kann ich dafür echt ins gefängnis kommen ?
Frage: kann ich dafür echt ins gefängnis kommen ?(49 Antworten)
hi, gestrn im schwimmbad hat mich so ein typ im wasser daurnd begrapscht (nicht nur mich, die andren mädchen auch). |
GAST stellte diese Frage am 27.06.2005 - 10:21 |
Antwort von line0401 (ehem. Mitglied) | 27.06.2005 - 10:23 |
also so wie ich das sehe, war das eindeutig notwehr.. |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 10:24 |
ja, dafür stehen bis zu 5 jahre gefägnis! an deiner stelle würde ich untertauchen, am besten auswandern! |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 10:28 |
Du hast genau das richtige getan! Ich denke auch dass es eher notwehr war! @SickBoyHessen: Laber ma net son müll hier! mfg. Hanuta |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 10:31 |
@hanuta: doofe frage= doofe antwort! selbst wenn man sich mit dem rechtssystem null auskennt, ist es doch mehr als logisch dass das notwehr war.... |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 10:37 |
Gut dass du dem Sack eine verpasst hast, vielleicht hat er ja für die Zukunft daraus gelernt. |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 10:45 |
man oh man, du hättest auch ein zweites mal zutreten sollen.... |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 10:55 |
@sickboyhessen: vielen dank, das du das ne doofe frage findest. ich hat auch zuerst gedacht, das das notwehr war aber meine schwester kennt sich auch aus, und die hat gemeint, es wär nur notwehr gewesen, wenn das im wald oder wo passiert wär, wo sonst keiner in der nähe war, aber da hätt ich um hilfe rufen können. und ich hat auch ehrlichgesagt keine angst, das der mich vergewaltigt, ich war blos wütend, das ich schon wieder die finger von dem a*** an meinen titten hatte. |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 11:02 |
moin, es war abwendung einer offentsichtlichen bedrohung. also auf deutsch notwehr! und da ist es egal wo es passiert und wenn es in der u-bahn ist. sowas ist immer straffrei solange deine reakrion angemessen war. angemessen ist dähnbar. also wenn du noch mehr zugetreten hättest als er am boden lag dann würde es strafe geben wegen körperverletzung. cu |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 11:06 |
finde auch...hasse gut gemacht --> nix strafe ;) amk |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 11:06 |
hahhahhahahahaa, das du dir über sowas sorgen machst ! Egal was passiert es war notwehr, dieser HundeSohn hats einfach mal verdient, dieses Arsc Hloch ! Hättest du mal noch nachgetreten damit er wirklich impomtent wird, son penner |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 11:10 |
übrigens wenn es jemand gesehen hat dann kannst du diese(n) anzeigen, denn das nennt man unterlassung der Hilfeleistung, und wie jeder weiß ist das pflicht in deutschland und wer keine hilfe leistet wird nunmal bestraft, du könntest ihn selbstverständlich anzeigen(sexuelle belästigung) und dadurch das dir offensichtlich keiner geholfen hat könntest du die notwehr untermalen, nix da, du bist unschuldig :) |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 11:10 |
@enis immer diese sinnlose zusaätzliche gewalt wenn dan dort wo es keiner mitbekommt |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 11:15 |
nein, er hats verdient, ich versteh die menschen eh nicht, weggucken ist nicht menschlich. Und wieso warten wenn es offensichtilich ist ? sinnlose gewalt nennst du das ? Ich nenne irak und afghanistan sinnlos, aber nicht bei sonem HUND |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 11:21 |
ganz klar notwehr! und selbst wenn er keinen feiertag mehr feiern könnte ( würde ihm recht geschehen ) könntest du dafür nicht belnagt werden Da noch das Gesetz! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 32 Abs. 2 StGB). Kennzeichnend für die Notwehr sind daher eine Notwehrlage und eine Notwehrhandlung Die Notwehrlage wird durch das Vorliegen eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs gekennzeichnet. Unter einem Angriff versteht man dabei den Entschluss eines Menschen, ein absolutes Recht eines anderes Menschen zu verletzen. Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn jemand zur Verwirklichung eben dieses Entschlusses unmittelbar ansetzt und der Angriff noch nicht abgschlossen ist. Maßstab für das "unmittelbare Ansetzen" ist hier die Wertung des § 22 StGB. Der vorliegende Angriff muss rechtswidrig sein. Die Rechtswidrigkeit des Angriffs entfällt immer dann, wenn ein Rechtfertigungsgrund eingreift (beispielsweise Notwehr oder Notstand). Daher ist Notwehr gegen eine Notwehrhandlung nicht möglich. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn durch sie der Angriff adäquat abgewehrt werden kann und keine mildere Abwehrmaßnahme möglich ist. Da Dich der Typ ohne Deinen willen bedrängt hat, ist der Zusatnd der "rechtswidrigkeit" gegebenn - dass heisst, Deine Tat war eine Notwehrtat! Was hast Du eigentlich für eine Schwester, welche Dir so Angst macht? |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 11:23 |
Na das wichtigste ist doch egal wie es mit dem recht aussieht wo kein kläger ist ist auch keine klage.Ich bezweifel es doch stark dass einer der die ganze zeit so sexuell nötigt die polizei einschaltet.(Meiner meinung nach) Lg |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 11:24 |
Genau. Wenn du einen Baseball-Schläger unter deinem Bikini vorgezogen hättest und ihn damit zusammengeschlagen hättest sähe die Sache vllt anders aus, aba so.. |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 11:26 |
also ich sage das du keine schuld hast! er hat sch strafbar gemacht nicht du du hast dich nur gewehrt.............................. aber das ist deine entscheidung was du jetzt machst! wie alt war der typ denn? vielleicht hat er nur spaß gemacht und war sich net im klaren darüber wie mädchen reagieren! |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 11:29 |
also wenn du dafür echt bestraft werden solltest hat der kerl freunde beim gericht! das war sowas von notwehr! wenn der einfach alles was weiblich ist begrapscht und dann noch dich in eine umkleide drängen will da hätte ich mich auch gewehrt! und da die hände dann bestimmt nicht frei waren bleiben nur die beine... also notwehr! im ernstfall isser dann eben impotent! sein pech! |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 11:31 |
@daniela selbst wenn der typ erst 12 jahre war, so weiss er genau, was er macht! meines erachtens nach ist doch völlig wurscht^, ob er weiss, wie mädchen reagieren können - das lernt er früh genug! das hat er spätestens jetzt gelernt! Was ich damit sagen will: unabhängig vom alter ist jeder für sich, sein denken und sein HANDELN veranwortlich! und muss lernen, konsequenzen zu tragen! |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 11:43 |
oh ja, der junge , egal wie alt, ist schuld, außerdem würde ein 10 oder 12 jähriger nicht auf die idee kommen sowas zu machen, vor allem würde er glaub ich(hoffe ich auch) nich mit sonen wörtern rumschmeißen |
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