Wie kann ich mich Abmelden von einer Berufsschule?
Frage: Wie kann ich mich Abmelden von einer Berufsschule?(13 Antworten)
Hallo liebe Nutzer, undzwar habe ich ein Problem ich würde mich gerne von einer Berufsschule abmelden, da mir dieses eine Schuljahr dort nichts bringt und ich mich auch nicht dort wirklich wohl fühle.. und es schon einige Fehltage dort gibt. Meine Details. 11.Jahre Schule hinter mir Wohnhaft Bundesland Niedersachsen Alter: 18 Hoffe auf hilfreiche Antworten, Lg. Fragensteller10 |
Frage von FragenSteller10 (ehem. Mitglied) | am 04.11.2013 - 08:14 |
Antwort von AnDrEa...1 | 04.11.2013 - 09:24 |
Da musst du zur Verwaltung der schule gehen. Da du ja schon 18 bist brauchst du die Bestätigung bzw Unterschrift deiner Eltern nicht. Hast du einen Lehrvertrag unterschrieben ? Oder ist das ein Bgj ? |
Antwort von FragenSteller10 (ehem. Mitglied) | 04.11.2013 - 09:39 |
Das ist ein Bvj und unterschrieben hab ich dort nichts. Als meine mutter dort angerufen hatte das war im august Konnte die mich nicht so einfach abmelden, da die in der verwaltung Meinten ich bräuchte angeblich einen Ausbildungsvertrag um dort rauszukommen.. |
Antwort von matata | 04.11.2013 - 14:03 |
Fragensteller10 schrieb auch: Zitat: ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von matata | 04.11.2013 - 14:08 |
Eigentlich kann dir das nur der Schulträger genau sagen. Jede Schule hat ihre eigenen Reglemente und eine Schulordnung. Ist die Schulordnung dieser Schule irgendwo im Internet zu lesen? ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 04.11.2013 - 14:13 |
In Niedersachsen besteht eine 12-jährige Schulpflicht: Zitat: Lies einfach mal hier nach: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schuler/schulbesuch/schulpflicht Ausnahmen von der 12-jährigen Schulpflicht findest du hier: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+70&psml=bsvorisprod.psml&max=true Es tut mir leid, so wie ich das jetzt verstehe, musst du das BVJ fertig machen oder kannst es nur umgehen, wenn du ein FSJ (o.ä.) machst. Wörtlich sind hier aufgeführt: freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder => der Bundeswehr als Soldatin oder Soldat angehören oder die Zivildienst leisten Hand aufs Herz => wie wäre es, wenn du dich nach einer anderen Schule umsiehst, wo du dich "besser aufgehoben fühlst"? Einfach nur so auf "nichts Tun" einlassen, würde ich mich an deiner Stelle nicht. Das macht sich in deinem Lebenslauf sehr negativ. Warum hast du dir diese Schule ausgesucht? ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von AnDrEa...1 | 04.11.2013 - 14:15 |
Also bei meiner Berufsschule ist es so, dass man sich in der Schulverwaltung abmelden kann. Da du ja keinen Ausbildungsvertrag z.B. als zimmerer unterschrieben hast sollte das ohne größere Probleme gehen. Meine Freundin hat sich auh abgemeldet und hat funktioniert ;) |
Antwort von cleosulz | 04.11.2013 - 14:32 |
Ich habe das Schulgesetz von Niedersachsen nun mal überflogen. Ich habe nichts darüber gefunden, dass man mit Beginn der Volljährigkeit nicht mehr schulpflichtig ist. Wenn du also noch keine 12 Schuljahre "auf dem Buckel" hast, dann bist du weiterhin schulpflichtig, egal wie alt du bist. Um der Schulpflicht genüge zu tun, musst du entweder eine Berufsausbildung machen + die Berufsschule besuchen oder eine berufliche Vollzeitschule besuchen (das wäre z.B. dieses BVJ oder eine Berufsfachschule) oder ein Freiwilliges Soz./Öko Jahr machen. Welchen Schulabschluss hast du denn schon erreicht? Für genaue und zuverlässige Auskünfte musst du dich an deine Schule oder an die Schulbehörde wenden: Hier gibt es Servicestellen, die dir den richtigen Ansprechpartner vermitteln. ==> http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/organisation/servicestellen ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von FragenSteller10 (ehem. Mitglied) | 04.11.2013 - 14:35 |
Also ich hab den Realschulabschluss erworben mit einem Schnitt von 2,7 |
Antwort von cleosulz | 04.11.2013 - 14:59 |
Dann hättest du ja auch eine andere Schule besuchen können (außer BVJ) - z. B. eine einjährige Berufsfachschule (damit hättest du ja unter Umständen eine Lehrzeitverkürzung erreichen können). Was würdest du denn machen, wenn du von der Schule die Antwort bekommen würdest: "Jawohl, es klappt. Sie brauchen morgen nicht mehr zur Schule kommen". Hast du eine Lehrstelle, ein Job o.ä. in Aussicht? So ein Schulabbruch aus "persönlichen Gründen" sieht immer irgendwie komisch im Lebenslauf aus. Vor allem, wenn dann eine Lücke kommt. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von FragenSteller10 (ehem. Mitglied) | 04.11.2013 - 15:40 |
Ja ich hätte einen Job dann, könnte bei meinem Vater wo er arbeitet anfangen vorrübergangsweise und bis dahin Ausbildung suchen. |
Antwort von AnDrEa...1 | 04.11.2013 - 15:48 |
Du machst ja bestimmt noch iwann ne Ausbildung.. dann musst du eh wieder in die Berufsschule gehen 3 jahre +- .. |
Antwort von cleosulz | 04.11.2013 - 15:59 |
Ich fasse das mal sehr weit (und beschönigend) zusammen: Du hast einen MR-Abschluss und planst im nächsten Jahr eine Ausbildung in der Firma, in der dein Vater arbeitet. Die Chancen dafür stehen gut (?). Nun möchtest du nicht mehr zur Schule gehen (Grund: du fühlst dich da unwohl -?- ....). Jedenfalls bietet sich jetzt die Gelegenheit, dass du als Praktikant/Vorpraktikant/Hilfsarbeiter .... oder was auch immer ... in dieser Firma ab sofort arbeiten kannst. Um dann - im nächsten Sommer dort eine Ausbildung zu starten. Wenn dies alles so "fest" steht, kannst du ja mal wegen der Erfüllung der Schulpflicht bei deiner Schule nachfragen. Aber ich sehe da ehrlich wenig Chancen. Ich würde dann dieses "Überbrückungsjahr" nicht "Jobben" o.ä. nennen, sondern eine Vor-Praktikum im späteren Ausbildungsberuf (bei natürlich vollem Lohnausgleich). Andererseits verstehe ich nicht, warum du meinst, dass die Schule nichts bringt. Ist das Niveau so schlecht? Eine Verbesserung deines Zeugnisses müsste doch immer drin sein. Wenn es dich überhaupt nicht auf der Schule hält, dann mach zur Überbrückung halt ein Freiwilligenjahr. Da müsste auch jetzt kurzfristig noch was drin sein. Dafür gibt es auch etwas Taschengeld und im Gegensatz zu einer "schulischen Auszeit" macht es sich im Lebenslauf auch noch ganz gut. Und - geschadet hat es bestimmt noch niemandem. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 04.11.2013 - 16:13 |
Sehe gerade, du hast noch keinen Ausbildungsplatz in Aussicht. Dann gibt es nur eins: Augen zu und durch .... Wegen der rechtlichen Frage, ob du die Schulpflicht erfüllt hast oder nicht ==> Schulamt fragen. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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