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kalkulatorische Kosten - Frage

Frage: kalkulatorische Kosten - Frage
(2 Antworten)


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Frage:
Warum ist es unter kostenmäßigen Gesichtspunkten berechtigt, für den EInzelunternehmer und für die mitarbeitenden GEsellschafter einer OHG jeweils entsprechende KOsten für deren Arbeitsleistungen anzusetzen?

"Antwort".

In Kapitalgesellschaften sind die Vorstandsmitglieder bzw.
die geschäftsführenden Gesellschafter Angestellte der Firma und beziehen monatliche Gehälter. Damit können die durch die verursachten Personalkosten genau gemessen und in die Kostenrechnung übernommen werden.

Anders in Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Dort arbeitet der Eigentümer im Regelfall mit. Somit ist er auch nicht auf der Gehaltsliste verzeichnet. Für seine Leistung fehlt also ein fester Geldbetrag. Sie ist dadurch für die Buchhaltung nicht messbar und mangels Belegen und rechtlicher Grundlage nicht buchbar.


ist die Antwort so korrekt?
Frage von abi15 (ehem. Mitglied) | am 15.09.2013 - 19:31


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Antwort von abi15 (ehem. Mitglied) | 16.09.2013 - 14:52
Keiner
der es weiß :S


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Antwort von John_Connor | 16.09.2013 - 16:59
Japp, ist richtig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kalkulatorischer_Unternehmerlohn

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