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Master und Bafög....

Frage: Master und Bafög....
(3 Antworten)


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Hallo ihr Lieben,

und zwar stehe ich vor einem rieeeesigen Fragezeichen, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich studiere zur Zeit im dritten Mastersemester und habe vor, nächstes Semester meine Masterarbeit anzumelden (gegen April).
Die Dame in unserem Prüfungsamt hat mir allerdings gesagt, dass ich meine MA bis spätestens den 15.02. angemeldet haben muss, damit ich weiterhin Bafög beziehen kann. Das finde ich komisch, ich bin doch noch in der Regelstudienzeit und weiß jetzt gar nicht, wieso die so einen Druck machen? Darauf hin habe ich meinen Bafög- Berater angerufen und er hat mir versichert, dass es denen egal ist, wann ich meine MA anmelde, Hauptsache mir sei bewusst, dass nach dem 4. Semester keine Zahlung mehr kommt. Das ist mir ja auch klar, aber laut der Frau vom Prüfungsamt bekomme ich jetzt schon kein Bafög mehr, wenn ich nicht bis zum 15.2. anmelde.
Hab gerade durch Zufall in einem Forum gelesen, dass es anscheinend auch andere gibt die mit dem Problem konfrontiert sind

Zitat:
eine Kommilitonin muss bis zum 15.2 ihre Masterarbeit anmelden (Stichtag wegen Bafög) und ist jetzt richtig in Zeitnot



deswegen bin ich jetzt wieder verunsichert :-(

Vielleicht sind hier ja ein paar Studenten die sich da auskennen und mir vielleicht klarheit schaffen können...

Ich danke im Voraus!
Frage von *Haselhoernchen* | am 11.01.2014 - 20:00


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Antwort von i_don_t_care | 12.01.2014 - 00:42
Ich bin der Meinung, dass die guten Damen oftmals gar keine Ahnung haben.
Wenn dir dein Berater vom Bafög Amt versichert, dass es bis Datum xx.yy reicht, damit du noch Bafög bekommst, dann wird es auch so sein. Ich mein, immerhin Arbeit ER da und nicht sie. Wenn du von ihm diese zusage bekommen hast, dann ist doch auch so.


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Antwort von Peter | 12.01.2014 - 01:04
ich bekomme zwar kein bafög (jaja, in deutschland sind alle menschen gleich...), aber ich wüsste nicht, was die anmeldung deiner master thesis mit dem bafög zu tun haben sollte. die anmeldung der thesis sagt ja schließlich NICHTS aus. du hast weder eine prüfungsleistung (LP) hervorgebracht, noch bist du sonstige verpflichtungen eingegangen.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


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Antwort von *Haselhoernchen* | 12.01.2014 - 19:46
Danke für eure Antworten!
Das ganze hat sich mittlerweile auch geklärt.. Wie du schon festgestellt hast i_dont_care, die Dame vom Prüfungsamt hatte tatsächlich keine Ahnung :-D Es ist total egal, wann ich anmelde, und wenn ich länger als die Regelstudienzeit brauche, ist es ja mein Problem, wenn ich keine Zahlung mehr bekomme :-)

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