rentenversicherung und hartz 4
Frage: rentenversicherung und hartz 4(2 Antworten)
Ich habe eine frage und zwar bekommen meine Urgroßeltern hartz4. |
ANONYM stellte diese Frage am 16.09.2014 - 14:23 |
Antwort von cleosulz | 16.09.2014 - 16:47 |
Zur Klarstellung müsstest du noch was ergänzen: Deine Urgroßeltern beziehen eine Rente? Was für eine Rente? Altersrente (weil sie mal gearbeitet haben), Hinterbliebenenrente (Witwen/Witwer-Rente, wenn z.B. Bekommen sie zusätzlich aufstockende Sozialhilfe ==> Grundsicherung im Alter. Hartz IV wird umgangssprachlich ja für ALG II verwendet. Sozialgeld erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige. Und ich gehe davon aus, dass deine Urgroßeltern nicht mehr arbeitsuchend sind. Wenn deine Großeltern eine zusätzliche Grundsicherung im Alter bekommen (also ihre Rente aufgestockt wird), dann dürfen sie die Rente behalten und bekommen den Differenzbetrag zur Sozialhilfe aufgestockt => so dass sie als Renter nicht schlechter da stehen, als jemand, der Sozialleistungen bekommt. Wobei bei den Sozialleistungen ja auch Zuschüsse zur Wohnung (also Warmmiete) dazu kommen. Bekommt jemand also z.B. nur 350 EUR Rente und wohnt zur Miete, dann kann er solch einen Antrag stellen. Weil als Sozialhilfempfänger würde er mehr bekommen + einen Zuschuss zur Miete + Heizung. Rente + staatlicher Zuschuss (egal ob Hartz IV, Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter) werden aber in aller Regel zusammen nicht höher sein, als der Sozialhilfeanspruch (einschl. agenmessener Wohnkosten und evtl. zusätzlicher Zulagen, z.B. wegen Krankheit). => melde dich per PM http://www.hartziv.org/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/sozialgeld.html ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 16.09.2014 - 17:14 |
Wenn dich interessiert, wie sich "Sozialhilfe" zusammensetzt: http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung/berechnung.html hier werden auch einige Fragen beantwortet => www.lk-nienburg.de ==> scrollen + durchklicken Es gibt auch Sozialhilferechner. Regelbedarf Opa: 364 EUR + 17 % Mehrbedarf, wenn er über 65 J. alt ist Regelbedarf Oma: 257 EUR + 17 % Mehrbedarf, wenn sie über 65 J. alt ist Dann kommt die Warmmiete noch dazu (Kaltmiete + Nebenkosten für Heizung) + KV und PV-Beiträge, evtl. noch Sonderbedarf (z.B. wenn sie besondere Aufwendungen haben => Essen auf Räder, erhöhten Wäschebedarf bei Inkontinenz usw.). Dies alles ergibt dann die Sozialleistung. Dem gegenüber wird die Rente gestellt. Die Differenz ist dann die aufstockende Sozialleistung, die tatsächlich bezahlt wird, neben der Rente. Die Rente wird immer angerechnet. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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