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IHK mündliche Abschlussprüfung, Groß- und Außenhandelskaufm

Frage: IHK mündliche Abschlussprüfung, Groß- und Außenhandelskaufm
(3 Antworten)


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Hallo liebe Leute,


folgendermaßen:
Schriftliche Abschlussprüfung wie folgt geschrieben
Großhandelsgeschäfte: 86 Pkt Note 2
Steuerung: 75Pkt Note 3
Wirtschafts- und Sozialprozesse: 92 Pkt Note 1

durchschnittlich 84,33 Pkt und gesamt: 253 Pkt

Großhandelsgeschäfte wird doppelt gezählt.

Jetzt habe ich bald meine mündliche Prüfung und bin sehr sehr unsicher, kann mir jemand helfen?

Die direkt Frage ist: Kann ich durch die mündliche noch durchfallen und muss dann noch ein halbes Jahr weitermachen?
Oder mit welcher Note muss ich mindestens bestehen?

Bitte Bitte Bitte helft mir! Habe echt schiss
Frage von meister121 (ehem. Mitglied) | am 24.06.2012 - 23:00

 
Antwort von ANONYM | 24.06.2012 - 23:40
http://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/ausbildung/abschlusspruefung/Erlaeuterung_Kaufmann_im_Gross_und_Aussenhandel_GH.pdf


Zitat:
Hier steht:
Die Abschlussprüfung ist bestanden,
wenn folgende Leistungen
erzielt wurden:
• in keinem Fach "ungenügend" (unter 30 Punkte) und
• im Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“, in zwei
der drei schriftlichen Prüfungsbereiche und im
Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ (mindestens 50
Punkte).



Nachdem du in den schriftlichen Fächern bereits die Mindestnoten bzw. jeweils mehr als 30 bzw. 2 x mehr als 50 Punkte erreicht hast, musst du im mündlichen Fachgespräch noch mind. 32 Punkte machen, und dann "bist du durch" und hast bestanden.

86 x 2 =172 Punkte
+ 75 Punkte
+ 92 Punkte
= 339 Punkte

mindestens in der mündl. Prüfung: 30 x 2 = 60 Punkte
= 399 Punkte : 6 = 66 Punkte
Du musst also in der mündlichen Prüfung mindestens 30 Punkte machen.
Dann hast du in der Prüfung insgesamt nämlich mehr als 50 Punkte = Note ausreichend (im Durchschnitt) bekommen.


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Antwort von meister121 (ehem. Mitglied) | 25.06.2012 - 10:09
Wieso denn 2x30 Pkt.?

 
Antwort von ANONYM | 25.06.2012 - 11:57
Sorry: Oben war ein Rechenfehler.
Den habe ich behoben.

Warum 30 Punkte für die mündliche Prüfung?

Weil du nirgends schlechter sein darfst als 30 Punkte.

Warum zählt das doppelt?
Weil 2 Prüfungsteile doppelt zählen nach der Prüfungsordnung, die ich gefunden habe:

Nämlich:
Die Großhandelsgeschäfte zählen doppelt sowie die mündliche Prüfung.

In der mündlichen Prüfung musst du mindestens 30 Punkte machen, egal wie viele du vorher hattest (Mindestvoraussetzung).

Da die mündliche doppelt zählt, hast du (bei 30 Punkten mind.) mind. 30 x 2 = 60 Punkte für diesen Teil der Prüfung.


Du kämst daher auf mind. 66 Punkte im gesamten Durchschnitt als Prüfungsendergebnis.
Um die Prüfung überhaupt zu bestehen musst du im Gesamtdurchschnitt mehr als 50 Punkte haben. Das hättest du damit geschafft.

Jetzt musst du nur noch sicherstellen, dass diese Prüfungsordnung (siehe oben) auch für dich gilt.


Das sagt dir deine zuständige IHK bzw. kannst du im Zweifelsfall auf der dortigen Website nachlesen.
=> auch ein Anruf klärt alles.

Nachdem deine bisherigen Prüfungsnoten nicht allzuschlecht sind ^^ müsstest du es mit der Mindestpunktezahl schaffen.

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