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bilanziellen und der kalkulatorische abschreibung

Frage: bilanziellen und der kalkulatorische abschreibung
(9 Antworten)

 
Hallo,

kann mir jemand sagen was der unterschied zwischen der bilanziellen und der kalkulatorische abschreibung ist und warum die kalkulatorische abschreibung für die kostenrechnung notwendig ist.

vielen dank
GAST stellte diese Frage am 08.03.2010 - 19:56

 
Antwort von GAST | 08.03.2010 - 19:59
kalkulatorische
gehen vom wiederbeschaffungswert aus
bilanzielle vom anschaffungswert..

 
Antwort von GAST | 08.03.2010 - 20:03
bei der kalkulatorischen abschreibung muss man sich auch nicht an die gesetze halten, daher ist es viel genauer als die bilanzielle

 
Antwort von GAST | 08.03.2010 - 20:04
und warum die ist kalkulatorische abschreibung für die kostenrechnung so notwendig?

 
Antwort von GAST | 08.03.2010 - 20:08
die kosten leistungsrechnung, dient dem unternehmen, daher ist es sinnvoll denn exakten betrag anzugeben, für spätere kalkulation und überprüfung der wirtschaftlichkeit des unternehmens

 
Antwort von GAST | 08.03.2010 - 20:08
kalkulatorische abschreibungen stellen kosten dar, die die tatsächliche wertminderung der anlagen erfassen und in der selbstkosten und betriebsergebnisrechnung verrechnet werden

soll heisen das genau geschaut wird wie die manschine zum beispiel benutzt wird. die läuft ja mal schneller mal langsamer mal gleich..

bei der bilanziellen geht man ja pro periode von nem pauschalen betrag aus

 
Antwort von GAST | 08.03.2010 - 20:11
bilanziell:
es wird abgeschrieben bis zu nem erinnerungswert von 1 euro

kalkulatorisch:
wird solange abgeschrieben wie das anlagegut in betrieb ist..

bilanziell
werden alle wirtschaftsgüter des anlagevermögens abgeschrieben

kalkulatorisch
nur die, die wirklich betriebsnotwendig sind

 
Antwort von GAST | 08.03.2010 - 20:13
bei der bilanzielen kommt des drauf an welche abschreibung man gewählt hat, wenn die abschreibung linear iat stimmt dann stimmt deine aussage aber bei dergressiven stimmt sie nicht.
seit neuestem ist auch die degressive wieder erlaubt.

 
Antwort von GAST | 08.03.2010 - 20:18
sag ichs halt ma so..
kalkulatorisch soll möglichstgenau abgeschrieben werden

bei der bilanziellen ist das nicht ganz so


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 08.03.2010 - 20:59
bei der bilanziellen abschreibung möchte der unternehmer möglichst vel abschreiben, weil das den gewinn schmälert. dann muss er weniger steuern auf den gewinn zahlen. das entspricht dann nicht unbedingt der realität. er kann ja da wählen zwischen linearer und degressiver abschreibung.
bei der kalkulatorischen abschreibung soll möglichst realistisch und gleichmäßig sein (also linear abschreiben!), damit "ruhe an der preisfront" ist, wie mein rewe lehrer zu sagen pflegt ;) auf basis der KLR wird ja nachher der preis berechnet. und damit der nicht ständig schwankt, muss gleichmäßig und weniger abgeschrieben werden wie in der GuV. und da es in der KLR keine gesetzlichen regelungen zur abschreibung gibt, kann der unternehmer wüten wie er will.

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