kann ich dafür echt ins gefängnis kommen ?
Frage: kann ich dafür echt ins gefängnis kommen ?(49 Antworten)
hi, gestrn im schwimmbad hat mich so ein typ im wasser daurnd begrapscht (nicht nur mich, die andren mädchen auch). |
GAST stellte diese Frage am 27.06.2005 - 10:21 |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 12:05 |
na,ich glaub schon das das unter notwehr, da sexuelle belästigung, abgeht. |
Antwort von GAST | 27.06.2005 - 12:06 |
@daniela: der war bestimmt 18 oder 19, bei nem 12jährigen hätt ich das nicht gemacht !. für den war das vielleicht ein spasss, aber ich fand das überhaupt nicht komisch begrapscht zu werden. wenn der gewusst hätt,was ich dann mache hätt der mich bestimmt nicht angegrapscht. aber ich hat im moment da so wut auf den, ich bin da nicht auf die idee gekommen den zu warnen, das ihm gleich die eier sauweh tun wenn er mich nicht loslässt oder sowas. |
Antwort von Fischtier | 27.06.2005 - 12:12 |
hättest du aber vllt machen sollen, dann hätt er mit mindestens einer hand seine eier geschützt und die andere hättest du noch zweimal umdrehen können oder so.....wenn ich mir das nämlich vorstelle, wie der sich da rumgewälzt hat krieg ich selbst bauchschmerzen :-) |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 16:05 |
er wollte dich ya sexuell missbrauchen also war es notwehr |
Antwort von Stachel83 (ehem. Mitglied) | 29.06.2005 - 16:07 |
Solche [zensiert]löcher gehören echt härter bestraft! |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 16:08 |
nein kannste nicht! also mach dir keine sorgen...das war notwehr! wenn de das deinen anwald erzählst haste den prozess in der tasche ^^ |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 16:08 |
ich hoff doch mal das er impotent geworden is. sei stolz auf dich, der macht so schnell nix mehr mit seinem lümmel ;-) |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 16:08 |
Ist Notwehr- der einzige der da Ärger kriegen könnte ist er wenn du zur Polizei gehst, ihn anzeigst (meist brauchts nur ne genaue Beschreibung- keine Namen) und die Story (auch mit deinem Part) erzählst. Versuchs, ich schwör dir der geht dir dann nie wieder an die Wäsche... |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 16:10 |
wenn dann einer in denkanst kommt, dann er.... das war eindeutig notwehr.... |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 16:11 |
Ich würd sagen,. das fällt unter notwehr, also lass den spinnne, du ahts ja nur einmal zugschlagen und das aus verteidigung. du solltets vllt ne anzeige gegen den machen, also alles erzählen, von ihm + dir |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 16:11 |
Hab mir nun net alle Antworten durchgelesen. Wenn du innerhalb von 3 Sekunden nachdem er dich reingedrückt hat zugetreten hast ist es Notwehr und dir kann nichts passieren. Wenn du länger "gebraucht" hast kann er dich wegen Körperverletzung anzeigen, dann würde ich ihn aber an deiner Stelle wegen sexueller Belästigung anzeigen - würd ich so oder so machen... Wenn du guten Anwalt brauchst, sag bescheid *g* |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 16:17 |
Nee, nee. Ich kenn mich was das angeht ziemlich gut aus und das war ganz klar Notwehr. Das hängt nicht damit zusammen, ob du jetzt im Wald gewesen bist. Es wurden aucg schon Frauen direkt neben der Fußgängerzone vergewaltigt und niemand hat was dagegen gesagt oder getan! Das mit den drei Sekunden ist nur bei Affekthandlungen und das ist hier egal. Fakt ist, dass er dich vorher schon sexuell belästigt hat, was ein Druckmittel gegen ihn ist, erst recht wenn noch mehr Frauen das bestätigen können. So wie du geschrieben hast, ist das eindeutig Notwehr gewesen, solange du nur einmal zugetreten hast! Viel Glück! |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 16:18 |
ausserdem hat er doch weder deinen namen noch adresse etc. oder? |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 16:19 |
Ganz klar: Notwehr! Mir ist schonmal sowas ähnliches passiert mich wollte jemand im Schwimmbad vergewaltigen, und hat mir die Bikinihose runtergerissen! Hab zugeboxt, gott sei dank hab ich damals Kickboxen gemacht, somst hätte ich mich nicht wehren können. Der [zensiert] hat ne Anzeige von mir gekriegt und ich einen Monat auf Bewährung ^^°. Aber keine Angst. Sag mal wie alt bist du denn? Bist du überhaupt schon strafbar oder nicht? hEl sayo18 |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 16:23 |
Als so blöd es klingt, rechtlich gesehen ist "nur begrapschen" legal. Sobald er das einmal macht und du ihm sagst dass du es nicht willst ist es danach strafbar. Aber einmal zupacken wäre rechtlich gesehen ok! |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 19:46 |
Nur Notwehr, alles klar? |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 19:51 |
Das hätt ich an deiner Stelle auch getan, er kann dich zwar anzeigen, du wirst aber vor jedem Gericht der Welt recht bekommen, dass es notwehr war, vor allem wenn es zeugen dafür gibt, dass er euch davor auch schon angegrabscht hat! Also alles richtig gemacht. Im besten fall, gehört er hinter gitter, aber nicht du wenn du dich wehrst und sollte er Impotent werden, hat er`s auch nicht anders verdient, oder? |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 19:53 |
Du wirst es nicht glauben, aber ich bin der Typ dem du in die Eier getreten und du wirst dafür bezahlen, wenn ich dich kreige schlag ich dir auch mal zwischen die Beine und zwar mit ner Basi.... Du hättest mich eben davor nicht so angucken müssen und das mit dem zuzwinkern, du bist selbst schuld, dass ich zu dir gekommen bin...ICH KRIEGE DICH |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 19:55 |
lol fake like ............ |
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 20:03 |
ich würd dich höchstens ins gefängnis stecken weil du nicht nachgetreten hast... |
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