kann ich dafür echt ins gefängnis kommen ?
Frage: kann ich dafür echt ins gefängnis kommen ?(49 Antworten)
hi, gestrn im schwimmbad hat mich so ein typ im wasser daurnd begrapscht (nicht nur mich, die andren mädchen auch). |
GAST stellte diese Frage am 27.06.2005 - 10:21 |
Antwort von KampfKeks (ehem. Mitglied) | 29.06.2005 - 20:09 |
das war notwehr, also haste gut gemacht! |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 20:10 |
ne ins gefängniss bestimmt nich das war ja wohl eindeutig NOTWÄR! hättest für mich auch ruhig noch mal nachtreten können solche typen kann ich voll nich ab... das du das gemacht hast! |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 20:22 |
ist das nicht egal, wo sowas passiert? ich denk mal shcon, dass das notwehr war. das hat doch nix damit zu tun, ob man nun inner stadt ist, oder im wald oder eben im schwimmbad. es hätte doch an jedem ort auf das gleiche rauslaufen können, oder nich? du hsat dich eben sofort gewehrt, weil der saftar.sch seine finger da hatte, wo sie nicht hingehörten. |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 21:18 |
NAJA DANN KLÄR ICH DICH MAL AUF! In deinem FAll liegt "Rechtfertigender Notstand" vor. das kannste mal mit Notwehr verleichen, mit dem Begriff kannste besser was anfangen :) keine Angst, in diesem Fall passiert dir nichts! es gibt natürlich auch Grenzen das man die Notwerh nicht überschreiten darf(z.b. wenn er durch den Tritt schon Bewusstlos ist und du tritts immernoch rein). Was in deinem Fall aber in keinster Weiße zutrifft. Zeig du ihn lieber an. Er hat ne sexuelle Belästigung begangen, was zu einer vorläufigen Festnahme mit Untersuchungshaft führen wird/kann. |
Antwort von GAST | 30.06.2005 - 18:16 |
eine freundin von mir hat den wieder im schwimmbad gesehn (sie glaub das der das war). also glaub ich nicht, das ich bei im da für immer was kapputt gemacht hab, sonst könnt er ja jetzt wohl noch nicht laufen, oder ? ich werd jetzt nur schaun das ich da nicht wieder in das schwimmbad geh, das der nich auf die idee kommt sich an mir zu rächen wenn ich ihn da treff. |
Antwort von GAST | 30.06.2005 - 18:26 |
Du darfst jetzt aber net dein Leben lang schiss vor dem haben. Hast du große männliche starke Freunde? Lass dich einmal mit denen blicken, so dass er"s sieht, dann lässt der dich bestimmt in Ruhe! |
Antwort von GAST | 30.06.2005 - 18:28 |
wenns notwehr war (war es!) dann kann man dafür nich bestraft werden.. und ins gefängnis glaub ich nicht.. vllt eine strafe aber kein gefängnis ;) gut so..richtig zutreten bei solchen männern/jungs ! =) |
Antwort von GAST | 30.06.2005 - 18:58 |
Quatsch Der Kerl hatte es nich anders verdient. da könntest du ihn auch anzeigen glaube wegen Sexueller was weiß ich nich was ^-^ Solchen Kerlen ehört der Sack abgeschnitten,die mädeLs begrabschen ^^ |
Antwort von GAST | 06.07.2005 - 21:09 |
Du wirst zwar dafür vom Gesetz her nicht ins Gefängnis kommen, aber rein moralisch gesehen hättest du das durchaus verdient. Einem Kumpel von mir hat vor fast 2 Wochen eine mit dem Knie genau in den Sack getretn, blos weil er ihr mal an die Titten fassen wollte. (Man muss dazu sagen das das ne richtige Klassenschlampe ist, die hat ihn direkt provoziert)Seine Dinger waren davon total angeschwollen, und das tut ihm immer noch irre weh wenn er sich einen... na wisst schon. Das kann ein Mädchen sich überhaupt nicht vorstellen, wie sich sowas anfühlt. Wenn ich das zu entscheiden hätte, würd ich das genauso bestrafen, wie wenn einer mit dem Messer auf jemand einsticht. |
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