeinschaft".
Dann wird dein Einkommen nicht angerechnet.
Aber dann bekommen deine Eltern (die Bedarfsgemeinschaft) nur noch 2/3 der Mietzuschüsse, weil du ja deinen eigenen Mietzuschuss an deine Eltern von deinem Einkommen bezahlen kannst.

Verschiedene Begriffe (Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft), verschieden Geld vom Staat. www.kinder-armut.de
Pauschal lässt sich gar nichts sagen. Jeder Fall ist anders. Und jede Bewilligungsbehörde hat mitunter einen anderen Blickwinkel.
Nicht deshalb gibt es so viele Verfahren vor den Sozialgerichten.

Und Tipp am Rande.
Jeden Antrag schriftlich stellen, so dass jeder Antrag auch vom Amt beschieden werden muss. Sich auf mündliche Auskünfte bei der Behörde nicht verlassen (z.B. Ihnen steht keine Leistung zu.)
Antrag stellen (sei er noch so banal), auf eine - auch ablehnende Bescheidung - warten.
Prüfen und ggf. Einspruch einlegen.
Auf den Ämtern arbeiten auch nur Menschen und die sind auch nur so gut, wie ihre Tagesform ist.

Und zum Schluss meine persönliche Meinung zum Thema:
Ich beziehe Sozialleistungen, lohnt es sich überhaupt was dazuverdienen und schneide ich mir nur ins eigene Fleisch und meine Leistungen werden gekürzt? Ich bin doch nicht blöd!

Wenn die Bedarfsgemeinschaft durch deinen Zuverdienst mehr Geld zur Verfügung hat, als sie ohne deinen Verdienst hätte, dann muss es Rechtens sein, dass der Staat die staatlichen Leistungen kürzt.
Diese Leistungen sollen den Leuten, die sich selbst nicht unterhalten/versorgen können eine Grundsicherung für ein menschenwürdiges Leben sichern.
Können diese Menschen sich selbst versorgen = dann muss es der Staat nicht mehr tun.
Der Staat hat kein eigenes Geld.
Der Staat sind wir.
Geld, dass der Staat verteilt, müssen die Leute, die in diesem Land leben, durch ihre Steuern erwirtschaften.
Das Staatssäckel ist ein Topf, in dem einbezahlt werden muss.
Einbezahlt wird durch Steuern und Abgaben!
Steuern und Abgaben bezahlen Leute, die arbeiten oder sonst Geld verdienen (z.B. durch Kapitalsteuern).
Und nur wenn es Leute gibt, die da was reinzahlen, kann was für die Bedürftigen raus kommen. Beziehen alle nur noch Sozialleistungen ... dann enden wir im Bankrott.

Und wenn die Familie XY mit Sozialleistungen 1000 EUR (mit 1000 EUR lässt sich im Beispiel besser rechnen ^^) hat, ohne Arbeit (+ bezahlter warmer Wohnung).
Dann ist es nur richtig, dass sie bei 1000 + 400 EUR Zuverdienst unterm Strich nicht 1400 EUR hat, sondern nur 1160 EUR.
Weil die 1000 EUR werden um 240 EUR gekürzt => die Sozialleistungen werden neu berechnet auf 760 EUR + 400 EUR Verdienst.

Und der "Arbeiter" in der Bedarfsgemeinschaft darf sich auf die Schulter klopfen und sagen:
Gut hast du es gemacht. Du schaffst es, dass du dich selbst versorgst und musst dem Staat nicht weiter auf der Tasche liegen. - Daumen hoch -

Die Einstellung: Ich bin doch nicht blöd, dass ich von meinen 400 EUR 240 EUR dem Staat schenke, der mir dann meine Stütze kürzt .... ist sozialunverträglich und für mich assi.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

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