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Regelung für Abschlussprüfung Berlin

Frage: Regelung für Abschlussprüfung Berlin
(3 Antworten)


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Heyyyy ihr Lieben :)
ich hätte da eine Frage und hoffe jmd kann mir dabei helfen.
Es geht um die Abschlussprüfung (Berlin).

Folgendes:

angenommen man schreibt eine 6 in einer der vier Prüfungsfächer und der Rest befindet sich im 3er Bereich. Wie ist denn die Reglung diesbezüglich?

Meines Wissens nach, kann man mit einer 6 überhaupt keine Abschlussprüfung bestehen...egal wie die anderen Noten in den Prüfungsfächer ausgefallenen sind Stimmt das ?

Weiß jmd ganz genau darüber Bescheid ?

Ich bedanke mich schon im Voraus.

LG
Frage von Zanzoun | am 02.05.2014 - 21:43


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Antwort von LsD | 02.05.2014 - 22:37
Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Abitur_in_Brandenburg findet man:


Zitat:
Die Mindestanforderungen im Abiturbereich sind erfüllt, wenn
  • in zwei, bei Einbringung einer fünften freiwilligen Abiturprüfung in drei Prüfungen mindestens fünf Punkte und
  • insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht worden sind.


Sieht also gut aus ;-)
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Antwort von Zanzoun | 03.05.2014 - 01:15
Ich dank dir für die schnelle Antwort :) Bin aber nicht sicher ob das auch für Berlin gilt hmmmm


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Antwort von cleosulz | 03.05.2014 - 09:31
http://www.abitur-und-studium.de/Abirechner-Berlin.aspx

http://www.berlin.de/sen/bildung/schulabschluesse/abitur/

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/schulabschluesse/abitur/wegweiser_gymnasiale_oberstufe.pdf?start&ts=1386680109&file=wegweiser_gymnasiale_oberstufe.pdf

Auf Seite 21 der obigen Broschüre kannst du nachlesen:
Für die Gesamtqualifikation müssen Sie Ihre 8 Leistungskurse und genau 24 Grundkurse einbringen.
Die Berechnung der Gesamtqualifikation erfolgt in zwei Blöcken. Der Kursblock besteht aus den Punkten, die Sie bei den Leistungs- und den eingebrachten 24 Grundkursen erreicht haben. Dabei müssen Sie mindestens 200 Punkte auf Ihr Konto bringen, und zwar mindestens 80 Punkte aus den Leistungskursen bei doppelter Wertung und mindestens 120 Punkte aus den 24 Grundkursen.
Unter den einzubringenden Kursen dürfen sich höchstens vier Grundkurse und zwei Leistungskurse mit nur ein bis vier Punkten befinden.
Eventuelle Leistungsausfälle (Kursbewertungen zwischen 1 und 4 Punkten) dürfen Sie aber nur in vier Grundkursen und in zwei Leistungskursen einbringen.
In den Prüfungsblock kommen die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Hier müssen insgesamt 100 Punkte erreicht werden, wobei die Ergebnisse aller fünf Prüfungen vierfach zählen.


Die Prüfungsrichtlinien für das Abitur in Berlin 2014 kannst du hier nachlesen:

bildungsserver.berlin-brandenburg.de

Zitat:

Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus drei Blöcken.
  • Erster Block (Grundkursblock): Im 1. Block werden genau 24 Grundkurse eingebracht. Zum Bestehen müssen mindestens 120 von 360 möglichen Punkten erreicht werden.
  • Zweiter Block (Leistungkursblock): Im 2. Block werden 8 Leistungskurse in zweifacher Wertung angerechnet. Von 240 möglichen Punkten müssen mindestens 80 erreicht werden.
  • Dritter Block (Prüfungsblock): Punktsumme aus den Prüfungen in den Prüfungsfächern sowie der 5. Prüfungskomponente in vierfacher Wertung. Von 300 möglichen Punkten müssen mindestens 100 erreicht werden.
Kursbewertungen von 1 bis 4 Punkten können ausgeglichen werden, allerdings nur in vier Grundkursen und zwei Leistungskursen.
Kein Kurs und keine Abiturprüfung darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Abitur_in_Berlin
 
Siehe auch Seite 27/28 dieser Verordnung:

http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/media.php/5527/gostv_vv-gostv_2008.pdf

Dort ist die Rede davon, dass im Grundkurs- und Leistungskursbereich nirgends 0 Punkte sein dürfen
und im Abiturbereich in mind. 2 (bei 5 Prüfungen in 3 Fächern) mind. 5 Punkte gebracht werden müssen, dort aber insgesamt mind. 100 Punkte erreicht werden müssen (bei 4-facher Wertung).
Dort finde ich keinen Hinweis auf die 0-Punkte Regelung (s. oben im Zitat).
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