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Ablauf des ersten Werktages des Folgemonats (Stichtag) ?

Frage: Ablauf des ersten Werktages des Folgemonats (Stichtag) ?
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Hi.

Kann mir bitte einer den Satz unten erklären, verstehe ihn leider nicht.
Danke.

Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihr Portal spätestens zum Ablauf des ersten Werktages des Folgemonats (Stichtag) zu 100% vollständig ausgefüllt ist.
Frage von sony61 | am 01.07.2014 - 20:55


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 02.07.2014 - 14:14
Erledige deine Arbeit bis Ende des ersten Werktags im darauffolgenden Monat. Alles was nach diesem "Stichtag" abgegeben/eingegeben wird, wird ignoriert. 

Das heißt, für den Monat Juli (2014) hättest du Zeit bis zum 1. August (ein Freitag) um 23.59 Uhr. 
Für den Monat Januar 2015 wiederum ist der Stichtag erst der 2. Februar, da der 31. Januar ein Samstag ist. Der 1. Februar ist ein Sonntag, also ein Feiertag und daher kein Werktag. 

Werktage sind im Allgemeinen nicht nur die Wochentage Montag bis Freitag, sondern auch der Samstag zählt in den meisten Fällen dazu. 


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Antwort von cleosulz | 02.07.2014 - 16:32
Domonik04 hat Recht.

Ich merke mir das so: Werktag sind alle Tage, die keine Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Ablauf eines Werktages also: Bis 24.00 Uhr  (gibt es eigentlich nicht ) - wobei richtig ist: 23 Uhr 59 Minuten = 00.00 Uhr ist schon der neue Tag.

Erster Werktag eines Monats ist also immer: Erster Tag im Monat, der kein Sonn- oder gesetzlicher Feitertag ist.

1. Mai ist also nie erster Werktag im Monat Mai (in Deutschland jedenfalls), da er ein gesetzlicher Feiertag ist.
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