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Vergleich: Verfassung des Kaiserreichs und der Weimarer Rep.

Frage: Vergleich: Verfassung des Kaiserreichs und der Weimarer Rep.
(1 Antwort)


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Hallo ich schreibe übermorgen eine Geschichtsklausur und muss da den Vergleich zwischen den Berfassungen von 1871 und 1918 kennen. Ist der Text so richtig?


Die Verfassung des Kaiserreicher war keineswegs so demokratisch wie die der Weimarer Republik. Der erste Unterschied liegt schon bei der Staatsform. Das Kaiserreich war eine konstitutionelleMonarchie, wobei die Weimarer Republik eine demokratische Republik war. Im Deutschen Kaiserreich war derStaatsoberhaupt ein Erblicher Kaiser (= König v. Preußen) mit aufschiebendemVeto. Auch er ernannte und entließ den   Reichskanzler. Er berief und vertagte außerdem den Bundesrat, der aus 53Regierungsvertretern bestand,   berief denReichstag ein und konnte ihn auch auflösen und hatte ebenfalls den Oberbefehlüber die Streitkräfte. Die Regierung in der Verfassung desKaiserreiches bestand ebenfalls aus einem Reichskanzler, der jedoch derpreußische Ministerpräsident war. Er ernannte Staatssekretäre und war dem Kaiserverantwortlich. Die Volksvertretung war ebenfalls derReichstag. Dieser beschloss zusammen mit dem Bundesrat über Gesetze u. dem Haushalt(Budgetrecht). Er wurde ebenfalls vom Volk gewählt jedoch auf 3 und später auf 5Jahre. Wahlbürger waren, anders als in der WeimarerRepublik, nur Männer und mussten über 25 Jahre alt sein. Diese wählten nur denReichstag und die Parlamente der Einzelstaaten. Im Deutschen Reich gab es außerdemnur Mehrheitswahlen. Das Wahlrecht war trotzdem allgemein, gleich und geheim. Die Ländervertretung stellte der Bundesrat(Fürsten) dar. Diese waren von den Regierungen der Bundesstaaten entsandte Vertreterund somit Träger der Regierungsgewalt. Sie beschlossen zusammen mit demReichstag Gesetze. Esgibt also einen charakteristischen Unterschied zwischen den beidenVerfassungen: Bei der Verfassung des Kaiserreiches stifteten die deutschenFürsten einen Bund, während bei der Weimarer Verfassung das deutsche Volk sichseine Verfassung selbst gab.

Danke im Voraus!
Frage von Lollaz (ehem. Mitglied) | am 21.02.2015 - 11:36


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Antwort von matata | 21.02.2015 - 14:48
Was du erarbeitet hast, ist richtig. Ergänzungen und Erklärungen findest du hier:


http://www.teachsam.de/geschichte/ges_deu_verfg/deu_verfg_1806-1932/ges_deu_kais_71-18/dkai_verf_3.htm

https://www.youtube.com/watch?v=yytMp1XzBDY
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