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Bafög -Ferien

Frage: Bafög -Ferien
(3 Antworten)


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Beiträge 230
0
Hi,


wenn man Semesterferien hat, weiß jemand wie es mit dem Job ist?

Darf man dann Vollzeit arbeiten oder nur Teilzeit (400€) pro Monat?
Frage von abi15 | am 04.08.2015 - 01:50


Autor
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58
Antwort von Mathe3 | 04.08.2015 - 23:08
Hi.
Ich kann Dir keine Details über Bafög sagen, aber Du solltest Dich schon rechtzeitig
informieren, was alles in der vorlesungsfreien Zeit gemacht werden muss.
Denn vorlesungsfreie Zeit bedeutet nicht Freizeit für Anderes.
In der Zeit müssen Klausuren (eventuell 2 Prüfungszeiträume?), Vorträge, kleinere Kurse, (ggf. auf freiwilliger Basis Kurse zur Wiederholung), Praktika gemacht werden. Dies kommt aber stark auf das Studium und den Studienort an.
Hier noch ein Link zu Bafög, den ich als ersten Treffer bei google gefunden habe:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php

Der Teil "Das Wichtigste in Kürze" sollte einen groben Überblick verschaffen. Natürlich weiß ich nicht, ob diese Aussagen so aktuell sind oder stimmen.


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Antwort von cleosulz | 06.08.2015 - 19:20
Die 400 im Monat sind ein durchschnittlicher RICHTWERT der insgesamt nicht überschritten wird;
du darfst in 12 Monaten Bezugszeitraum nicht mehr als 4800€ verdienen.

Ist der Bezugszeitraum nur 10 Monate dann sind es 4000€;
Bei 2 Monaten Bezugszeitraum sind es nicht mehr als 800€.
Dabei ist es egal ob du in den 12/10/2 Monaten jeden Monat arbeitest oder nur teilweise.
Es ist auch unerheblich, ob es Vollzeit ( in den Ferien) oder Teilzeitarbeit ist.

Wenn du mehr verdienst, wird es dir aufs BAföG angerechnet.
Genaue Auskünfte gibt das BAföG-Amt.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


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Beiträge 11936
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Antwort von cleosulz | 06.08.2015 - 19:30
Mir hat man übrigens gesagt, dass massgeblich der Zeitraum (Monat) der Auszahlung ist.
Wird das Augustgehalt im September ausbezahlt und man bekommt für September BAföG, dann zählt es für September.
Arbeitet man im August und bekommt das Geld erst im September ausbezahlt und endet der BAföG -Bezug im September (31.8.), dann zählt das nicht als Einkommen, das evtl berücksichtigt werden muss.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

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