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Abfall Einbauklassen und Zuordnungswerte

Frage: Abfall Einbauklassen und Zuordnungswerte
(6 Antworten)


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Hey,


was bedeutet das Wort Einbauklasse in Zusammenhang mit der ersten Seite in diesem Skript http://ernst-gun.de/pdf/deponiezuordnungswert.pdf?phpMyAdmin=0cc5cddb4e0668d4b4c0649a3b7fcff9 ?
und Zuordnungswerte?
Frage von mopselratz | am 02.07.2013 - 18:06


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Antwort von cleosulz | 02.07.2013 - 20:00
Zitat:
Zur Vereinheitlichung des Vollzuges werden in den Technischen Regeln (Teil II der
LAGA-Mitteilung 20) für den Einbau der mineralischen Abfälle abfallspezifische Zuord-
nungswerte festgelegt, die unter Berücksichtigung der jeweiligen Einbaubedingungen
eine schadlose Verwertung gewährleisten
.
Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den
Zuordnungswerten um Vorsorgewerte aus der Sicht des vorsorgenden Boden- und Gewässerschutzes handelt. Hiervon sind die schutzgutbezogenen Regelungen und Werte aus dem Bereich der Gefahrenabwehr abzugrenzen, z. B. die sogenannten Prüf- und Maßnahmenwerte der BBodSchV. Abweichungen von den Zuordnungswerten kön-nen zugelassen werden, wenn im Einzelfall der Nachweis erbracht wird, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Beim Einbau mineralischer Abfälle werden mehrere Einbauklassen unterschieden, deren Einteilung auf Herkunft, Beschaffenheit und Verwendungsart des Abfalls unter Berücksichtigung der jeweiligen
Standortverhältnisse basiert.



Quelle: http://www.htg-baggergut.de/Downloads/Bertram%20LAGA-Regelwerk%28HTG%29.pdf


Die Einbauklasse bestimmt, welches Material wo "eingebaut" => abgelagert (Deponie) oder zur Weiterverarbeitung (z.B. im Straßenbau) werden darf und welches nicht.
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Antwort von Ratgeber | 03.07.2013 - 11:16
In diesem PDF (http://www.mwkel.rlp.de/File/LAGA-M20-Teil-I-pdf/) findest du ab S. 8 Informationen über Einbauklassen und ab S. 13 eine graphische Darstellung der Zuordnungswerte.


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Antwort von cleosulz | 03.07.2013 - 14:45
@ Ratgeber: Daumen hoch ;)
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Antwort von mopselratz | 03.07.2013 - 15:07
Hey, danke für die tollen Antworten!

Mit Einbau ist also, wie du, cleosulz schon sagst das Ablagern von Abfall gemeint.
Das heißt in Gruben, alten Steinbrüchen etc.?!

In dem paper von Ratgeber steht auch folgendes drin:
Zitat:
Eingeschränkter offener Einbau (Einbauklasse 1):
Der Abfall wird so eingebaut, dass er von Wasser durchsickert werden kann (wasser-durchlässige Bauweise). Der Einbau wird dahingehend eingeschränkt, dass der Abfall nur in technischen Bauwerken eingebaut werden darf.


Was wird dort mit technischen Bauwerken gemeint sein?

Und das gilt alles für mineralisierten Abfall, also Biomüll und alles was sich selbst abbauen kann?
Also kein Bauschutt, Schutt aus Straßenbauten etc?


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Antwort von mopselratz | 03.07.2013 - 15:12
EIgentlich steht ja alles in dem paper von Ratgeber, danke :)


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Antwort von cleosulz | 03.07.2013 - 15:21
Ich kenn mich da auch nicht so aus. Aber wie ich es verstehe, kann man diese Abfälle (z.B. Bauschutt) auch unter bestimmten Bedingungen außerhalb der Deponien "verarbeiten", also nicht nur in Erddeponien oder in Mülldeponien.

Also die Seite von Ratgeber (die find ich echt gut erklärend) beschreibt eben den Einbau von mineralischen Abfällen (Definition?)
- ungebunden und gebunden in technischen Bauwerken
- Herstellung von Bauprodukten (s.u.)
- Einbringung unterhalb der durchwurzelten Bodenschicht(denke mal z.B. Schotterunterlage für den Straßenbau)

technische Bauwerke werden ausdrücklich erwähnt:
==> Mit dem Boden verbundene Anlagen, die aus Bauprodukten und/oder mineralischen Abfällen hergestellt werden und technische Funktionen erfüllen.
Hierzu gehören insbesondere Straßen, Wege, Verkehrs-, Industrie-, Gewerbeflächen (Ober- und Unterbau) einschließlich begleitender Erdbaumaßnahmen (z.B. Läerm- und Sichtschutzwälle), Gebäude (einschließlich Unterbau).

---> Man kann solche Abfälle z.B. mit Zement (verfestigt) einbinden.
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